Die Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist erteilt

enercity hat im September 2020 einen Wasserrechtsantrag bei der Region Hannover eingereicht, mit dem die Erteilung einer Bewilligung sowie der vorzeitige Verfahrensbeginn ab Januar 2021 beantragt wurde. Der Antrag beinhaltete sämtliche erforderlichen Fachgutachten, mit Ausnahme der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Diese konnte noch nicht abgeschlossen werden und wurde daher dem Antrag als Vorstudie beigefügt, die bereits wesentliche Bewertungen enthielt. Die Endfassung der UVS ist bis zum 30.04.2023 vorzulegen. Diese muss ein mit dem Landkreis Celle abgestimmtes Konzept zur Sicherung des Zusammenhanges des Natura-2000-Netzes für das FFH-Gebietes „Hellern bei Wietze“ beinhalten.

Die Region Hannover wird voraussichtlich im 3. Quartal 2023 mit der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen das Beteiligungsverfahren einleiten.