Wind in der Wedemark

Grüne Energie aus der Wedemark und Burgwedel. Wir halten Sie auf dem aktuellen Stand!

Volle Windkraft voraus

Erneuerbare Energien aus der Region verringern unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, erhöhen unsere Versorgungssicherheit und stabilisieren den Energiepreis. Deshalb packen wir die Energiewende direkt an und treiben die Errichtung neuer Windparks in der Region Hannover voran. In der Wedemark und Burgwedel werden wir 43 Windenergieanlagen auf Höhe der Anschlussstelle Berkhof bauen, östlich der A7. In der aktuellen Planung besteht der Windpark aus drei Teilflächen im Bereich Berkhof und Elze.

 

Die Errichtung dieses Windparks trägt dazu bei, die Menschen in der Region Hannover mit Strom aus erneuerbaren Quellen zu versorgen. Mit einer Gesamtleistung von etwa 254 Megawatt stellen wir Energie für circa 190.000 Haushalte zur Verfügung. So unterstützen wir die Gemeinde Wedemark und die Stadt Burgwedel dabei, ihre Klimaziele zu erreichen. Ein großer Schritt in Richtung grüne Zukunft.

254 Megawatt installierte Leistung

...hat der gesamte Windpark zukünftig.

190.000 Haushalte

...können aus diesem Projekt mit Energie versorgt werden.

4.400 Tonnen CO₂

...sparen wir jährlich durch den Einsatz von erneuerbaren Energien ein.

Wind im Forst

Wetterextreme und Trockenheit stellen nicht nur die Gesellschaft vor enorme Herausforderungen, sondern auch Wälder und Forstbetriebe. Windenergie kann den Forstbetrieben helfen und ein sicheres und kalkulierbares Einkommen sichern. Dies befähigt die Betriebe wiederum in ihre Wälder zum ökologischen und klimaresistenten Umbau zu investieren und diese damit auch für die Allgemeinheit zu sichern.

Die Planung und Umsetzung von Windenergieprojekten in Forstflächen bedürfen immer einer besonders sorgfältigen räumlichen und technischen Planung. Dabei muss Fachwissen aus Forstwirtschaft, Naturschutz, Logistik und Landschaftsplanung eingebracht werden. Das Team von enercity hat diese Expertise.

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Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wedemark

Damit neue Windkraftanlagen in der Wedemark errichtet werden können, ist unter anderem eine Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wedemark notwendig. Nachdem der Gemeinderat im März 2023 das Verfahren beschlossen hatte, wird vom Mitte September bis Ende Oktober 2023 die Öffentlichkeit beteiligt. Den Vorentwurf für die Änderung des Flächennutzungsplans finden Sie unter diesem Link.

 

Hinweis: Die Gemeinde Wedemark entscheidet über das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans. Wir verlinken lediglich zur Information. Sämtliche Terminfristen und rechtliche Informationen entnehmen Sie bitte ausschließlich der Webseite der Gemeinde Wedemark.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Raumordnungsprogramm der Region Hannover (3. Entwurf der 5. Änderung)

Wo dürfen Windkraftanlagen in der Region Hannover errichtet werden, und wo nicht? Unter anderem diese Fragen beantwortet das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) der Region Hannover. Zurzeit findet die Öffentlichkeitsbeteiligung für den 3. Entwurf der 5. Änderung des RROP statt. Die Unterlagen und Erläuterungen finden Sie unter diesem Link.

Hinweis: Die Region Hannover entscheidet über das Verfahren zur Änderung des Raumordnungsprogramms. Wir verlinken lediglich zur Information. Sämtliche Terminfristen und rechtliche Informationen entnehmen Sie bitte ausschließlich der Webseite der Region Hannover.

 

Häufig gestellte Fragen

Die Errichtung eines neuen Windparks in der Region wirft viele Fragen auf - das verstehen wir! Wir möchten, dass Sie diesem großen Projekt mit genau so viel Freude entgegen blicken können wie wir. Deshalb gehen wir so transparent wie möglich, mit den Fakten um. 

Projektüberblick & Genehmigungsverfahren


Wie groß soll der Windpark „Wind in der Wedemark“ werden?

In dem Windpark, bestehend aus drei Projektgebieten sollen bis zu 43 Windenergieanlagen entstehen, 21 davon im Forst. Es ist das größte Windenergie-Projekt in der Region Hannover. Die einzelnen Anlagen werden im Fuhrberger Feld (Gemeinde Wedemark/Stadt Burgwedel) errichtet. Dabei liegen 40 der geplanten Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Wedemark, drei auf dem Gebiet der Stadt Burgwedel.



Wann soll der Windpark in Betrieb gehen?

Momentan befindet sich das Projekt in der Planungsphase (Windparkflächen, mögliche Standorte). Die Gemeinde Wedemark passt aktuell Ihre Bauleitplanung auf das Vorhaben an und konkretisiert die Projektgebiete. Aktuell findet eine europaweite Ausschreibung für die Auswahl des Anlagentyps statt. Nach Konkretisierung der Projektgebiete, Festlegung des Anlagentyps und der Standortplanung folgt das Genehmigungsverfahren. Voraussichtlich im 2. Quartal 2024 können wir mit dem Genehmigungsverfahren starten. 2026 sollen die ersten Windenergieanlagen in Betrieb gehen. In allen Phasen des Projektes wird der aktuelle Planungsstand offen kommuniziert und einsehbar für alle Bürger:innen sein.



Welche Windräder sollen errichtet werden?

Für einen ersten Entwurf wurden Anlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 200 Metern zu Grunde gelegt. Der genaue Anlagetyp steht aber noch nicht fest. Da der Windpark sowohl auf Freiflächen als auch im Forst stehen wird, variieren die Nabenhöhen (Abstand zwischen Boden und der „Nase“ der Anlage) leicht, um die notwendigen Abstände zur Vegetation einzuhalten. Windenergieanlagen bis zu 250 Metern Gesamthöhe werden im Verfahren geprüft, aktuell stehen dem aber militärische Belange der Luftfahrt entgegen.



Welches Unternehmen steht hinter dem Projekt „Wind in der Wedemark“?

Die enercity Erneuerbare GmbH mit Sitz in Leer, eine 100-prozentige Tochter des Energiedienstleisters enercity, plant, baut und betreibt den Windpark. Der Windpark soll auf Arealen von enercity und Flächen privater Eigentümer:innen entstehen. enercity zählt zu den größten kommunalen Energiedienstleistern Deutschlands (Stand: Geschäftsjahr 2022) und gehört zu den Vorreitern im Bereich Windenergie. Wir agieren seit Jahrzehnten nachhaltig vor Ort, versorgen Menschen der Region Hannover mit Trinkwasser und Energie und kümmern uns lokal zusammen mit Land- und Forstwirtschaft um umfassenden Grundwasserschutz.



Wie lang soll der Windpark in Betrieb sein?

Windenergieanlagen laufen im Regelfall 20 Jahre. Danach entscheidet der/die Betreiber:in je nach Wirtschaftlichkeit und Zustand der Anlagenkomponenten über den Weiterbetrieb oder Rückbau der Anlagen.



Wer prüft, ob der Windpark gebaut werden darf?

Für den Windpark „Wind in der Wedemark“ ist die Region Hannover als Genehmigungsbehörde zuständig. Sie koordiniert das Verfahren, an dem gemäß des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mehrere Behörden beteiligt sind.



Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Genehmigung zu erhalten?

Bevor ein Genehmigungsantrag eingereicht werden kann, müssen umfangreiche Gutachten erstellt werden. Die Genehmigungsbehörde prüft alle eingereichten Unterlagen einschließlich der Gutachten und kann weitere Unterlagen nachfordern. Wenn alle Vorbehalte ausgeräumt worden sind, kann eine Genehmigung erteilt werden.



Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?

Für den Windpark „Wind in der Wedemark“ läuft das Verfahren in folgenden Schritten ab:

⦁ Antragstellung durch enercity Erneuerbare GmbH

⦁ Erstellen der für den Genehmigungsantrag erforderlichen Gutachten durch qualifizierte Büros/Ingenieurbüros

⦁ Prüfung des Antrags durch die Genehmigungsbehörde

⦁ Eventuell Nachforderung von Unterlagen

⦁ Erklärung der Vollständigkeit der Unterlagen

⦁ Befristete Auslegung von Antrag und -unterlagen durch Genehmigungsbehörde

⦁ Erörterungstermin durch Genehmigungsbehörde, falls erforderlich

⦁ Entscheidung der Genehmigungsbehörde und öffentliche Bekanntgabe



Welche Unterlagen werden für das Genehmigungsverfahren erstellt?

Um über die Genehmigung eines Windparks zu entscheiden, holt der Vorhabenträger von unabhängigen Sachverständigen Gutachten ein. Diese werden dem einzureichenden Genehmigungsantrag beigelegt. Dazu gehören zum Beispiel:

⦁ Artenschutzgutachten (beurteilt Auswirkungen der Anlagen auf Tiere und Pflanzen, etwa Vögel und Fledermäuse, Flora & Fauna)

⦁ Schallgutachten (untersucht die mögliche Umgebungslärmbelastung)

⦁ Schattengutachten (die Beschattungsdauer an einem Wohnhaus darf 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten)

⦁ Turbulenzgutachten (beurteilt die Stabilität der Windströmungen in der Umgebung der Windkraftanlage und damit die Standsicherheit)

⦁ Transportstudien (bewerten die Erreichbarkeit des Vorhabengebietes für den Transport der Anlagenkomponenten)

⦁ wasserrechtliche Genehmigung

Die Genehmigungsbehörde fordert, falls für das jeweilige Projekt nötig, weitere Unterlagen nach.


Umwelt & Energiewende


Wie viel CO₂ kann der Windpark Wedemark einsparen?

Wird der Windpark so umgesetzt, wie wir es planen, spart er 190.000 Tonnen Kohlendioxid im Vergleich zum aktuellen deutschen Strommix ein. Das entspricht etwa den durchschnittlichen CO₂-Emissionen von 135.000 Mittelklasse-PKW im Jahr. Das eingesparte CO₂ entspricht ca. 60 Prozent der Menge, die die Gemeinde Wedemark und die Stadt Burgwedel bilanziell einsparen müssen, um das Ziel der bilanziellen Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen.



Wie viel Strom soll der Windpark produzieren?

Aktuell sind 43 Windkraftanlagen in drei Projektgebieten geplant. Insgesamt können sie rund 470 Gigawattstunden (GWh) jährlich produzieren. Damit ließen sich etwa 190.000 Haushalte mit Ökostrom versorgen.



Was passiert mit den Anlagen, wenn das Laufzeitende erreicht ist?

Wenn die Anlagen nach rund 20 Jahren am Ende ihres Lebenszyklus angekommen sind, entscheiden wir, ob sie weiterbetrieben oder durch neuere Anlagen ersetzt werden. Wenn sie nicht weiterbetrieben werden, lassen wir sie einschließlich des Fundamentes zurückbauen. Dieser Rückbau wird von der Genehmigungsbehörde kontrolliert und ist finanziell bereits ab Inbetriebnahme durch eine Bankbürgschaft abgesichert.


Aufbau & Abbau


Werden für den Windpark neue Wege gebaut?

Soweit möglich, nutzen wir bereits vorhandene Wege. Da vor allem beim Aufbau der Anlagen auch Schwerlastfahrzeuge die Wege befahren, werden sie nach Bedarf verbreitert. Teilweise müssen auch neue Wege aus wasserdurchlässigem Schotter gebaut werden.



Werden die neuen Wege das Gebiet versiegeln?

Nein, die neuen und ertüchtigten Wege werden ausschließlich aus wasserdurchlässigen Baumaterialien hergestellt und verdichtet. Sie versiegeln die Fläche nur teilweise. Ausgenommen sind extra zu diesem Zwecke hergestellte Umfüll- und Lagerflächen. Diese können erforderlich sein, um das Trinkwasser während der Baumaßnahme zu schützen.



Warum soll der Windpark im Wasserschutzgebiet gebaut werden?

Das Gebiet Fuhrberger Feld gehört zu den vom Bundesland ausgewiesenen Wasserschutzgebieten. Es ist ein Wasserschutzgebiet mit mehreren Zonen: In Schutzzone 1 (Nahbereich von Brunnen und Wassergewinnungsanlagen) und Schutzzone 2 (geringe Entfernung zu Wassergewinnungsanlagen) sind Windenergieanlagen verboten. Deshalb werden wir die Anlagen nur in Schutzzone 3 errichten. Lediglich eine Anlage befände sich innerhalb der Schutzzone 2 bzw. außerhalb der relevanten 50-Tage-Linie. Das liegt daran, dass die Grenzen der Schutzzonen analog zu den Grenzen der Grundstücke festgelegt wurden. Die 50-Tage-Linie ist der entscheidende Faktor für den Gewässerschutz: Sie markiert den Bereich, von dem aus das Wasser 50 Tage braucht, um den Brunnen zu erreichen.



Welche Vorgaben gibt es, um das Grundwasser zu schützen?

Windenergieanlagen unterliegen der so genannten „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV). Sie legt Schutzmaßnahmen fest, zum Beispiel:

⦁ wasserdichte Auffangwannen oder Auffangsysteme innerhalb der Windenergieanlagen, um mögliche Schadstoffe bei Unfällen aufzufangen

⦁ regelmäßig Kontrollen, um sicherzustellen, dass keine Schadstoffe in das Grundwasser gelangen

⦁ eine detaillierte Risikoanalyse vor Beginn der Bauarbeiten, die mögliche Gefahren für das Grundwasser identifiziert und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegt

Die Genehmigungsbehörde fordert dafür ein Konzept, bevor sie den Bau von Windrädern genehmigt. Die Wasserbehörde muss dem Vorhaben zustimmen.



Welche wassergefährdenden Stoffe sind in Windenergieanlagen enthalten?

In Windenergieanlagen (WEA) werden wassergefährdende Öle, Fette und Schmierstoffe sowie Isolierflüssigkeiten in Kühlsystemen verwendet.



Ist das Trinkwasser durch die Errichtung der Windenergieanlagen gefährdet?

Nein, wir halten die geltenden Vorschriften und Richtlinien ein. Für den Bau von Windrädern in Wasserschutzzonen sind diese besonders strikt, um mögliche Risiken für das Grundwasser auszuschließen. Wir haben die Gegebenheiten vor Ort bei der Planung der einzelnen Standorte genau im Blick und stimmen uns dazu eng mit der Wasserbehörde und der Trinkwassergewinnung bei enercity ab.


Wald & Natur


Warum planen wir einen Windpark im Landschaftsschutzgebiet (LSG)?

Für die sichere, dezentrale Versorgung mit Erneuerbaren Energien ist es wichtig, die Anlagen vor Ort zu errichten. So wird der Strom dort erzeugt, wo er auch verbraucht wird.
Die Bundesregierung misst dem schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien große Bedeutung bei, um die Klimaziele Deutschlands zu erreichen. Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ermöglicht sie deshalb, Windräder auch in Landschaftsschutzgebieten zu errichten. Der Windpark mit den von uns geplanten Standorten ermöglicht größere Abstände zur Wohnbebauung.



Wie viel Wirtschaftsforst muss für das Projekt weichen?

In der Bauphase wird für eine Windenergieanlage etwa 1 Hektar Forst entnommen. Unmittelbar nach Bauende werden wir 0,5 Hektar davon wieder aufforsten. Für die restlichen 0,5 Hektar führen wir sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (A&E) durch, soweit möglich, im näheren Umfeld der Anlagenstandorte.



Wie viel Fläche wird für den Bau der Anlagen versiegelt?

Rund 22 Hektar werden versiegelt, wenn alle 43 geplanten Windkraftanlagen gebaut werden. Diese Fläche setzt sich aus der Zuwegung und den Fundamentflächen zusammen. Sie entspricht nur 0,07% der Fläche des Wasserschutzgebietes. Vollständig versiegelt wird der Bereich der Fundamente, dies entspricht pro Windenergieanlage einer Fläche von ca. 500m² für den gesamten Park ca. 2,1 Hektar.



Werden die entnommenen Waldflächen wieder aufgeforstet?

Ja, die entnommenen Forstflächen gleichen wir vollständig aus. Die Genehmigungsbehörde schreibt vor, welche Maßnahmen – bspw. Neupflanzungen – dafür nötig sind.



Welche weiteren Möglichkeiten gibt es für Ersatzmaßnahmen?

Im Rahmen unserer Planung prüfen wir, welche Ersatzmaßnahmen zusätzlich durchgeführt werden können. Eine Überlegung ist, die Wietze mit neuem Grünbestand zu beschatten. Dadurch ließen sich die Wassertemperaturen im Sommer niedriger halten und einer Verdunstung vorbeugen.



Werden Vögel von dem Windpark beeinträchtigt?

Ob und wie die geplanten Anlagen möglicherweise Vögel beeinträchtigen, wird vorab in Gutachten untersucht. Ein Ergebnis dieser Untersuchungen kann sein, dass einzelne Standorte im Sinne des Artenschutzes nicht in Frage kommen oder anders umgesetzt werden. Es kann erforderlich sein, konkrete Maßnahmen zum Schutz einer vorkommenden Vogelart zu treffen. Beispielsweise Abschaltungen, während im Umfeld der Windenergieanlage gemäht wird oder auch in bestimmten von der Behörde festgelegten Zeiträumen.



Werden Fledermäuse von dem Windpark beeinträchtigt?

Laut Artenschutzleitfaden stehen alle vorhandenen Fledermausarten unter Schutz. Um sie bestmöglich zu schützen, schreibt die Genehmigungsbehörde zum Beispiel Abschaltzeiten der Anlagen vor, etwa nachts, bei wenig windigen Wetterlagen. Ein so genanntes Gondelmonitoring hilft in den ersten Betriebsjahren, die Fledermaus-Aktivitäten im Bereich der Windrad-Flügel zu untersuchen. Sie sind aussagekräftiger als Bodenuntersuchungen.


Finanzielle Beteiligung


Profitieren die betroffenen Gemeinden des Windparks finanziell?

Ja. Der Windpark muss Gewerbesteuer zahlen. Es verbleiben immer 90 Prozent der Gewerbesteuer in der Standortgemeinde der Windräder. In diesem Projekt soll der Standort der Betreibergesellschaft auf der Seite der Gemeinde Wedemark am Wasserwerk sein, so dass 100 % der Gewerbesteuer in der Wedemark verbleiben. Bei Realisierung der Anlagen auf Burgwedeler Seite wird dort zusätzlich auch eine Betreibergesellschaft angesiedelt werden. Zusätzlich gibt es eine gesetzlich festgehaltene Möglichkeit (§ 6 EEG), pro produzierter Kilowattstunde aus dem Windpark eine Zahlung an die Umgebungsgemeinden zu leisten.



Wie können Bürger:innen vom Windpark profitieren?

Ja, wir planen, auch Bürger:innen am Erfolg des Windparks teilhaben zu lassen. Hier bieten sich bspw. Bürgerstrommodelle und Bürgersparbriefe an.



Wie können sich Bürger:innen bei dem Projekt einbringen?

Wir interessieren uns sehr für die Impulse und das Feedback der Bürger:innen zum geplanten Windpark. Der Infomarkt am 3. Juni 2023, ein Format des Bürgerdialogs, wird direkt vor Ort im Schulzentrum Mellendorf stattfinden und bietet die Chance, direkt mit den enercity-Expert:innen ins Gespräch zu kommen. Darüber hinaus wird auf einer projektbezogenen Website über den geplanten Windpark und dessen Fortschritt informiert. Fragen können zudem schriftlich an „fragen@enercity-erneuerbare.de“ eingereicht werden.

Wir freuen uns auf Ihre Impulse, Hinweise und Fragen.


Digitaler Rundgang zum Projekt
Infotafel 1.3._Projektablauf
Infotafel1.4_Verordnungen
Infotafel1.5_Strombedarf
Infotafel1.7_Genehmigung
Infotafel2.1_oekologische_Fussabdruck
Infotafel2.3_Schatten

Haben Sie weitere Fragen zum Windprojekt?

Wir sind gerne für Sie da.