Für Nichtjuristen bringen Gesetzesänderungen immer Unsicherheiten mit sich. Leicht kann eine falsche Auslegung zum Fallstrick werden. Hier die wichtigsten Neuerungen.
Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz
Seit August 2006 ist das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) in Kraft. Es soll Diskriminierungen auf Grund der Rasse, des Geschlechts, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern. „Das Gesetz zieht sich überall durch – von der Stellenausschreibung über den Vertrag bis hin zur Kündigung“, betont Dr. Heinz Seebode, Justiziar bei der Handwerkskammer Hannover. Bei Verstößen durch Arbeitgeber oder Kollegen steht dem Benachteiligten nicht nur ein Beschwerderecht zu, er kann auch Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche geltend machen. „Natürlich gibt es aber Ausnahmen, die eine unterschiedliche Behandlung erlauben. Wenn die ausgeschriebene Stelle besondere Anforderungen mit sich bringt und zum Beispiel ein Rollstuhlfahrer oder Schwerbehinderter für die Belastungen im Gerüstbau weniger geeignet ist“, erklärt der Jurist.
Die wichtigsten Tipps:
Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen überprüfen. Neue Stellen neutral ausschreiben und Formulierungen vermeiden, die auf eine Bevorzugung schließen lassen (wie zum Beispiel „Suchen jungen dynamischen Mitarbeiter“). Auswahlverfahren bei Neueinstellungen und auch Entlassungen sollten in Gesprächsprotokollen dokumentiert werden.
Eine Beschwerdestelle einrichten. Für diese Aufgabe eignen sich der Personalchef, der Betriebsrat oder eine Vertrauensperson.
Mitarbeiter informieren. Der Arbeitgeber muss das AGG am Schwarzen Brett aushängen und in einem Rundschreiben oder Seminar über die Beschwerdestelle und Klagefristen unterrichten.
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