Am 13.07.2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Nach § 36 des EnWG ist die Stadtwerke Hannover AG grundsätzlich verpflichtet, für Haushaltskunden eine Grundversorgung anzubieten. Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Die Stadtwerke Hannover AG bietet die Versorgung in Niederdruck zu folgenden Allgemeinen Preisen an. Die Versorgung zu Allgemeinen Preisen erfolgt auf der Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)“ vom 26. Oktober 2006 geändert durch Artikel 2 Abs. 7 der Verordnung vom 17. Oktober 2008.
Preise ab 1. Dezember 2011:
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Haushaltsbedarf |
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|---|---|---|---|---|---|
| Tarif |
Mengenzonen* |
Arbeitspreis |
Arbeitspreis |
Grundpreis |
Grundpreis |
| Kleinverbrauchstarif |
0–2.854 |
7,66 |
9,11 |
24,828 |
29,55 |
| Grundpreistarif I |
2.855–11.117 |
5,92 |
7,04 |
74,484 |
88,64 |
| Grundpreistarif II |
11.118–70.937 |
5,25 |
6,25 |
148,968 |
177,27 |
| Mindestpreis im Grundtarif II |
> 70.937 |
5,46 |
6,50 |
- |
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* Die Mengenzonen basieren rechnerisch auf den Nettopreisen.
Die Umrechnung von Kubikmeter (m3) in Kilowattstunden (kWh) erfolgt mittels eines Umrechnungsfaktors, der neben dem Brennwert (Hs) den Einfluss des Gasdrucks sowie der Gastemperatur auf den Betriebszustand des Gases berücksichtigt. Für den Abrechnungszeitraum wird der jahresmittlere Brennwert ermittelt. Dieser beträgt etwa 9,50 kWh/m3 und ist Schwankungen unterworfen.
In den Arbeitspreisen sind die Erdgassteuer gemäß dem Energiesteuergesetz in der jeweils gültigen Fassung und die Konzessionsabgabe im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung – KAV) vom 9. Januar 1992 in der Fassung vom 1. November 2006 enthalten.
Der Rechnungsendbetrag für die Versorgung mit enercity Gas setzt sich aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis zusammen. Dieser gilt für den jeweils über einen Zähler erfassten Erdgasverbrauch.
Bitte berücksichtigen Sie, dass folgende Gaslieferungen nicht zu Tarifpreisen abgegeben werden können (hierfür können Sondervereinbarungen abgeschlossen werden):
Weiterhin gehen die Grundpreise von der Vorhaltung eines Zählers aus. Für jeden darüber hinaus erforderlichen Zähler wird der Messpreis von je 24,828 Euro netto (29,55 Euro brutto) pro Jahr zusätzlich erhoben.
Gerne senden wir Ihnen weiter gehende Informationen zu. Sie können die folgenden Broschüren in unserer Publikationsliste bestellen oder direkt herunterladen: