
Nachhaltigkeitsvorgaben umsetzen
Alle Infos zum GEIG und EPBD - Wir machen es Ihnen einfach
Gehen wir es an!Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz?
Wir sind an Ihrer Seite!
Sie haben ein Gebäude mit mehr als 20 Stellplätzen? Dann mussten Sie bis zum 1. Januar 2025 mindestens einen Ladepunkt installieren. Nutzen Sie die Gelegenheit für eine zukunftssichere Ladeinfrastruktur, die Ihnen langfristig Vorteile bringt.
Was das GEIG-Gesetz für Sie bedeutet
Mindestens ein Ladepunkt: Für Ihr Nicht-Wohngebäude ab 20 Stellplätzen ist ein funktionsfähiger Ladepunkt Pflicht.
Neubau ab 6 Stellplätzen: Jeder dritte Stellplatz braucht Leitungsinfrastruktur plus mindestens einen fertigen Ladepunkt.
Vorrüstung mit Leitungsinfrastruktur für Renovierungen: Jeder fünfte Stellplatz erhält eine Leitungsinfrastruktur plus mindestens einen Ladepunkt.
Bei Bestandsgebäuden gilt seit 01.01.2025: Jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen muss mindestens einen funktionsfähigen Ladepunkt haben.

Wünschen Sie maßgeschneiderte Ladeinfrastruktur?
- Für Ihre Wohnimmobilie: Mieter:innen können bequem zu Hause laden
- Für Ihr Unternehmen: Mitarbeiter:innen, Fuhrpark und Gäste laden direkt vor Ort
- Für Ihre Gewerbeimmobilie: Mieter:innen, Kund:innen und Besucher:innen profitieren vom Ladeservice
- Für Ihr Hotel: Gäste laden entspannt während ihres Aufenthalts
- Für Ihre individuellen Anforderungen: Wir entwickeln die Lösung, die zu Ihnen passt
Freuen Sie sich auf eine schnelle und unkomplizierte Umsetzung.
EU verschärft Ladeinfrastruktur-Pflichten ab 2027
Die EU hat strengere Regeln beschlossen, die bis Ende 2026 ins deutsche Recht übernommen werden müssen.
Grundsätzlich gilt: Alle Renovierungen und Neubauten von Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 5 Stellplätzen sind betroffen.
Wie viele Ladepunkte brauchen Sie?
In Bürogebäuden muss jeder zweite Stellplatz mit einem Ladepunkt ausgestattet sein, bei 10 Stellplätzen also 5. In anderen Nicht-Wohngebäuden ist mindestens ein Ladepunkt pro fünf Stellplätze erforderlich, also 2 bei 10 Stellplätzen.
Wie müssen die restlichen Stellplätze vorbereitet werden?
Jeder zweite Stellplatz muss komplett vorverkabelt sein, inklusive Datenleitungen, Kabelwegen und Stromzähler. Alle übrigen Stellplätze benötigen Schutzrohre, damit Ladepunkte später leicht nachgerüstet werden können.
Was gilt für Ihre Bestandsgebäude?
Bis zum 1. Januar 2027 können Sie wählen: Entweder jeder zweite Stellplatz bekommt Ladeinfrastruktur (Vollausbau) oder Sie installieren mindestens einen Ladepunkt pro zehn Stellplätze (Mindestausbau).
Zusätzliche technische Anforderungen
Pflicht ist ein intelligentes Lastmanagement, das mehrere Fahrzeuge gleichzeitig versorgt. Zudem muss bidirektionales Laden möglich sein, damit Strom auch vom Auto ins Gebäude zurückgespeist werden kann.
Wann gilt die Kostenschutz-Ausnahme?
Bei Renovierungen entfällt die Pflicht, wenn die Ladeinfrastruktur mehr als 10 % der Gesamtkosten ausmacht.

Ladeinfrastruktur für Ihren Bedarf
Ob Unternehmen oder Immobilienbranche: Freuen Sie sich auf Ladelösungen, die zu Ihrem Geschäftsmodell passen.