Die Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts macht den Wettbewerb transparenter und bringt Veränderungen auch für den Kunden. Zwei Beispiele:
Seit Ende des vergangenen Jahres gilt bundesweit eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Strom. Auf ihren Rechnungen müssen die Energieversorgungsunternehmen nun die eingesetzten Energieträger wie auch die entstehenden Umweltauswirkungen offen legen. In einer Tabelle findet der Kunde eine Auflistung, wie viel Prozent des Stroms seines Versorgers aus welchen Energieträgern stammt (Unternehmens-Mix) und wie das bundesweite Verhältnis dazu aussieht (Deutschland-Mix). Im Gegensatz zum Unternehmens-Mix, der wie bei der Stadtwerke Hannover AG auch zugekaufte und gehandelte Mengen von Großhandelsmarkt und Strombörse enthalten kann, ist die Eigenerzeugung der Stadtwerke Hannover AG frei von Kernenergie. Der selbst erzeugte Strom wird aus fossilen Energieträgern (Kohle, Erdgas) vorwiegend in Kraft- Wärme-Kopplungs-Anlagen der Region oder regenerativ (zum Beispiel Wasser-, Windkraft, Biomasse) erzeugt.
Versorgung gesichert
Das EnWG regelt auch die Anschluss- und Versorgungspflichten neu. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wird aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Weitere Infos unter:
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/enwg_2005/gesamt.pdf