Monatliche Abschlagszahlung – fair und transparent
Durch Abschlagszahlungen verteilen sich Ihre Energiekosten auf feste Monatsbeiträge über das Jahr. So können Sie finanziell besser planen. Sie haben Fragen zu Ihrer monatlichen Zahlung? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bildbeschreibung: Überschaubare Energiekosten – dank Abschlagszahlung
Als enercity-Kunde erhalten Sie jährlich eine Rechnung von uns. Diese Summe müssen Sie aber nicht auf einmal bezahlen, sondern sie wird über das ganze Jahr auf Teilbeträge verteilt. So bleiben Ihre Energiekosten monatlich überschaubar. Die Höhe Ihrer monatlichen Abschlagszahlung geht aus Ihrer Rechnung hervor. Elf Monate lang bezahlen Sie jeweils gleichbleibende Beiträge, die einer Schätzung Ihres Verbrauchs entsprechen. Im zwölften Monat erhalten Sie Ihre neue Rechnung auf der Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs. Daraus ergibt sich dann eine Gutschrift für Sie oder eine weitere Rechnung. Zudem teilen wir Ihnen in der Rechnung Ihre neuen Abschlagszahlungen für das kommende Jahr mit.
Abschlagszahlung – wir beraten Sie
Sollten Sie einmal das Gefühl haben, dass Ihr monatlicher Abschlag zu hoch oder zu niedrig ausfällt, sprechen Sie uns einfach an! Wir beraten Sie gerne – persönlich im KundenCenter oder über unsere kostenlose Servicerufnummer. Bitte teilen Sie uns dazu alle aktuellen Zählerstände mit, für die Sie einen Abschlag zahlen, z.B. für Strom, Wasser und Gas.
Haben Sie ein neues Zuhause? In unserem Begrüßungsschreiben informieren wir Sie über Ihre Abschläge und den nächsten Rechnungstermin. Denn es gibt unterschiedliche Ablesetermine für jeden Stadtteil. Auch hier freuen wir uns, wenn Sie persönlich mit uns in Kontakt treten. Durch Ihre Mithilfe tragen sie dazu bei, dass Ihre Abschlagszahlungen so genau wie möglich Ihrem tatsächlichen Verbrauch entsprechen.
Alle Kosten im Griff
So behalten Sie den Überblick über Ihre Energiekosten:
Auf Basis des letzten Verbrauchs wurden Ihre monatlichen Abschläge für zwölf Monate errechnet. Elf Abschläge sind von Ihnen zu zahlen, und die Rechnung beinhaltet die zwölfte Abschlagszahlung.
Sie haben neue Geschäftsflächen? Dann orientieren wir uns am vorherigen Nutzer. Oder Sie melden sich bei uns, damit wir gemeinsam den Energieverbrauch schätzen und danach den Abschlag bestimmen können. Und wenn Sie uns ca. drei Monate nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit erneut Ihre Zählerstände senden, können wir den Abschlag noch besser einschätzen.
Bei Ihren neuen Geschäftsflächen können Sie uns helfen, Ihren Verbrauch genauer zu schätzen.
Bitte melden Sie sich dazu bei uns. Wir können gemeinsam den Energieverbrauch schätzen und den bestmöglichen Abschlag bestimmen. Dazu brauchen wir Ihre aktuellen Zählerstände, die Größe und das Alter des Objekts, Ihre Branche, die Art und Anzahl der Geräte und Maschinen sowie die Anzahl der Personen.
Hat sich in Ihrem Geschäftsbetrieb etwas verändert? Haben Sie zusätzliche Geräte oder Maschinen angeschafft? Haben sich die Laufzeiten Ihrer Produktionsanlagen erhöht, weil Sie mehr Waren herstellen oder mehr Kunden haben?
Teilen Sie uns diese Änderung einfach mit und wir beraten Sie bezüglich der Höhe Ihrer monatlichen Zahlungen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung, wenn die Rechnung kommt.
Wann Ihre Abschläge jeweils fällig sind, können Sie aus Ihrer Rechnung oder Ihrem Begrüßungsschreiben ersehen.
Dies passt nicht mit Ihren anderen Zahlungsverpflichtungen überein? Kein Problem! Sie können auch einen anderen Tag im Monat festlegen. Wählen Sie aus:
- 01.
- 15. oder
- 28. eines jeden Monats
Ändern Sie den Fälligkeitstag gleich online in unserem ServicePortal oder kontaktieren Sie unsere kostenlose Servicerufnummer.
Die Höhe des Betrages richtet sich nach Ihrem bisherigen Verbrauch und nach der Schätzung Ihres zukünftigen Verbrauches. Dafür berücksichtigen wir auch den Temperaturverlauf vergangener Jahre. Auch die Preisentwicklung hat einen Einfluss auf die Höhe Ihres Abschlages. So achten wir darauf, für Sie eine mögliche Nachzahlung bei der nächsten Rechnung zu vermeiden. Sie können sicher sein, dass wir bei der Berechnung des Abschlages sorgfältig vorgehen und anerkannte Verfahren einsetzen. Natürlich zahlen Sie nur für die Energie, die Sie tatsächlich genutzt haben. Falls Sie den Abschlag dennoch reduzieren möchten, rufen Sie uns an. Bis dahin begleichen Sie bitte die von uns errechneten Abschläge zu den angegebenen Fälligkeiten. Bei Fragen wenden Sie sich einfach an unser Servicetelefon.