Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus einem Zonenpreis für die abgenommene Wassermenge und einem Grundpreis (anteilige Bereitstellungskosten, Kosten der Messeinrichtung, Verrechnungskosten und das Inkasso) für jeden vorhandenen Zähler.
Gültig ab 1. Dezember 2011:
1. Zonenpreis
| Zonung (Bemessungszeitraum 365 Tage) |
netto (EUR/m3) | brutto (EUR/m3) |
|---|---|---|
| für die ersten 150 m3/a | 1,42 | 1,52 |
| für jeden weiteren m3 von 151 bis 900 m3/a |
1,66 | 1,78 |
| für jeden weiteren m3/a ab 901 m3/a |
1,62 | 1,73 |
In diesen Zonenpreisen ist eine Gebühr für die Entnahme von Wasser an das Land Niedersachsen in Höhe von 5,11 ct/m³ enthalten. Die Brutto-Mengenpreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Hinweis zur Zonenpreiswirkung: Der durchschnittliche Zonenpreis wird trotz unterschiedlicher Zonenpreise (gemäß Absatz 1) in keinem Fall 1,62 EUR/m³ (netto) überschreiten.
2. Grundpreis
Der Grundpreis je Zähler bezieht sich auf den größten Durchfluss des Zählers (Q max. in m³/h) laut Anlage 6 zur Eichordnung vom 12. August 1988.
| Durchflussleistung | netto (EUR/a) | brutto (EUR/a) |
|---|---|---|
| bis 5 m3/h | 88,26 | 94,44 |
| bis 10 m3/h | 176,52 | 188,88 |
| zusätzlich je weitere 10 m3/h | 176,52 | 188,88 |
| zusätzlich für Verbundzähler | 176,52 | 188,88 |
| Wohnungswasserzähler * | netto (EUR/a) | brutto (EUR/a) |
|---|---|---|
| 1. Zähler | 44,13 | 47,22 |
| 2. Zähler (grundpreisfrei) | - | - |
| jeder weitere Zähler | 44,13 | 47,22 |
* Es gelten besondere Bestimmungen für die Installation von Wohnungswasserzählern.
Die aufgeführten Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe für Trinkwasser von zurzeit 7 Prozent. Die Brutto-Grundpreise sind auf volle Cent gerundet. Die unter Absatz 2 genannten Preise in EUR/Jahr gelten für 365 Tage. Im Schaltjahr wird zusätzlich 1/365 der genannten Preise berechnet.