Hände an der Heizung
Neues Gebäudeenergiegesetz

Alles zum Heizungsgesetz

Der Bundestag hat die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt – verabschiedet. Welche Regeln und Fristen gelten nun für Hauseigentümer:innen und Mieter:innen?

Die Novelle des Heizungsgesetzes, das offiziell „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) heißt, wurde heftig diskutiert. Nun hat der Bundestag die finale Fassung verabschiedet, die sich deutlich vom ursprünglichen Entwurf unterscheidet. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Worum geht es beim Heizungsgesetz eigentlich?

Das langfristige Ziel des Heizungsgesetzes oder Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist es, die Wärmewende voranzubringen und so dem Klimawandel entgegenzuwirken. Es beschleunigt darum den Austausch fossil betriebener Heizungen durch Heizsysteme, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Denn derzeit entfallen laut Bundesumweltamt 35 Prozent des Energieverbrauchs und rund 30 Prozent der bundesweiten CO2-Emissionen auf Heizanlagen in Gebäuden; drei Viertel davon werden mit fossilen Energieträgern betrieben. Künftig sollen alle Haushalte Heizungsanlagen verwenden, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

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Die Grafik zeigt die Beheizungsstruktur im deutschen Wohnungsbestand. Insgesamt 74 Prozent der Wohnhäuser werden derzeit noch mit fossilen Energieträgern wie Öl (24,7 Prozent) oder Erdgas (49,3 Prozent) beheizt.

Welche Heizungen erfüllen die 65-Prozent-Regel?

Heizsysteme, die die 65-Prozent-Regel erfüllen, sind in allererster Linie Wärmepumpen und dezentrale Wärmenetze, also Fernwärme- und Nahwärmenetze. Darunter fallen aber auch Solarthermiesysteme, Blockheizkraftwerke mit Wasserstoff- oder Solarbetrieb, Geothermiesysteme, Holz-, Pellet- und Holzhackschnitzelheizungen sowie Hybridlösungen – wie beispielsweise eine Kombination aus einer Wärmepumpe und einer Gasheizung.

Wer muss jetzt eine neue Heizung einbauen?

In Neubauten dürfen ab dem 1. Januar 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden, die bereits die Regel erfüllen, dass sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden.

Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden, die eine neue Heizung einbauen wollen, müssen sich erst dann für eine Anlage entscheiden, wenn sämtliche Kommunen ihre Wärmeplanung abgeschlossen haben. Das soll in Städten mit mehr als 100.000 Einwohner:innen Mitte 2026 geschehen und in Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner:innen bis Mitte 2028. Mehr dazu finden Sie weiter unten unter dem Punkt „Wie hängen Heizungsgesetz und kommunale Wärmeplanung zusammen?“.

Auch nach Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung müssen Gasheizungen nicht ausgetauscht werden, wenn sie H2-ready sind – das bedeutet, dass sie nachweislich auch mit „grünem Gas“ betrieben werden können, also mit Wasserstoff oder Biomethan. Ab 2029 müssen diese Gasheizungen mit einem Gasgemisch betrieben werden, das zu mindestens 15 Prozent aus grünem Gas besteht. Ab 2035 steigt dieser Anteil auf 30 Prozent, ab 2040 muss der Anteil bei 60 Prozent liegen.

Spätestens zum 1. Januar 2045 dürfen überhaupt keine fossilen Brennstoffe mehr verbrannt werden. Dann müssen auch Gas- und Ölheizungen ausgetauscht werden, die die oben genannten Kriterien erfüllen.

Dürfen bestehende Heizungsanlagen noch repariert werden?

Im Fall von Reparaturen müssen Hauseigentümer:innen sich nicht sofort eine Heizung anschaffen, die die 65-Prozent-Regel erfüllt. Es gelten folgende Übergangsfristen:

  • Im Fall, dass eine Heizung nicht mehr repariert werden kann, einer sogenannten Havarie, beträgt die Übergangsfrist laut Gesetzesentwurf drei Jahre, bei Niedertemperaturkesseln (Gasetagenheizungen) beträgt sie 13 Jahre.
  • Steht laut kommunaler Wärmeplanung in Aussicht, dass der Haushalt an ein dezentrales Wärmenetz angeschlossen werden kann, gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren.
Ein Monteur installiert einen neuen Heizkörper in einem Wohnraum
Manchmal müssen bei einem Heizungstausch auch die alten Heizkörper getauscht werden, aber das ist bei Weitem nicht der Regelfall.

Wie hängen Heizungsgesetz und kommunale Wärmeplanung zusammen?

Kurz nach dem Heizungsgesetz will die Regierung das sogenannte Wärmeplanungsgesetz beschließen. Am 16. August wurde dazu bereits eine Vorlage vom Bundeskabinett verabschiedet. Darin wird geregelt, welche Haushalte an ein Fernwärme- oder Nahwärmenetz angeschlossen werden können und damit keine eigenen Heizungsanlagen mehr benötigen oder Gebiete wo dezentrale Heizysteme eingebaut werden können wie zum Beispiel Wärmepumpen. Dezentrale Wärmenetze gelten als wichtiger Baustein der Wärmewende, da sie Wärme besonders effizient verteilen und zudem bislang ungenutzte erneuerbare Wärmequellen verwenden.

Wird der Einbau neuer Heizungen gefördert?

Alle Hauseigentümer:innen, die eine Heizung einbauen, welche der 65-Prozent-Regel entspricht, können eine staatliche Förderung von 30 Prozent für den Kauf und den Einbau beantragen.

Haushalte mit einem versteuerbaren Einkommen von maximal 40.000 Euro können weitere 30 Prozent Förderung erhalten.

Zudem können alle Hauseigentümer:innen einen sogenannten Geschwindigkeitsbonus erhalten. Vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 beträgt der Bonus 20 Prozent, danach wird er alle zwei Jahre um jeweils drei Prozentpunkte abgesenkt. Ab dem 1. Januar 2037 entfällt der Bonus vollständig.

Werden mehrere Förderungen kombiniert, dürfen diese insgesamt nicht mehr als 70 Prozent der Investitionskosten umfassen. Außerdem ist die absolute Förderhöhe auf eine maximale Summe von 21.000 Euro begrenzt.

Steigen durch einen Heizungstausch die Mieten?

Einer der Hauptkritikpunkte am ursprünglichen Entwurf der Novelle war, dass Vermieter:innen die Kosten für den Umstieg auf ihre Mieter:innen umlegen könnten. Eine Kappungsgrenze soll dies nun verhindern. Nehmen Vermieter:innen eine staatliche Förderung in Anspruch, dürften sie zwar bis zu zehn Prozent der Investitionskosten als Modernisierungsumlage auf die Mieterschaft abwälzen. Dabei dürfen aber die Mieten um nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche ansteigen.

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Artikel vom 8. September 2023. Zuletzt aktualisiert am 05. Januar 2024.

8. September 2023
Klimaschutz
Heizen
Grüne Wärme

Text: Philipp Stiens/Claus Hornung. Fotos: Getty Images.

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