Hiermit geben wir bekannt, dass die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Hannover AG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Ersatzversorgung den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der Stadtwerke Hannover AG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen.
Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen, der einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigt.
Hiermit geben wir bekannt, dass für alle Letztverbraucher, die mit Elektrizität in Niederspannung versorgt werden und die keine Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind, die Allgemeinen Bedingungen der Ersatzversorgung den Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Hannover AG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Ersatzversorgung entsprechen.
Für diese Kunden stellt die Stadtwerke Hannover AG Elektrizität in Niederspannung zu folgenden Allgemeinen Preisen der Ersatzversorgung zur Verfügung.
Gültig ab 1. Dezember 2011
| Allgemeine Preise der Ersatzversorgung | Arbeitspreis netto (ct/kWh) | Messpreis pro Monat netto (EUR) | Messpreis pro Monat brutto (EUR) |
|---|---|---|---|
| Elektrizität | 14,82 | 81,83 | 97,38 |
Gültig ab 1. Januar 2012
| Allgemeine Preise der Ersatzversorgung | Arbeitspreis netto (ct/kWh) | Messpreis pro Monat netto (EUR) | Messpreis pro Monat brutto (EUR) |
|---|---|---|---|
| Elektrizität | 14,79 | 81,83 | 97,38 |
Die oben genannten Arbeitspreise verstehen sich zuzüglich der Umlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und der Belastung aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in der für den Zeitraum der Belieferung relevanten Höhe. Weiterhin verstehen sich die Arbeitspreise zuzüglich der Stromsteuer und Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe.
Sofern der Kunde über das Mittelspannungsnetz Elektrizität bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, werden ihm die Stadtwerke Hannover AG für die entnommene Elektrizität folgende Preise in Rechnung stellen:
| Basispreis Mittelspannung | Arbeitspreis netto (ct/kWh) | Mess- und Abrechnungspreis pro Monat netto (EUR) | Mess- und Abrechnungspreis pro Monat brutto (EUR) |
|---|---|---|---|
| Elektrizität | 13,79 | 114,07 | 135,74 |
Der oben genannte Arbeitspreis versteht sich zuzüglich der Umlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und der Belastung aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in der für den Zeitraum der Belieferung relevanten Höhe. Weiterhin versteht sich der Arbeitspreis zuzüglich der Stromsteuer und Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe. Der Mess- und Abrechnungspreis sind die Kosten, die der örtliche Netzbetreiber in Rechnung stellt.