Hannover, den 19. April 2000
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hat am 04.04.2000 den Jahresabschluss der Stadtwerke Hannover AG für das Geschäftsjahr 1999 festgestellt. Am 13.04.2000 hat die Hauptversammlung der Stadtwerke über den Jahresabschluss befunden. Der Jahresabschluss weist bei einer Gewinnabführung von rund 62,4 Mio. DM eine Ausschüttung auf das Genussscheinkapital von 2,25 Mio. DM aus. Das entspricht einer Nominalverzinsung der Genussscheine von 22,5 % für das Geschäftsjahr 1999, gegenüber einer für das Geschäftsjahr 1998 ausgeschütteten Nominalverzinsung von 23,4 %. Die Genussscheine werden an der Niedersächsischen Börse in Hannover derzeit zu einem Kurs von 177,25 % (Stand: 24.03.00) notiert.
Die Auszahlung der Zinsen auf das Genussscheinkapital erfolgt ab dem 14.04.2000 durch das Kreditinstitut, bei dem Ihre Genussscheine verwahrt werden. Von dem Ausschüttungsbetrag werden 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer einbehalten. Den Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages können Sie gegenüber dem Finanzamt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung 2000 über die Anlage KSO in voller Höhe geltend machen. Sollten Sie Ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag bzw. eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung eingereicht haben, erfolgt die Auszahlung ohne diese Abzüge, soweit das in diesem Freistellungsauftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Kapitalerträge in diesem Jahr ganz oder teilweise aufgebraucht wurde.