Mit der Zunahme des Wettbewerbs in der Energiewirtschaft steigen die Anforderungen an Transparenz und Verbraucherinformation. Daher hat die Europäische Gemeinschaft die Mitgliedsländer zur Einführung und Umsetzung einer Stromkennzeichnung als notwendigen Beitrag für einen verbesserten Verbraucherschutz verpflichtet.
Der deutsche Gesetzgeber hat diese europäischen Vorgaben im Rahmen des „Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ (EnWG) vom 7. Juli 2005 in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 15. Dezember 2005 hat gegenüber dem Letztverbraucher der Ausweis der Stromherkunft zu erfolgen. Als Letztverbraucher gelten Privat-, Industrie- und Gewerbekunden mit Strombezug aus Netzen, die der allgemeinen Versorgung dienen.
Mit dem „Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften“ vom 26.07.2011, das am 04.08.2011 in Kraft trat, wurde das EnWG u. a. hinsichtlich der Ausgestaltung der Stromkennzeichnung erheblich geändert. Neben einer detailierteren Unterscheidung der fossilen und erneuerbaren Energieträger werden alle Mixe jetzt auch grafisch veranschaulicht.
Dier Anteile erneuerbarer, fossiler, nuklearer und sonstiger Energieträger werden angegeben für:
Stadtwerke Hannover-Mix: Art der Energieerzeugung des bei der Stadtwerke Hannover AG verwendeten Stroms
Deutschland-Mix: Art der Energieerzeugung des in Deutschland verwendeten Stroms
Produkt-Mix: Bezieht ein Letztverbraucher ein Produkt, zu dem ein produktspezifischen Energieträger-Mix gehört, so ist dieser für diese Kundengruppe separat auszuweisen
Residual-Mix: Der Residual-Mix ergibt sich, wenn vom Unternehmens-Mix der Stadtwerke Hannover AG alle ausgewiesenen Produkt-Mixe abgezogen werden. Dieser verbleibende Mix wird Residual-Mix genannt.
Stromkennzeichnung 2011/12 Grundversorgungstarif
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