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Neues Spiel, neuer Markt

Am 28. Juli trat das „Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ (EnWG) in Kraft. Ein zäh verhandelter Kompromiss, der – da sind sich alle Experten einig – spürbare Fortschritte bringen wird.

Sieben Jahre lang wurde der Netzzugang in Deutschland auf Basis freiwilliger Verbändevereinbarungen geregelt. Nun gehört das umstrittene und in Europa einzigartige Modell der Vergangenheit an. Mit Verabschiedung des EnWG und der dazugehörigen Ausführungsverordnungen gibt der Staat jetzt feste Regeln für die rund 1.700 Netzbetreiber in Deutschland vor. Als Aufsichtsbehörde wurde die „Bundesnetzagentur“ in Bonn neu installiert. Sie soll für einen möglichst effizienten und lückenlosen Wettbewerb sorgen.

Größte Hoffnungen ruhen auf dem System der Anreizregulierung, das freilich noch entwickelt werden muss. Demnach würden die Netzmieten nicht mehr kostenbasiert errechnet, sondern sich an den Preisen effizienter Wettbewerber orientieren, was den Druck auf die Netzmieten spürbar erhöhen dürfte.

Aus Gründen der Ökonomie wird die Agentur in Zukunft darauf verzichten, jedes Netzentgelt einzeln und vorab zu genehmigen. Langfristig sollen nur jene Netzentgelte nachträglich überprüft werden, die den Marktdurchschnittspreis deutlich übersteigen.

Um den Wettbewerb auf der Netzbetreiberebene noch weiter zu forcieren, verpflichtet der Gesetzgeber die deutsche Energiebranche außerdem zu einem radikalen Entflechtungsprozess. In den Jahren 2006 und 2007 sind die Sparten Erzeugung, Transport und Vertrieb in abrechnungstechnisch und gesellschaftsrechtlich getrennte Geschäftsbereiche aufzugliedern. Diese Pflicht zum „Unbundling“ betrifft Netzbetreiber mit mehr als 100.000 angeschlossenen Kunden. Das Problem: Im Zuge des Unbundling werden langjährig gewachsene Synergien zerschlagen, denn die deutsche Energiewirtschaft ist stark vertikal integriert. Gerhard Widder, Präsident des Verbands kommunaler Unternehmen, rechnet mit Mehrkosten von drei bis zehn Millionen Euro bereits für mittlere Stadtwerke.

Schließlich wird sich das neue Gesetz spürbar auf den Gasmarkt auswirken: Mit dem Paradigmenwechsel zum Entry-Exit-Zugangsmodell brauchen Netznutzer nur noch zwei Verträge für Ein- und Ausspeisung zu schließen. Bislang mussten sie mit jedem Betreiber verhandeln.

Erfahren Sie, was Experten zur Novellierung des Gesetzes sagen.

Mehr Infos zum Energiewirtschaftsgesetz: www.bmwa.bund.de und www.bundesnetzagentur.de

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