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Regelungen für die Ersatzversorgung

Hiermit geben wir bekannt, dass die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Hannover AG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Ersatzversorgung den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der Stadtwerke Hannover AG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen.

Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Hiermit geben wir bekannt, dass für alle Letztverbraucher, die mit Elektrizität in Niederspannung versorgt werden und die keine Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind, die Allgemeinen Bedingungen der Ersatzversorgung den Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Hannover AG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Ersatzversorgung entsprechen.

Für diese Kunden stellt die Stadtwerke Hannover AG Elektrizität in Niederspannung zu folgenden Allgemeinen Preisen der Ersatzversorgung zur Verfügung:

Gültig bis zum 30. September 2010:

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Arbeitspreis netto (ct/kWh) Arbeitspreis brutto (ct/kWh) Messpreis pro Monat netto (EUR) Messpreis pro Monat brutto (EUR)
Elektrizität 18,23 21,69 81,83 97,38

Gültig ab dem 1. Oktober 2010:

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Arbeitspreis netto (ct/kWh) Arbeitspreis brutto (ct/kWh) Messpreis pro Monat netto (EUR) Messpreis pro Monat brutto (EUR)
Elektrizität 19,40 23,09 81,83 97,38

 

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