Frohe Menschen
Zuschüsse für die energetische Sanierung

Das ändert sich bei der BEG 2023

Die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung sind zentrale Schritte, um die Energiekosten der Verbraucher zu senken und gleichzeitig die Klimaschutzziele zu erreichen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll möglichst viele Menschen dabei unterstützen. Dafür wird der Zugang zur BEG 2023 weiter erleichtert und die Fördereffizienz des Programms erneut gesteigert. Förderboni erhöhen zudem die Anreize für Sanierungen.

Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, der weiß: Undichte Fenster, veraltete Heizkessel oder eine schlechte Wärmedämmung können teuer sein – ganz besonders jetzt, bei steigenden Energiepreisen. Schließlich verbrauchen schlecht isolierte Gebäude oder ineffiziente Heizungsanlagen unnötig viel Energie und belasten damit die Umwelt. Mit einer energetischen Sanierung lassen sich Verbrauchswerte, Energiekosten und auch CO2-Emissionen langfristig senken. Doch auch der Umbau kostet zunächst viel Geld. Darum unterstützt der Staat sanierungswillige Immobilieneigentümer in Deutschland mit zahlreichen Förderprogrammen.

Muss die BEG-Förderung zurückgezahlt werden?

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) haben Sie die Möglichkeit, große Teile der förderfähigen Kosten einer energetischen Sanierung erstattet zu bekommen. Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss, also Geld, das Sie nicht zurückzahlen müssen. Jede Förderung ist allerdings an Bedingungen geknüpft, die für die tatsächliche Auszahlung erfüllt werden müssen. Welche das sind, erklären wir weiter unten. Die Fördersumme unterscheidet sich je nach Maßnahme. Zudem ist die tatsächliche Förderhöhe einerseits vom Förderanteil der Kosten und andererseits von der Höchstgrenze der förderfähigen Kosten abhängig.

Übersicht BEG 2023

Seit 2021 regelt die BEG die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Gebäuden sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung. Nun wurde sie umfassend reformiert. Die Änderungen der Förderrichtlinien traten bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft. Unsere Übersicht zeigt, welche Maßnahmen durch welche Instanzen gefördert werden. Wichtig zu wissen: Die BEG-Förderung von BAFA und KfW ist nicht mit dem Steuerbonus des Finanzamtes kumulierbar, wenn es sich um dieselbe Maßnahme handelt. Sie können also nicht 25 Prozent BAFA-Zuschuss und 20 Prozent Steuerbonus für eine Wärmepumpe erhalten.

Tabelle Förderung energetische Sanierung

Zusätzlich stehen in einigen Bundesländern und Kommunen Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für eine energetische Sanierung oder den Einsatz erneuerbarer Energien zur Verfügung.

Was ändert sich bei der Förderung von Einzelmaßnahmen (BAFA)?

Durch die Anpassung der BEG ändern sich 2023 auch bei der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einige Förderbedingungen, etwa bei der Förderung von Eigenleistungen. Wird die Sanierung in Eigenleistung umgesetzt, also nicht durch entsprechende handwerkliche Unternehmen, sind die Materialkosten förderfähig. Allerdings muss ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachbetrieb prüfen und bestätigen, dass die Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt und die Materialkosten im Förderantrag korrekt aufgeführt wurden.

Alle Rechnungen sind unbar zu bezahlen und müssen alle erforderlichen Angaben zum Namen, zur Objektadresse und zu förderfähigen Maßnahmen, aber auch zu Arbeitsleistung und Durchführungszeitraum enthalten.

Die Förderung für die Heizungsoptimierung gibt es bei fossilen Heizungsanlagen wie Öl- und Gasheizungen nur noch, wenn diese nicht älter als 20 Jahre sind. Wird eine defekte Heizung ausgetauscht, können die Mietkosten für provisorische Heiztechnik mitgefördert werden. Allerdings nur, wenn innerhalb der Befristung des Zuwendungsbescheids ein förderfähiger Netzanschluss erfolgt oder eine förderfähige Heizungsanlage eingebaut wird, die die gesamte Versorgung übernimmt. Das KfW-Programm zur Förderung von Brennstoffzellen lief bisher außerhalb der BEG, wird aber ab sofort in die BEG 2023 integriert. Als förderfähig gelten nur Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.

Bei der Förderung von Biomasseheizungen muss das Gebäude nach den neuen Anforderungen zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden und nicht wie bislang zu 55 Prozent. Biomasseheizungen können außerdem nur noch gefördert werden, wenn sie mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert werden. Der Feinstaubausstoß darf dabei 2,5 mg/m³ nicht überschreiten. Hinzu kommt, dass Biomasseheizungen einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von 81 Prozent aufweisen müssen statt wie bisher 78 Prozent. Tipp: Nach Änderung der BEG-Förderung und dem Wegfall des Innovationsbonus ist für Biomasseheizungen der Steuerbonus eine Alternative. Insgesamt sind 20 Prozent Förderung möglich, auch ohne Solarthermie- und Wärmepumpenpflicht.

Frau plant am Schreibtisch Förderung
Wer mit einer Biomasseheizung heizt, die nicht mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert wird, kann vom Steuerbonus profitieren. Insgesamt sind so 20 Prozent Förderung möglich.

Werden Wärmepumpen 2023 noch gefördert?

Bei der Förderung von Wärmepumpen werden die technischen Mindestanforderungen in den kommenden Jahren Schritt für Schritt verschärft. Schon jetzt werden Wärmepumpen in dafür ungeeigneten Gebäuden nicht mehr gefördert. Um als geeignet eingestuft zu werden, muss die installierte Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 erreichen, ab 2024 sogar 3,0.

 

Außerdem müssen bei Luft-Wasser-Wärmepumpen die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens fünf Dezibel (dB) niedriger sein als die nach der Ökodesign-Verordnung maximale Lautstärke von 63 dB. Ab 2026 gilt eine Regelung von mindestens zehn dB niedriger als in der Ökodesign-Verordnung vorgegeben. Zudem müssen Wärmepumpen ab 2025 an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können. Ob sich die Investition in eine Wärmepumpe lohnt, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Heizungstausch – ist mein Haus reif für eine Wärmepumpe".

Was ändert sich bei der Förderung von Effizienzhäusern (KfW)?

Auch bei den Zuschüssen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur energetischen Sanierung traten im Januar 2023 neue Regelungen in Kraft. So wurde der Worst-Performing-Building-Bonus für die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude von fünf auf zehn Prozent angehoben. Künftig gibt es den Bonus auch schon bei der Sanierung einer Bestandsimmobilie zum Effizienzhaus 70 EE. Wichtig zu wissen: Aus technischen Gründen kann die Erstellung einer Bestätigung zum WPB-Bonus-Antrag erst ab dem 23. Februar 2023 erfolgen.

Auf 65
Prozent
Deckungsanteil steigen die Anforderungen zum Erreichen der EE-Klasse aus erneuerbaren Energien. Davor waren nur 55 Prozent gefordert.

Die Anforderungen zum Erreichen der EE-Klasse steigen von bisher 55 Prozent Deckungsanteil aus erneuerbaren Energien auf 65 Prozent. Zudem ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend. Photovoltaikanlagen und Solarstromspeicher werden bei der Effizienzhaus-Sanierung nicht mehr mitgefördert. Dafür können Eigentümer ab 2023 von der deutlich attraktiveren EEG-Förderung profitieren. PV-Anlagen können außerdem über das KfW-Programm 270 finanziert werden.

Wie die BAFA fördert auch die KfW Materialkosten bei privaten Eigenleistungen. Neu eingeführt wurde ein Bonus für die serielle Sanierung in Höhe von 15 Prozent. Diesen Zuschuss gibt es, wenn für die energetische Sanierung vorgefertigte Fassaden- beziehungsweise Dachelemente verwendet werden. Eine weitere Voraussetzung ist die Sanierung auf die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55. Gut zu wissen: Der Bonus ist gleichzeitig mit der EE-Klasse und dem WPB-Bonus nutzbar. Allerdings werden bei einer Kombination die Boni für das Worst-Performing-Building und die serielle Sanierung in der Summe auf 20 Prozent begrenzt.

Wurde der Effizienzhaus-Nachweis bislang mit der Normenkombination DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 berechnet, ist ab 2023 nur noch der Nachweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Verbindung mit DIN V 18599 zulässig.

Regionale Förderung für die energetische Sanierung von proKlima

Einen Zuschuss für die energetische Sanierung gibt es beim Bund, in vielen Bundesländern – und im Großraum Hannover sogar auf regionaler Ebene. Begrenzt lassen sich die unterschiedlichen Fördermaßnahmen miteinander kombinieren. Eigentümer können so insgesamt bis zu 60 Prozent der Sanierungskosten abdecken. Gebäude sind für rund ein Drittel aller CO2-Emissionen hierzulande verantwortlich und „darum ein wichtiger Ansatzpunkt für den Klimaschutz“, sagt Kirsten Upsing, Projektleiterin beim enercity-Fonds proKlima, der Bauprojekte im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien finanziell unterstützt.

energetische Sanierung
Der enercity-Fonds proKlima unterstützt Bauprojekte im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Etwa die nachhaltige Dämmung von Gebäudehüllen, den Fenstertausch und die Installation einer Solarwärmeanlage oder einer Wärmepumpe.

Das Programm richtet sich hauptsächlich an Bestandsgebäude und fördert unter anderem die nachhaltige Dämmung von Gebäudehüllen, den Fenstertausch und die Installation einer Solarwärmeanlage beziehungsweise einer Wärmepumpe. Auch Wärmenetzanschlüsse an Nah- oder Fernwärmenetze sind förderfähig. Daneben bezuschusst proKlima moderne Solaranlagen bei einer Vollbelegung geeigneter Dachflächen, als Solarfassade oder in Kombination mit Gründächern.

Für die proKlima-Förderungen können Sanierungswillige jeweils bis Ende Oktober einen Antrag für das laufende Jahr einreichen. „Mit unseren Fördermaßnahmen sorgen wir für mehr und vor allem für hochwertigere Gebäudesanierungen – damit bringen wir die Region beim Klimaschutz voran“, fasst Kirsten Upsing von proKlima zusammen. Für alle Förderprogramme gilt der Expertin Upsing zufolge, dass die Nachfrage aktuell deutlich gestiegen ist. „Darum sollten sich alle, die eine Sanierung planen, möglichst frühzeitig um einen ersten Beratungstermin kümmern“, empfiehlt sie. Für Beratungsangebote zu Mehrfamilienhäusern bietet proKlima einige Fördermöglichkeiten. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie bei proKlima.

Kosten sparen bei der energetischen Sanierung

Neben den verschiedenen Förderprogrammen hilft Ihnen auch das Contracting-Modell von enercity, die Kosten einer energetischen Sanierung möglichst gering zu halten. Mieten Sie einfach Ihre neue Heizung und profitieren Sie vom Rundum-sorglos-Paket inklusive Installation und Wartung.

15. Februar 2023
Klimaschutz
Hannover
Grüne Wärme

Text: Florian Sievers. Foto: Getty Images. Zuletzt überarbeitet am 15. Februar 2023.

Verwandte Artikel

Diese Themen könnten Sie auch interessieren.

Die alte Ölheizung austauschen geht leichter, als viele denken. Das gilt für Privatleute wie für Unternehmen – und dank Contracting sogar ganz ohne eigene Investitionskosten.

Klimaschutz
Heizen
Hannover

Es gibt sie, diese vermeintlichen Energie-Weisheiten. #positiveenergie hat sich einige dieser langlebigen Mythen vorgenommen und auf Herz und Nieren geprüft.

Energiespartipps
Smart City

Er kostet nur wenig, bringt aber sehr viel: Der hydraulische Abgleich steigert die Energieeffizienz von Heizungsanlagen um zehn bis 15 Prozent. Wir erklären, wie das funktioniert.

Energiespartipps
Klimaschutz
Grüne Wärme

Newsletter abonnieren

Sie möchten regelmäßig über innovative Technologien und spannende Fakten rund um die Themen Energie und Klimaschutz informiert werden? Dann abonnieren Sie den Newsletter unseres Energiemagazins #positiveenergie!

Jetzt anmelden

Sie haben Fragen, Lob oder Kritik?

Schreiben Sie uns!
E-Mail an die Redaktion