Ein Ehepaar sitzt an einem Tisch vor dem Laptop und schaut sich Papiere an.
CO₂-Emissionshandel

Was ist die CO₂-Abgabe – und wer muss sie zahlen?

Die CO₂-Abgabe betrifft alle, die CO₂-Emissionen beim Heizen oder im Straßenverkehr verursachen. Wir erklären, was hinter der CO₂-Bepreisung steckt, welche Ziele sie verfolgt und wie sie sich in den kommenden Jahren erhöhen wird. Außerdem zeigen wir, welche Veränderungen sich 2024 bei der CO₂-Abgabe ergeben.

Was ist die CO₂-Abgabe?

Als CO2-Abgabe oder auch CO2-Preis wird der Preis bezeichnet, der in Deutschland auf die Freisetzung von CO2, also Kohlendioxid, erhoben wird.

Grundlage für die Erhebung des CO2-Preises ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) für die Sektoren Wärme und Verkehr regelt. Im Rahmen dieses Emissionshandelssystems wird seit Anfang 2021 ein fester Preis auf CO2-Mengen erhoben, die bei der Verbrennung fossiler Energieträger wie Öl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle, Benzin oder Diesel freigesetzt werden. Unternehmen, die diese Brennstoffe auf den Markt bringen, müssen bei der Deutschen Emissionshandelsstelle entsprechende Zertifikate erwerben. Jedes Zertifikat berechtigt zur Emission einer Tonne Kohlendioxid in einem bestimmten Zeitraum. Die Anzahl der verfügbaren Zertifikate ist begrenzt und wird in den kommenden Jahren schrittweise reduziert.

Blick auf eine viel befahrene Stadtautobahn im Abendlicht
Aufgrund der CO₂-Abgabe müssen sich Verbraucher auf höhere Benzin- und Dieselpreise an den Tankstellen einstellen..

Zur Einführung im Jahr 2021 betrug der CO2-Preis, also der Preis für ein solches Zertifikat, 25 Euro pro Tonne. Seit dem 1. Januar 2024 liegt der CO2-Preis bei 45 Euro pro Tonne und soll im Jahr 2025 auf 55 Euro pro Tonne ansteigen. Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe gehen an die Bundesregierung und fließen in den Energie- und Klimafonds.

Gut zu wissen: Auch wenn die CO2-Abgabe umgangssprachlich manchmal als CO2-Steuer bezeichnet wird, handelt es sich bei ihr genau genommen nicht um eine Steuer, sondern um eine Bepreisung, die durch die limitierte Anzahl von Zertifikaten die Gesamtmenge klimaschädlicher Emissionen begrenzen soll.

Was ist der Zweck der CO₂-Abgabe?

Die CO2-Abgabe soll dabei helfen, den Ausstoß des klimaschädlichen Gases Kohlendioxid langfristig zu senken. Über das Instrument des Emissionshandels kann die Höchstmenge an CO2, die jedes Jahr ausgestoßen werden darf, im Vorhinein begrenzt und kontinuierlich von Jahr zu Jahr verringert werden. Je weniger Zertifikate am Markt verfügbar sind, desto teurer wird es, diese zu erwerben. Damit steigt der Anreiz, Energie zu sparen und CO2-Emissionen zu vermeiden.

Zur Einführung des Emissionshandelssystems ist von der Bundesregierung ein fester Preis vorgegeben worden. Dieser steigt nach einem festgelegten Pfad kontinuierlich an. Ab 2027 soll der Preis dann frei am Markt gebildet werden. Bis dahin gelten folgende Preisstufen:

  • 2021 (zur Einführung): 25 Euro
  • 2022: 30 Euro
  • 2023: 30 Euro
  • 2024: 45 Euro
  • 2025: 55 Euro
  • 2026: 55 bis 65 Euro

Wer muss die CO₂-Abgabe zahlen?

Der CO2-Preis bezieht sich grundsätzlich auf das „Inverkehrbringen“ fossiler Energieträger und nicht auf das Freisetzen der Emissionen im Einzelnen. Das liegt daran, dass der Emissionshandel sich auf diese Weise leichter abwickeln lässt, als wenn alle Bürger daran teilnehmen würden.

So müssen also die Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel auf den Markt bringen, die entsprechenden Zertifikate erwerben und nicht diejenigen, die die Brennstoffe später nutzen. Allerdings können diese Unternehmen den bezahlten Preis als Abgabe auf ihre Kunden umlegen (mehr dazu auch in unserem Artikel „Diese Faktoren bestimmen den aktuellen Gaspreis“). Die CO2-Abgabe wird daher manchmal auch CO2-Umlage genannt.

Für die Verbrauchenden bedeutet dies:

  • Im Wärmesektor eine CO2-Abgabe auf die Brennstoffpreise, sofern sie mit Öl oder Erdgas heizen.
  • Im Verkehrssektor höhere Benzin- und Dieselpreise an den Tankstellen aufgrund der CO2-Abgabe.
Ein Vater hält in einem Sessel sitzend seine Tochter im Arm
Wer mit Öl oder Erdgas heizt, muss damit rechnen, dass das Heizen teurer wird, denn Unternehmen können den CO2-Preis als Abgabe auf ihre Kunden umlegen.

Laut Verbraucherzentrale bedeutete die CO2-Abgabe im Wärmesektor bei einem älteren Einfamilienhaus mit Gasheizung zum Start des Emissionshandels im Jahr 2021 Mehrkosten von rund 120 Euro jährlich. Bis 2025 werde diese Mehrbelastung auf etwa 239 Euro steigen. Bei einer Ölheizung lag die Mehrbelastung bei rund 159 Euro im Jahr 2021 und werde 2025 bei knapp 317 Euro im Jahr liegen. Die Verbraucherzentrale bietet einen Rechner an, um die individuelle CO2-Abgabe bei den Heizkosten zu ermitteln.

Die Auswirkungen des CO2-Preises im Verkehrssektor beziffert der ADAC auf eine Preissteigerung von durchschnittlich sieben Cent pro Liter Benzin (Super E10) und acht Cent pro Liter Diesel zum Jahreswechsel 2020/21. Für das Jahr 2026, wenn der CO2-Preis bei 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2-Emissionen liegen soll, geht der ADAC von einer Preissteigerung um 16,9 Cent pro Liter Benzin und 18,9 Cent pro Liter Diesel im Vergleich zum Basisjahr 2020 aus.

Die Grafik zeigt die erwarteten Preissteigerungen im Verkehrssektor durch den erhöhten CO2-Preis bis 2026
Die Grafik zeigt die erwarteten Preissteigerungen im Verkehrssektor durch den erhöhten CO₂-Preis bis 2026.

Wie wird die CO2-Abgabe für Mieter und Vermieter berechnet?

Bis Ende des Jahres 2022 konnten Vermieter die CO2-Abgabe vollständig an ihre Mieter weitergeben. Seit Januar 2023 ist nun das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, kurz: CO2KostAufG) in Kraft, das eine Aufteilung der CO2-Abgabe regelt. Mieter, die oftmals keine oder nur sehr geringe Möglichkeiten haben, die Energiebilanz ihrer Wohnungen zu optimieren, werden demnach nicht mehr einseitig mit der Abgabe belastet. Je höher der CO2-Ausstoß des Gebäudes insgesamt ist, desto höher der Anteil, den die Eigentümer von der CO2-Abgabe übernehmen müssen. Dieser Mechanismus soll Anreize für Gebäudeeigentümer schaffen, Gebäudesanierungen schneller in Angriff zu nehmen und in Energieeffizienzmaßnahmen zu investieren. Je energieeffizienter ein Gebäude ist, desto höher der Anteil an der CO2-Abgabe, den die Eigentümer auf die Mieter umlegen können. Energetische Sanierungen werden als zusätzlicher Anreiz staatlich gefördert.

Die Grafik zeigt das zehnstufige Modell für die Teilung der CO2-Kosten bei Wohngebäuden für Mieter und Vermieter
Je höher der CO2-Ausstoß eines Gebäudes ist, desto höher ist der Anteil, den die Eigentümer von der CO2-Abgabe übernehmen müssen. So sollen Gebäudeeigentümer dazu motiviert werden, Gebäudesanierungen schneller in Angriff zu nehmen.

Die genaue Aufteilung der Kosten regelt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz mit einem zehnstufigen Modell. Stößt ein überwiegend zu Wohnzwecken genutztes Gebäude weniger als zwölf Kilogramm CO2 pro Quadratmeter im Jahr aus, müssen die Mieter die – dann sehr geringe – CO2-Abgabe weiterhin zu 100 Prozent tragen. Bei einem sehr hohen CO2-Ausstoß des Gebäudes, also 52 Kilogramm CO2-Ausstoß pro Quadratmeter im Jahr oder mehr, gehen 95 Prozent der CO2-Abgabe zulasten der Vermieter. Bei Gewerbeimmobilien liegt die Aufteilung bei jeweils 50 Prozent, kann aber vertraglich anders vereinbart werden. Hinzu kommen Ausnahmen, etwa für denkmalgeschützte Gebäude, die nicht oder nur mit hohem Aufwand saniert werden können.

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23. Juni 2023
Klimaschutz
Heizen
Ökostrom

Text: Lea Weitekamp. Fotos: Getty Images. Zuletzt aktualisiert am 18.01.2024.

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