Am 25. Oktober 2008 ist das neue Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) in Kraft getreten. Nach § 52 des EEG veröffentlichen die Stadtwerke Hannover AG den Letztverbraucherabsatz gemäß § 49.
Angabe der an Letztverbraucher(-innen) gelieferten Energiemengen gemäß § 49 EEG im Zeitraum 01.01. - 31.12.2010 und Bericht über die Ermittlung der Daten nach § 52 EEG.
Letztverbraucherabsatz 2010: 4.485.317 kWh
Der Letztverbraucherabsatz setzt sich aus dem Vertriebsabsatz im eigenen Verteilnetz an Drittkunden und aus dem Vertriebsabsatz in fremden Verteilnetzen an Drittkunden zusammen.