Eine Frau renoviert ein Zimmer.
Energetische Sanierung

EU-Sanierungsrichtlinie: Wer muss jetzt dämmen?

Der erste Entwurf der EU-Sanierungsrichtlinie 2023 des EU-Parlaments hätte zahlreiche Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden dazu verpflichtet, ihre Häuser zu dämmen. Inzwischen gibt es einen neuformulierten und entschärften zweiten Entwurf. Noch ist dieser kein geltendes Recht. Wir erklären, was die Richtlinie besagt und wovon die Umsetzung abhängt.

Energieeffiziente Gebäude sind ein wichtiger Baustein für den Klimawandel. Darum hat die EU bereits 2002 die sogenannte „Gebäuderichtlinie“ oder „Energy performance of buildings directive“ (EPBD) erlassen. Im März 2023 hatte das EU-Parlament zunächst eine Reform dieser Richtlinie beschlossen, die nun im November 2023 noch einmal überarbeitet wurde. Kern sind EU-weite Sanierungsvorgaben für Bestandsgebäude.

Ist die Reform der EU-Sanierungsrichtlinie schon geltendes Recht?

Nein. Noch ergibt sich aus der Richtlinie keine Handlungspflicht für Immobilieneigentümer:innen. Erst muss sich das EU-Parlament mit den EU-Mitgliedsstaaten über die Richtlinie einigen. Anschließend müssen die einzelnen Mitgliedsstaaten nationale Gesetze auf Grundlage der Richtlinie erlassen.

Was steht im Entwurf der neuen EU-Sanierungsrichtlinie?

Im Dezember 2023 erarbeiteten Vertreter:innen aus EU-Parlament, EU-Kommission und Europäischem Rat im sogenannten Trilog-Verfahren einen Kompromiss, der allerdings noch von den Mitgliedsstaaten akzeptiert werden muss. Danach sollen die EU-Mitgliedsstaaten Mitgliedsländer bis 2030 den Energieverbrauch des gesamten Wohngebäudesektors um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent im Vergleich zu 2020 senken. Wie genau diese Vorgaben umgesetzt werden sollen, ist jedoch noch offen. Die Mitgliedsstaaten müssen aber sicherstellen, dass mindestens 55 Prozent dieser Reduzierung durch Gebäude erreicht werden, die zur jeweils schlechtesten Effizienzklasse des Landes gehören.

Die ursprünglich vom EU-Parlament beschlossene Richtlinie sah vor, dass alle Wohngebäude in der EU, die derzeit noch in die niedrigste Energieeffizienzklasse G fallen, bis 2030 die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die Energieeffizienzklasse D hätten erreichen müssen. Damit wären auf die Eigentümer:innen von mehr als sieben Millionen Eigenheimen und rund 7,2 Millionen Wohnungen umfangreiche Sanierungen zugekommen. Aus diesem Grund war der Entwurf auf viel Kritik gestoßen – auch vonseiten der Bundesregierung, die die EPBD-Reform mit angeschoben hatte.

Welche Maßnahmen sind noch vorgesehen?

Die EU-Sanierungsrichtlinie gibt nur Ziele vor, nennt aber keine konkreten Maßnahmen, mit denen diese umgesetzt werden müssen. Zu den möglichen Maßnahmen, um die Energieffizienzwerte eines Hauses zu verbessern, zählen das Dämmen von Dach, Wänden, Kellerwänden und Heizungen sowie der Einbau von Solaranlagen, Thermostatventilen und neuen Fenstern.

Gibt es derzeit schon eine Sanierungspflicht für Hauseigentümer:innen?

Schon heute gibt es in Deutschland eine Sanierungspflicht. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, regelt nicht nur den Austausch von Heizungssystemen, sondern auch, dass beim Eigentümerwechsel die neuen Eigentümer:innen des Hauses innerhalb von zwei Jahren bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen lassen müssen. Danach muss generell die oberste Geschossdecke gedämmt werden, im Fall einer Sanierung zudem die Wände des Gebäudes.

Ist es generell sinnvoll Altbauten zu sanieren?

Auch außerhalb gesetzlicher Pflichten ist die Sanierung von alten Gebäuden sinnvoll. Dadurch können Immobilieneigentümer:innen gleichzeitig Energiekosten senken und das Klima schonen. Zudem schreibt das Ende 2023 beschlossene Heizungsgesetz vor, dass Bestandsgebäude mittelfristig mit Heizungen ausgestattet sind, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In vielen Fällen bedeutet das den Einbau einer Wärmepumpe – die wiederum in einem energetisch sanierten Gebäude wesentlich effizienter eingesetzt werden kann. Mehr über den Einbau von Wärmepumpen in Altbauten erfahren Sie im Artikel „Ist mein Haus reif für eine Wärmepumpe?“.

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Die Sanierung von Altbauten bietet eine Chance, Energie zu sparen, das Klima zu schützen und den Anforderungen des neuen Heizungsgesetzes gerecht zu werden.

Wird die Sanierung von Bestandsgebäuden staatlich gefördert?

Ende 2021 hatte die EU-Kommission zugesagt, dass für Sanierungen, die bei einem Inkrafttreten der novellierten Sanierungsrichtlinie notwendig würden, bis 2030 bis zu 150 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt zur Verfügung stehen sollten.

Schon heute können Immobilieneigentümer:innen für Sanierungen Unterstützung aus den Mitteln der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Effizienzmaßnahmen werden in Höhe von 15 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 30.000 Euro gefördert. Eigentümer:innen, die einen individuellen Sanierungsfahrplans erstellen lassen, können die Förderung um 5 Prozentpunkte und die Gesamthöhe der Förderung auf 60.000 Euro erhöhen. 

Ab 2024 können Antragsteller:innen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro außerdem einen zinsgünstigen Kredit erhalten. Obendrein profitieren Eigentümer:innen, die Bestandsgebäude sanieren, von steuerlichen Vorteilen.
 

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14. Dezember 2023
Erneuerbare Energien
Klimaschutz
Heizen

Text: Claus Hornung. Fotos: Getty Images.

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