Energiethemen verstehen - das Energielexikon hilft weiter. Es versammelt die wichtigsten Fachbegriffe von A bis Z und stellt sie leicht verständlich dar. Kompakt, klar und aktuell.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt Grenzwerte für Krankheitserreger, Reststoffe von Desinfektionsmitteln und chemischen Stoffen. Regelmäßige Wasserproben sollen eine konstante Qualität des Trinkwassers sichern. Dafür zuständig sind die Gesundheitsämter, die auch Wasserversorgungsanlagen genehmigen. In einer Stichprobe von 100 Millilitern dürfen nicht enthalten sein: Escherichia coli, Coliforme Keime, Fäkalstreptokokken. Nachweisbar sein muss ein Restgehalt von 0,05 Milligramm Chlordioxid oder 0,1 Milligramm freiem Chlor nach der Desinfektion. Die Verordnung über und über Wasser für Lebensmittelbetriebe von 1986 wurde am 1. Januar 2003 novelliert.