Häufige Fragen für Gewerbekunden
Von Abschlagszahlung über Neukundenwerbung bis Umzug – hier finden Sie Ihre Antworten auf häufige Fragen.
Auf Basis des letzten Verbrauchs wurden Ihre monatlichen Abschläge für zwölf Monate errechnet. Elf Abschläge sind von Ihnen zu zahlen, und die Rechnung beinhaltet die zwölfte Abschlagszahlung.
Sie haben neue Geschäftsflächen? Dann orientieren wir uns am vorherigen Nutzer. Oder Sie melden sich bei uns, damit wir gemeinsam den Energieverbrauch schätzen und danach den Abschlag bestimmen können. Und wenn Sie uns ca. drei Monate nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit erneut Ihre Zählerstände senden, können wir den Abschlag noch besser einschätzen.
Bei Ihren neuen Geschäftsflächen können Sie uns helfen, Ihren Verbrauch genauer zu schätzen.
Bitte melden Sie sich dazu bei uns. Wir können gemeinsam den Energieverbrauch schätzen und den bestmöglichen Abschlag bestimmen. Dazu brauchen wir Ihre aktuellen Zählerstände, die Größe und das Alter des Objekts, Ihre Branche, die Art und Anzahl der Geräte und Maschinen sowie die Anzahl der Personen.
Hat sich in Ihrem Geschäftsbetrieb etwas verändert? Haben Sie zusätzliche Geräte oder Maschinen angeschafft? Haben sich die Laufzeiten Ihrer Produktionsanlagen erhöht, weil Sie mehr Waren herstellen oder mehr Kunden haben?
Teilen Sie uns diese Änderung einfach mit und wir beraten Sie bezüglich der Höhe Ihrer monatlichen Zahlungen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung, wenn die Rechnung kommt.
Wann Ihre Abschläge jeweils fällig sind, können Sie aus Ihrer Rechnung oder Ihrem Begrüßungsschreiben ersehen.
Dies passt nicht mit Ihren anderen Zahlungsverpflichtungen überein? Kein Problem! Sie können auch einen anderen Tag im Monat festlegen. Wählen Sie aus:
- 01.
- 15. oder
- 28. eines jeden Monats
Ändern Sie den Fälligkeitstag gleich online in unserem ServicePortal oder kontaktieren Sie unsere kostenlose Servicerufnummer.
Die Höhe des Betrages richtet sich nach Ihrem bisherigen Verbrauch und nach der Schätzung Ihres zukünftigen Verbrauches. Dafür berücksichtigen wir auch den Temperaturverlauf vergangener Jahre. Auch die Preisentwicklung hat einen Einfluss auf die Höhe Ihres Abschlages. So achten wir darauf, für Sie eine mögliche Nachzahlung bei der nächsten Rechnung zu vermeiden. Sie können sicher sein, dass wir bei der Berechnung des Abschlages sorgfältig vorgehen und anerkannte Verfahren einsetzen. Natürlich zahlen Sie nur für die Energie, die Sie tatsächlich genutzt haben. Falls Sie den Abschlag dennoch reduzieren möchten, rufen Sie uns an. Bis dahin begleichen Sie bitte die von uns errechneten Abschläge zu den angegebenen Fälligkeiten. Bei Fragen wenden Sie sich einfach an unser Servicetelefon.
Die Gewerbeordnung fordert die sofortige Meldung, wenn Sie ein Gewerbe anmelden oder sich Veränderungen ergeben. Parallel dazu sollten Sie uns Ihren Umzug mitteilen. Wichtig ist dabei der Termin der Schlüsselübergabe und nicht der tatsächliche Umzugstermin.
Im Internetauftritt der Landeshauptstadt Hannover erhalten Sie weitere Informationen und benötigte Formulare:
Folgende Daten benötigen wir von Ihnen:
- Ihre Geschäftsadresse bzw. die Adresse Ihrer Geschäftsflächen
- Ihre Zählernummern (Strom, Gas, Wasser und/oder Wärme), für die Sie Kunde werden wollen
- den Zählerstand bzw. die Zählerstände bei Schlüsselübergabe und das Datum
- die Kontaktdaten des Betriebsinhabers bzw. einer vertretungsberechtigten Person
- die Bankdaten, wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen wollen
- die Gewerbe-Anmeldung/-Ummeldung
- den Mietvertrag
Sie kennen die Zählerstände noch nicht? Kein Problem – Sie können sich trotzdem schon bei uns ab- oder anmelden.
Wir sind ein regionaler Versorger und versorgen Hannover und die Region.
Kein Problem – der Tarifrechner auf unseren Produktseiten hilft Ihnen weiter! Hier können Sie Ihre Adresse eingeben und erfahren, ob wir Sie versorgen können. Gleichzeitig erhalten Sie von uns Ihre persönliche Produktempfehlung.
Kontaktieren Sie uns bitte telefonisch – wir helfen Ihnen hier gern persönlich weiter. Wir freuen uns auf Ihren Anruf:
Servicetelefon 0800.0111222*
* kostenlos aus dem deutschen Festnetz
Montag bis Freitag 08:00 - 20:00 Uhr
Samstag 09:00 - 14:00 Uhr
Die Gewerbeordnung fordert die sofortige Meldung, wenn Sie ein Gewerbe abmelden oder sich Veränderungen ergeben. Parallel dazu sollten Sie uns Ihren Umzug mitteilen. Wichtig ist dabei der Termin der Schlüsselübergabe und nicht der tatsächliche Umzugstermin.
Im Internetauftritt der Landeshauptstadt Hannover erhalten Sie weitere Informationen und benötigte Formulare.
Ja, die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Im enercity ServicePortal können Sie schnell und direkt Ihren Ein- und Auszug online melden.
Oder Sie nutzen einfach unser Formular Abmeldung und senden es per E-Mail an kundenservice@enercity.de oder per Post an uns.
Natürlich freuen wir uns auch über Ihren Besuch im enercity KundenCenter am Kröpcke.
enercity versorgt Sie sowohl im Versorgungsgebiet von Hannover als auch in der ganzen Region Hannover.
Lesen Sie auf unseren Produktseiten, mit welchen Produkten und Tarifen wir Sie dort versorgen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen:
Im Rahmen der Modernisierung und Harmonisierung des europäischen Zahlungsverkehrs wird das bisherige Einzugsermächtigungsverfahren spätestens zum 01.02.2014 durch das SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. Die Einzugsermächtigung, die Sie uns erteilt haben, wandeln wir für Sie rechtzeitig in eine solche SEPA-Lastschrift um. Diese SEPA-Lastschrift wird durch die Mandatsreferenz 3XXXXXXX001 (sozusagen Ihre persönliche Referenznummer bei uns) und unsere Gläubigeridentifikationsnummer DE49ZZZ00000100549 eindeutig gekennzeichnet und nach der SEPA-Umstellung bei künftigen Lastschrifteinzügen angegeben. Für Sie entstehen keine weiteren Änderungen. Alles läuft automatisch. Wenn Sie mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sind, können Sie ihr widersprechen. Dann werden wir die vorliegende Einzugsermächtigung zur nächstmöglichen Abschlagsfälligkeit löschen. Bedenken Sie aber, dass Sie danach Ihre Abschläge wieder selbst rechtzeitig zu den Fälligkeitsterminen überweisen müssen. Außerdem gehen Ihnen im Zusammenhang mit der Einzugsermächtigung gegebenenfalls vertraglich vereinbarte Rabatte verloren.
Die Gewerbeordnung fordert die sofortige Meldung, wenn Sie ein Gewerbe anmelden oder sich Veränderungen ergeben. Parallel dazu sollten Sie uns auch schriftlich über die Veränderungen informieren.
Bei einer Änderung der Unternehmensform oder Wechsel des Betriebsinhabers ist eine Schlussrechnung erforderlich. Dazu liefern Sie uns bitte gleich
- den Zählerstand bzw. die Zählerstände am Datum der Änderung
- ggf. veränderte Bankdaten, wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen wollen
- die Gewerbe-Anmeldung/Ummeldung
Wir beantworten Ihre Frage gern – rufen Sie uns kostenlos aus dem deutschen Festnetz unter 0800.0111222 an. Wir freuen uns auf Sie!
Wir bieten Ihnen verschiedene günstige und attraktive Produkte, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Bitte vergleichen Sie in unserem Tarfirechner und schließen Sie direkt online Ihren Energievertrag ab.
Die gesetzlichen Vorgaben erlauben Ihnen, mit 14 Tagen Vorlaufzeit zu uns zu wechseln. Haben Sie bei Ihrem alten Versorger noch eine Vertragsbindung? Dann wird sich der Wechsel weiter in die Zukunft verschieben. Dies gilt nicht bei einer Preiserhöhung – da haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu uns kommen.
Ausnahme: Sie sind neu eingezogen und wechseln mit dem Einzug zu uns? Dann können wir diese Anmeldung für max. sechs Wochen rückwirkend vornehmen.
Da wir nicht wissen, ob Sie bei Ihrem alten Lieferanten noch eine Vertragsbindung haben, teilen wir Ihnen Ihren Vertragsbeginn erst nach der Kündigung bei Ihrem alten Lieferanten mit. Sie erhalten dann eine Vertragsbestätigung, in der das Datum des Vertragsbeginns genannt ist.
Wenn der Vertrag mit Ihrem alten Lieferanten ausläuft und Sie sich noch nicht für einen neuen entschieden haben, werden Sie ab dem Kündigungsdatum immer von dem Versorger beliefert, in dessen Gebiet Sie wohnen.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne zu einem für Sie günstigeren Vertrag.
Neukunde ist, wer in den letzten sechs Monaten keinen Strom- oder Gasliefervertrag mit enercity hatte, und wenn die Anmeldung nicht länger als sechs Wochen zurückliegt. Wenn ein Kunde schon mit enercity Strom beliefert wird, kann er für Gas als Neukunde geworben werden - und umgekehrt. Die Verbrauchsstelle muss in Hannover oder in der Region Hannover liegen.
Sie haben jemanden gefunden, den Sie werben wollen. Dann informieren Sie sich weitergehend auf der Seite „Kunden werben“, füllen Sie das Formular "Positive Energie teilen" aus, unterschreiben Sie es gemeinsam mit dem Neukunden und schicken Sie es uns zu. Wir machen den Rest für Sie!
Ihre Prämie erhalten Sie etwa sechs Wochen nach erfolgreichem Vertragsabschluss.
Für jeden geworbenen Neukunden erhalten Sie einmalig eine Gutschrift auf Ihr Girokonto bzw. einen
Gutschein zum Shoppen in der Ernst-August-Galerie jeweils im Wert von 50 Euro.
Sie können unter der Rufnummer 0511.430.2366 einen Termin vereinbaren.
Die Mitarbeiter unter der Rufnummer 0511.430.2366 informieren Sie gern über die Energieberatungsarten und Preise.
Hier finden Sie unsere Angebote zur Energieberatung.
Gern stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der Rufnummer 0511.430.1958 zur Verfügung.
Auf der Startseite des ServicePortals kann unter dem Punkt „Passwort vergessen“ ein neues Passwort unter Angabe der für das Portal verwendeten E-Mail-Adresse angefordert werden.
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Das kann passieren – auf der Startseite des ServicePortals kann unter dem Punkt „Benutzername vergessen“ ein neuer Benutzername unter Angabe der Kundennummer und der Zählernummer angefordert werden. Hier brauchen Sie Ihr Passwort noch nicht.
Wenn Sie dann per E-Mail Ihren Benutzernamen erhalten haben, können Sie im Portal unter dem Punkt „Passwort vergessen“ ein neues Passwort unter Angabe des Benutzernamens anfordern.
Bitte wenden Sie sich an unseren kostenfreien Kundenservice 0800.36372489. Ihr Kundenbetreuer wird die Abschlagsanpassung vornehmen.
Gern stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer unter der Rufnummer 0511.430.1958 zur Verfügung.