Die Veranstaltung
Die Veranstaltung ist eine freiwillige Maßnahme der Wasserversorger zur Erhöhung der Transparenz und ist im Wasserrechtsverfahren nicht vorgeschrieben. Die Wahrung von Ansprüchen ist nicht von der Durchführung einer Informationsveranstaltung abhängig sondern wird über das offizielle Verfahren gewährleistet.Ein Ausweichtermin wird bekanntgegeben, sobald sich die Situation entspannt hat. Landwirte und weitere Interessierte werden dann die Möglichkeit haben, sich noch vor der öffentlichen Auslegung der Wasserrechtsanträge über die möglichen Auswirkungen der Trinkwasserförderung zu informieren. Das öffentliche Beteiligungsverfahren ist für das 4. Quartal 2020 geplant. Den Gesamtzeitplan entnehmen Sie bitte der Datei Zeitplan am Ende der Seite.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.