
Die eRechnung kommt.
Schnell. Rechtssicher. Nachhaltig. Integrierbar.
Diese gesetzlichen Vorgaben gelten ausschließlich für Gewerbekund:innen.
Im Laufe des Jahres 2026 werden alle bestehenden Gewerbekund:innen auf die eRechnung (ZUGFeRD) umgestellt.
eRechnung - was sich ändert und was wir von Ihnen benötigen.
Die neuen eRechnungen sind für Gewerbekunden im Geschäftsverkehr bald Standard. Damit wir ihre Rechnungen wie gewohnt schnell und korrekt bearbeiten können, bitten wir Sie, uns ein paar wichtige Pflichtangaben zu übermitteln.
Was ist eine eRechnung?
Eine eRechnung ist keine herkömmliche PDF-Rechnung, sondern ein strukturiertes, maschinenlesbares Rechnungsformat (XML), welches in einer PDF eingebettet ist. Damit können Buchhaltungs- und ERP Systeme Rechnungen automatisch einlesen und verarbeiten. Das reduziert den manuellen Aufwand und macht die Abrechnung wesentlich effizienter.
Warum die Umstellung jetzt erfolgt?
In Deutschland ist die eRechnung spätestens ab 2027 für gewerbliche Kunden verpflichtend. Wir stellen deshalb unsere Rechnungsprozesse im Laufe des Jahres 2026 um.
Was sich ändert und was gleich bleibt
Warum wir Ihre Daten benötigen?
Damit eine eRechnung formatkonform erstellt werden kann, müssen alle Pflichtfelder korrekt befüllt sein.
Diese Angaben benötigen wir von Ihnen
Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden)
(Umsatzsteuer-ID des Vertragspartners, nicht die eines evtl. abweichenden Rechnungsempfängers)
- E-Mail-Adresse für die Zusendung der eRechnung
IBAN für mögliche Gutschriften
(Es handelt sich nicht um ein SEPA Lastschriftmandat, sondern ausschließlich um die Auszahlung von möglichen Gutschriften)