Für Auftragnehmer sowie für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tritt – mit Datum ihrer Unterzeichnung – unsere Hausordnung in Kraft. Sie gilt für alle Gebäude, unbebauten Grundstücke und Betriebsgelände der aufgeführten Standorte und Betriebsstätten.
Die enercity Hausordnung umfasst allgemeine Anweisungen und Verhaltensregeln sowie Schutzbestimmungen für alle Unternehmer, Firmen, Subunternehmer und Einzelpersonen.
Vom Auftragnehmer sind bei allen Tätigkeiten und Arbeiten fachgerechte Aufgabenerledigungen inklusive Einhaltung diverser Sicherheitsvorschriften zu erfüllen. Dies hat zur Folge, dass der Unternehmer bei seiner Kalkulation auch die Erfüllung diverser Vorschriften berücksichtigen muss.
Möchten Sie wissen, welche einzelnen Bestimmungen die Hausordnung der Stadtwerke Hannover AG für Fremdfirmen für die Standorte und Betriebsstätten beinhaltet? Dann laden Sie sich einfach unterhalb dieses Textes unsere Hausordnung im PDF-Format herunter.
Sie möchten Kontakt mit uns aufnehmen? Unserem Einkaufssachgebiet entsprechend nennen wir Ihnen gern die passende Ansprechperson. Oder stellen Sie sich online bei uns als Partner vor.
Hausordnung für Fremdfirmen
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