Anspruch auf Ladeinfrastruktur für Eigentümer und Mieter

Die WEG-Reform im Überblick

Für Wohnungseigentümer und Mieter wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern deutlich vereinfacht. Die Grundlage dafür schafft die zum 01.12.2020 in Kraft tretende WEG-Reform (Wohnungseigentumsgesetz). Dadurch können Wohnungseigentümer und Mieter die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung auf eigene Kosten verlangen.

Die zentralen Punkte auf einen Blick:

  • Mieter und Wohnungseigentümer erhalten Anspruch auf Installation von Ladeinfrastruktur
  • Für die Beschlussfassung reicht eine einfache Mehrheit aus
  • Eigentümer können online an der Wohneigentümerversammlungen teilnehmen

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