Die eRechnung kommt.

Schnell. Rechtssicher. Nachhaltig. Integrierbar.

Gesetzlicher Hinweis

Diese gesetzlichen Vorgaben gelten ausschließlich für Gewerbekund:innen.

Im Laufe des Jahres 2026 werden alle bestehenden Gewerbekund:innen auf die eRechnung (ZUGFeRD) umgestellt.

Zu den Pflichtangaben

eRechnung - was sich ändert und was wir von Ihnen benötigen.

Die neuen eRechnungen sind für Gewerbekunden im Geschäftsverkehr bald Standard. Damit wir ihre Rechnungen wie gewohnt schnell und korrekt bearbeiten können, bitten wir Sie, uns ein paar wichtige Pflichtangaben zu übermitteln.

Ihre Pflichtangaben übermitteln

Was ist eine eRechnung?

Eine eRechnung ist keine herkömmliche PDF-Rechnung, sondern ein strukturiertes, maschinenlesbares Rechnungsformat (XML), welches in einer PDF eingebettet ist. Damit können Buchhaltungs- und ERP Systeme Rechnungen automatisch einlesen und verarbeiten. Das reduziert den manuellen Aufwand und macht die Abrechnung wesentlich effizienter.

Warum die Umstellung jetzt erfolgt?

In Deutschland ist die eRechnung spätestens ab 2027 für gewerbliche Kunden verpflichtend. Wir stellen deshalb unsere Rechnungsprozesse im Laufe des Jahres 2026 um.

Was sich ändert und was gleich bleibt

das ändert sich
  • Rechnungen werden in einem maschinenlesbaren Format erstellt.
  • Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.
  • Ergänzende Kundendaten (Pflichtangaben) müssen uns übermittelt werden.
  • eRechnungen müssen nach Energiearten (Strom, Gas, Wasser, etc.) getrennt erstellt werden.
  • Automatisierte Verarbeitung wird ermöglicht.
das bleibt gleich
  • Ihr Vertrag und Ihre Vertragskonditionen bleiben unverändert.
  • Sie erhalten Ihre Rechnungen weiterhin zum vereinbarten Termin.
  • Die Rechnungsansicht bleibt unverändert.

Warum wir Ihre Daten benötigen?

Damit eine eRechnung formatkonform erstellt werden kann, müssen alle Pflichtfelder korrekt befüllt sein.

Diese Angaben benötigen wir von Ihnen

  1. Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden) 

    (Umsatzsteuer-ID des Vertragspartners, nicht die eines evtl. abweichenden Rechnungsempfängers)

  2. E-Mail-Adresse für die Zusendung der eRechnung
     
  3. IBAN für mögliche Gutschriften

    (Es handelt sich nicht um ein SEPA Lastschriftmandat, sondern ausschließlich um die Auszahlung von möglichen Gutschriften)

Ihre Vorteile

Rechtskonform abrechnen

Vollständige Daten sichern die korrekte Rechnungsstellung.
Schneller verarbeiten

Maschinenlesbare Rechnungen beschleunigen Ihre Buchhaltung

Häufig gestellte Fragen


Was ist eine eRechnung?

eRechnung ist das vom Gesetzgeber vorgegebene Format, um Rechnungen im Geschäftsverkehr für beide Seiten maschinenlesbar zu machen. Anders als bei PDF-Rechnungen, die mittels E-Mail versendet werden, ist in diesen eine XML-Datenstruktur eingebettet. Mit entsprechenden Software-Applikationen können die eRechnungen eingelesen und maschinell verarbeitet werden.

enercity stellt im Standard die Abrechnung im ZUGFeRD-Format zur Verfügung. Auf Kundenwunsch kann auch das XRechnungsformat vereinbart werden.



Wie unterscheidet sich eine eRechnung von den bisherigen Rechnungen?

Papierrechnungen und PDF-Rechnungen ohne eingebettete XML-Datenstruktur erfüllen ab 2027 nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen für eine Rechnung. eRechnungen sind generell per E-Mail zu versenden.

ZUGFeRD: Dabei handelt es sich um PDF-Rechnungen, in die eine XML-Datenstruktur eingebettet ist. XRechnung: Eine XLM-Datenstruktur, mit optional eingebettetem PDF-File.



Bietet enercity auch weitere eRechnungs-Formate an?

enercity stellt im Standard die Abrechnung im ZUGFeRD-Format zur Verfügung. Auf Kundenwunsch kann auch das XRechnungsformat vereinbart werden.

Für Kunden, die das SAP Modul BK01 der Aareal Bank AG verwenden, können wir nach Absprache auch das RDV-Format anbieten.

Eine Anbindung des Aareon-Rechnungs-Serviceportals befindet sich in Vorbereitung.



Warum wird auf eRechnungen umgestellt?

Die EU‑Vorgabe zur eRechnung wird in Deutschland durch das Wachstumschancengesetz geregelt: Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, strukturierte eRechnungen zu empfangen, wobei Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD die EU‑Norm EN 16931 erfüllen müssen, um den automatisierten Datenaustausch sicherzustellen. Ab dem 01.01.2027 sind Unternehmen wie enercity gesetzlich verpflichtet, eRechnungen für gewerblich tätige Vertragspartner zu erstellen.



Welche Daten werden benötigt? Woher weiß ich, dass Daten fehlen?

Für eine formatgerechte Erstellung einer eRechnung werden über die rechnungsbedingten Daten hinaus folgende Kundenangaben benötigt:

- Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden)

- E-Mail-Adresse zur Übermittlung der eRechnung

- IBAN für die Rückerstattung von möglichen Guthaben (kein SEPA-Mandat erforderlich)



Warum wird die Umsatzsteuer-ID benötigt?

Hierbei handelt es sich um ein formatbedingtes Pflichtfeld.



Was ist wenn ich keine Umsatzsteuer-ID als Betrieb/Verein haben?

Eine Mitteilungspflicht für die Umsatzsteuer-ID besteht nur für Kunden, denen eine solche zugewiesen wurde. Sie können uns diese jederzeit nachmelden.



Warum wird meine E-Mail-Adresse benötigt?

Die E-Mail-Adresse wird benötigt, um Ihnen die eRechnung zuzusenden.



Warum wird die IBAN benötigt?

Eine IBAN ist für eine vollständige, korrekte Erstellung einer eRechnung notwendig. Diese ist für die Rückerstattung eventueller Guthaben vorgesehen.



Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sind bereits Kunde bei enercity? Dann benötigen wir Ihre Pflichtangaben schnellstmöglich, spätestens jedoch bis Ende 2026.



Was passiert, wenn ich meine Daten zu spät übermittle? Kann ich nachträglich noch eine korrekte eRechnung ausgestellt bekommen?

Eine rechtzeitige Übermittlung Ihrer Daten ist zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass von enercity erstellte Rechnungen ohne Ihre Pflichtangaben von den Steuerbehörden ggf. als nicht gültig betrachtet werden können. 



Was passiert, wenn ich die Daten nicht übermittele?

Wir können Ihnen keine formatkonforme eRechnung ausstellen. Bitte beachten Sie, dass fehlende Angaben Auswirkungen auf die Gültigkeit der erstellten eRechnungen haben können.



Welche Vorteile habe ich durch die Umstellung?

Als Kund:in haben Sie die Möglichkeit, die Eingangsverarbeitung der Rechnungen zu automatisieren.



Kann ich mich davon befreien lassen?

Nein, die eRechnungspflicht gilt für alle gewerblich tätigen Kunden.



Kann ich zukünftig meine Rechnungen weiterhin per Post erhalten?

Es besteht eine gesetzliche Empfangspflicht für eRechnungen. Diese können grundsätzlich nur per E-Mail versendet werden. Rechnungen in gedruckter Form entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen.



Wie kann ich sicherstellen, dass mein System die eRechnung verarbeiten kann?

ZUGFeRD: enercity erstellt derzeit ZUGFeRD-Rechnungen in der Formatversion 2.1. XRechnung: Sie erhalten XRechnungen immer in der jeweils aktuell gültigen Formatversion in der Syntax CII.



Warum erhalten wir in Zukunft die Rechnungen nach Sparten aufgeteilt? Kann eine Rechnung für alle Sparten zusammen ausgestellt werden?

Mit den derzeitig gültigen eRechnungs-Formaten ZUGFeRD und XRechnung ist eine vertragsübergreifende Abrechnung formatbedingt nicht darstellbar. Das heißt, dass zum Beispiel auch mehrere Stromverträge nicht in einer Rechnung zusammengefasst werden können.



Wie erfahre ich, wann meine Umstellung auf eRechnung stattfindet?

Wir stellen alle betroffenen Kunden im Laufe des Jahres 2026 rollierend um. Es erfolgt keine separate Information.



Woran erkenne ich, dass meine Abrechnung auf die eRechnung umgestellt wurde?

Eine Kennzeichnung der Rechnungs-PDF findet nicht statt. ZUGFeRD‑PDF‑Rechnungen erkennen Sie immer an der eingebetteten XML‑Datenstruktur.



Sind wir als Verein (e.V.) von der Umstellung auf eRechnung betroffen?

Laut FAQ des Bundesministeriums der Finanzen gilt: "Soweit der Verein unternehmerisch tätig ist, sind die allgemeinen Regelungen für die verpflichtende E-Rechnung anzuwenden."



Meine Rechnung enthält auch einen Gebürenbescheid für Abwasser. Gilt hierfür auch die eRechnung?

Die eRechnung (ZUGFeRD) für Frischwasser wird auch weiterhin die Gebührenabrechnung für Abwasser im Bereich der Landeshauptstadt Hannover enthalten. Für die automatisierte Verarbeitung der Rechnung beachten Sie bitte, dass der Abwasseranteil in den XML-Daten in sogenannten Freitextfeldern abgebildet wird.