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Zur Eigenverantwortung des Unternehmers gehört auch die Altersversorgung. Doch die wird häufig vergessen. Lesen Sie hier, was es zu beachten gilt.

In Deutschland arbeiten etwa 3,7 Millionen Menschen als Selbstständige in den verschiedensten Unternehmensformen und Branchen. Eines ist ihnen allen gemein: Für ihr Unternehmen nehmen sie große Opfer in Kauf. „Die Mentalität der Unternehmer, wie wir sie kennen, ist es, für ihr Unternehmen alles zu geben. In Zeiten schwieriger Konjunktur sind viele bereit, wirtschaftliche Engpässe mit privatem Vermögen zu überbrücken.

Dann werden oftmals Lebensversicherungen aufgelöst und andere Reserven aufgebraucht“, beschreibt Prof. Dr. Frank Wallau den typischen Unternehmer. Der stellvertretende wissenschaftliche Geschäftsführer des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn hält die Gefahr der Altersarmut für Unternehmer besonders im Segment der Kleinstunternehmen und Ich-AGs für realistisch. „Viele Existenzgründer vergessen im hektischen Tagesgeschäft, auch an ihre Altersvorsorge zu denken. Wenn Start-Förderungen wegfallen, wird oft jeder Euro für den Lebensunterhalt gebraucht und die Absicherung fürs Alter fällt aus.“ Der Gesetzgeber stellt deshalb Selbstständige aus bestimmten Bereichen so wie Arbeitnehmer unter die gesetzliche Rentenversicherungspflicht.

Dazu gehören beispielsweise Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, freiberuflich Tätige, wie Architekten oder Publizisten, aber auch Künstler oder Pflegepersonen. Hintergrund dieser Versicherungspflicht ist es, die Mindestversorgung auch für die Selbstständigen zu sichern, die im Laufe ihres Arbeitslebens keine ausreichenden Kapitalwerte produzieren. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungsmodellen bringen die gesetzlichen Renten keine großen Renditen, bieten aber andere Vorteile, wie Wolf-Dieter Burde von der LVA Niedersachsen erklärt: „Gesetzliche Renten sind inflationsgeschützt, verfassungsrechtlich gesichert und beinhalten eine Erwerbsminderungsversicherung und die Hälfte des Krankenkassenbeitrags.“

Das macht die gesetzliche Rente zu einer sicheren Vorsorgeform, die auch Unternehmer freiwillig nutzen können. Wichtig ist eine Streuung des Risikos. Das Verhältnis von Rendite, Sicherheit und Liquidität sollte möglichst ausgewogen sein, richtet sich aber immer nach den persönlichen Vorgaben. Zwar empfehlen viele Verbraucherzentralen Faustregeln wie „Der Aktienanteil sollte sich an der Prozentzahl 100 minus Lebensalter orientieren“, aber die Gewichtung von Risiko und Sicherheit muss jeder selbst treffen.

Für Aktiengesellschaften und GmbHs können Kosten für die Altersversorgung der Geschäftsführer und Gesellschafter über Pensionszusagen durch den Betrieb geregelt werden. Einen Grund, die Altersvorsorge auch auf andere steuerliche Effekte zu überprüfen, hat der Gesetzgeber erst jüngst geliefert. Mit dem Alterseinkünftegesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft trat, ist ein weiterer Schritt zur nachgelagerten Besteuerung aller Alterseinkünfte erfolgt. Das bedeutet: Beiträge zur Altersversorgung während der Erwerbstätigkeit bleiben steuerfrei, im Gegenzug dazu sind Alterseinkünfte voll steuerpflichtig. Das schafft einen größeren Spielraum für private Vorsorgemodelle, weil durch die steuerliche Freistellung von Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung mehr Geld übrig bleibt. Steuern werden erst dann fällig, wenn die Renten ausgezahlt werden, in der Regel greift dann ein niedrigerer Steuersatz.

Deutsche Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

 

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