
Ladelösungen für Ihren Bedarf
Elektromobilität für Ihren Bedarf – einfach und zuverlässig
Elektromobilität mit enercity: Zukunftssicher umsetzen
Ob einzelne E-Dienstwagen oder vollständige Elektrifizierung Ihrer Flotte: Unsere Ladelösungen wachsen mit Ihren Anforderungen.
Dazu bieten wir Ihnen alles aus einer Hand: Eine hochwertige Ladeinfrastruktur, digitale Abrechnungssysteme oder eine smarte Zugangsverwaltung inkl. Lade-App.
Kauf oder Miete? Sie entscheiden! Für Ihre Mitarbeiter:innen, Flotte, Immobilienprojekte oder Gäste entwickeln wir gemeinsam maßgeschneiderte Konzepte.
Ein weiterer Vorteil: Alle Ladelösungen erfüllen gesetzliche Vorgaben wie das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und §14a EnWG.
Hier sind unsere Ladelösungen bereits im Einsatz:




Für jeden Bedarf die passende Lösung
Alles aus einer Hand - Elektromobilität bei enercity
360° Ladeinfrastrukturkonzepte
Unsere 360°-Ladeinfrastruktur-Konzepte sind von der Planung über die Installation und den Betrieb mit digitaler Abrechnung perfekt aufeinander abgestimmt. Miete oder Kauf? Sie haben die volle Flexibilität.
Lastmanagement
Laden Sie mehrere E-Fahrzeuge gleichzeitig – ganz ohne teure Netzanschluss-Erweiterungen. Das spart Investitionskosten und Strom durch intelligente Ladevorgänge.
CPMS (Charge Point Management System)
Mit unserer intuitiven Software behalten Sie jederzeit den Überblick über Auslastung, Status und Ladevorgänge Ihrer Stationen – inklusive Verwaltung aller Ladeberechtigungen.
THG-Prämie für Unternehmen
Mit der THG-Prämie erhalten Sie zusätzliches Geld für Ihre E-Fahrzeuge und öffentlichen Ladestationen. Gerne übernehmen wir den kompletten Prozess für Sie.
easyGo für Ihre Nutzer:innen
Digitaler Zugang und automatische Abrechnung in einer App. Die easyGo App macht das Laden für alle einfach – von der Firmenflotte über Mitarbeiter:innen bis zu Besucher:innen und Mieter:innen.
Rechtliche Vorgaben erfüllen
Unsere Ladeinfrastrukturkonzepte sind rechtsicher und zukunftsfähig. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen - etwa des Gebäude -Elektroinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) oder §14a des Energiewirtschaftsgesetzes.
