Energiethemen verstehen - das Energielexikon hilft weiter. Es versammelt die wichtigsten Fachbegriffe von A bis Z und stellt sie leicht verständlich dar. Kompakt, klar und aktuell.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist am 01. April 2000 in Kraft getreten und ersetzt das Stormeinspeisungsgesetz (StrEG). Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, Natur und Umwelt zu schützen, einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen zu leisten und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern. Zweck dieses Gesetzes ist ferner, dazu beizutragen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 % und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen (§1 EEG).
Dazu sieht das EEG unter anderem feste Sätze für die Vergütung von Strom vor, der durch die Nutzung regenerativer Energiequellen erzeugt wird. Die im Dezember 2006 verabschiedete novellierte Fassung des EEG verbessert die Bedingungen für Kunden, die unter die Härtefallregelung (§16 EEG) fallen. Die durch das EEG verursachten Mehrkosten werden auf alle Stromkunden umgelegt.