Möchten Kunde und Stadtwerke Hannover AG also von den gesetzlichen Vorgaben zur Grundversorgung abweichen, ist dies nur im Rahmen eines Sondervertrages möglich. Mit unserem Angebot enercity OptionsStrom beziehungsweise enercity UmweltStrom verpflichtet sich der Kunde zur Erbringung zusätzlicher Leistungen (z. B. Einzugsermächtigung, Selbstablesung) und die Stadtwerke Hannover AG verpflichtet sich, im Gegenzug zu den vom Kunden erbrachten Leistungen, entsprechende Rabatte zu gewähren.
Beim Abschluss eines Vertrags enercity OptionsStrom oder enercity UmweltStrom ohne Jahres- oder Zweijahresbindung haben Sie die gleichen Kündigungsfristen wie bei der Belieferung von Strom im Rahmen der Grundversorgung. Zusätzlich können Sie aber von den Rabatten für Einzugsermächtigung und Zählerselbstablesung profitieren.
Ihnen entsteht also durch den Abschluss des Sondervertrages kein Nachteil, da Sie nur die Rabattoptionen wählen, die Sie auch wirklich haben wollen.