Ihre Prämie für nachhaltige Mobilität

Bares Geld durch E-Fahrzeuge und öffentliche Ladestationen

Jetzt THG-Prämie sichern

THG-Prämie sichern - schnell und unkompliziert

Mit der Treibhausgasminderungsquote (THG) belohnt der Gesetzgeber die Besitzer:innen öffentlicher, bei der Bundesnetzagentur registrierter Ladesäulen sowie prämienberechtigter Nutzfahrzeuge. Das bedeutet einen direkten finanziellen Vorteil und fördert zugleich die klimafreundliche Verkehrswende.
Einfach und schnell
Ein Schritt genügt – und Sie erhalten Ihre Prämie ohne Aufwand.
Attratktive Prämie
Sie erhalten Geld für Ihr Engagement in der E-Mobilität.
Kein Papierkram
Notwendige Unterlagen einreichen – wir erledigen den Rest.
Kostenfreier Service
Unser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos.

Sichern Sie sich jetzt Ihre exklusive THG-Prämie!

Maximal komfortabel, minimal unbürokratisch: Wir kümmern uns um den kompletten Prozess von der Anmeldung bis zur Auszahlung.
Jetzt THG-Prämie sichern

Diese Flotten- und Nutzfahrzeuge sind prämienberechtigt:

E-PKWs (Klasse M1)
E-Busse (Klasse M3)
E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1)
E-Nutzfahrzeuge (Klasse N2)
E-LKWs (Klasse N3)
öffentliche Ladesäulen

THG-Prämie für Ladesäulen

Sie betreiben öffentlich zugängliche Ladepunkte? Dann verdienen Sie doch einfach zusätzlich mit jeder Kilowattstunde grünem Strom und sichern sich die THG-Prämie.

Voraussetzung: Ihre Ladesäule erfüllt die Ladesäulenverordnung und ist öffentlich zugänglich.

So funktioniert´s

1. Kontakt aufnehmen

Sie erhalten von uns ein individuelles Angebot für Ihre Ladesäulen.

 

2. Nachweise senden

Sie senden uns bequem eine E-Mail mit den Kopien der Fahrzeugscheine und wir erledigen den Rest. 

3. Geld erhalten

Wir melden Ihre Prämie beim Umweltbundesamt an und zahlen Ihnen anschließend den Betrag aus.

Fragen und Antworten zur THG-Prämie


Welche Anforderungen muss mein E-Auto erfüllen?

Sie benötigen ein Elektrofahrzeug um von der gesetzlichen Regelung zur THG-Quote zu profitieren zu können. Plug-in-Hybride sind davon ausgeschlossen.



Entstehen für die Registrierung Kosten für mich?

Die Registrierung und der Service rund um die THG-Prämie sind komplett kostenlos.



Ich habe ein Leasing-Fahrzeug, kann ich dieses auch registrieren?

Ja, sofern Sie Halter:in des Fahrzeugs sind und den Fahrzeugschein besitzen, können Sie das Fahrzeug registrieren.



Was bedeutet "öffentlich zugänglich"?

Damit Ihr Ladepunkt als öffentlich zugänglich gilt, muss dieser von jeder Person nutzbar und in der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur einsehbar sein.

Ein Parkplatz beispielsweise ist öffentlich erreichbar, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet und die Zufahrt zu diesem jedem/jeder potenziellen Nutzer:in theoretisch möglich ist. Das heißt allerdings nicht, dass der Ladepunkt 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche nutzbar sein muss. Sie können den Nutzungszeitraum des Ladepunktes zeitlich individuell einschränken, sodass Laden beispielsweise nur zu “Öffnungszeiten”, wie an Werktagen möglich ist.



Werden Transporter ebenfalls gefördert?

Ja, sofern die Transporter rein elektrisch betrieben werden.



Kann ich mehrere E-Autos registrieren?

Ja, es ist möglich, Ihre ganze Flotte zu registrieren.



Wie lange dauert der Prozess von der Registrierung bis zur Überweisung des Geldes?

Nach Ihrer Registrierung bei uns beantragen wir für Sie die THG-Quote beim Umweltbundesamt pauschal für das gesamte laufende Jahr. Die Bearbeitung beim Umweltbundesamt benötigt etwa sechs Monate. Nach erfolgreicher Registrierung beim Umweltbundesamt erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung per E-Mail sowie die Auszahlung Ihrer Vergütung.



Kann sich die Höhe der THG-Prämie ändern?

Ja. Der Marktpreis der THG-Quote hängt von dem aktuellen Marktangebot und der Nachfrage ab. Deshalb passen wir die Prämie dieser Entwicklung an. 



Wie hilft die THG-Quote dem Umweltschutz?

Mit der THG-Prämie möchte die Bundesregierung die Umverteilung von finanziellen Mitteln von fossilen Kraftstoffen hin zu erneuerbaren Energien im Verkehr erreichen. Je mehr die Mobilität in Deutschland auf elektrische Fahrzeuge umgestellt wird, desto weniger fossile Kraftstoff kommen effektiv in den Verkehr.

Klimaschädliche CO2-Emissionen werden in finanzielle Mittel umgewandelt und umverteilt. Denn quotenverpflichtete Unternehmen kaufen die THG-Quoten bei Unternehmen oder Personen die eine positive CO2 Bilanz haben. Somit bestraft man nicht nur das Unternehmen, welches die Quote nicht erfüllen kann, sondern unterstützt auch umweltbewusste Unternehmen.

Die Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quote sollte idealerweise in den Ausbau der Elektromobilität investiert werden. Fuhrparkbetreiber:in können mit dem Erlös aus dem Verkauf der THG-Prämie z.B. weitere elektrische Firmenwagen erwerben. Ladepunktbetreiber:innen können mit dem Erlös aus dem Verkauf der THG-Prämien, unter anderem weiterer Ladepunkte ausbauen, was einen Markthochlauf für Elektroautos zur Folge haben kann. Mehr E-Autos auf den Straßen würde im Umkehrschluss weniger klimaschädliche Emission im Verkehrssektor bedeuten.


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Sieht aus, als sollten wir uns unterhalten!

Ihre Ansprechpartnerin für die THG-Prämie

Alina Legierko
Alina LegierkoProjektingenieurin Elektromobilität