
Die aktuelle Photovoltaik-Einspeisevergütung 2026

Was ist die Einspeisevergütung?
Die sogenannte Einspeisevergütung legt fest, wie viel Geld man für selbst produzierten Strom aus erneuerbaren Energien erhält, wenn man diesen ins öffentliche Stromnetz einspeist. Mit Einführung der Einspeisevergütung im Jahr 2000 sollte der Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland gefördert werden. Das sogenannte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seitdem unter anderem die Höhe der verschiedenen Vergütungssätze pro Kilowattstunde (kWh) – nicht nur für Solarstrom, sondern auch für Energie, die durch Windkraft-, Wasserkraft- oder Geothermieanlagen erzeugt und ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Seitdem wurde das EEG mehrfach überarbeitet, was sich auch auf die Höhe der Einspeisevergütung auswirkte.
Wichtig zu wissen: Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) legt die Höhe der Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme fest. Dieser Vergütungssatz bleibt über die gesamte Förderdauer unverändert. Da der Vergütungssatz aber in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist – die sogenannte Degression –, fiel die Einspeisevergütung für PV-Anlagen, die später ans Netz angeschlossen wurden, entsprechend immer geringer aus. Die letzte Gesetzesnovelle der Bundesregierung beinhaltete für 2023 eine erneute Anpassung des EEG, die das weitere Absenken der finanziellen Anreize zeitweise gestoppt hat. Seit dem 1. Februar 2024 werden sie wieder planmäßig halbjährlich abgesenkt.

Um eine Überförderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu verhindern, wurde das Degressionsprinzip eingeführt. Ziel ist es, mit der halbjährlichen Degression auf den kontinuierlichen Ausbau der Erneuerbaren zu reagieren. Dabei werden unter anderem sinkende Kosten beispielsweise für PV-Anlagen berücksichtigt und Anreize zum frühzeitigen Umstieg auf erneuerbare Energien sowie langfristig zum höheren Selbstverbrauch von Solarstrom geschaffen. Seit dem 1. Februar 2024 sinkt die Einspeisevergütung um je ein Prozent pro Halbjahr.
Was hat sich mit der aktuellen EEG-Novelle geändert?
Im April 2022 legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) dem Bundeskabinett ein umfangreiches Gesetzespaket vor, das sogenannte „Osterpaket“. Damit sollte der Klimakrise und der Abhängigkeit von Gaslieferungen aus Russland durch die Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien entgegengewirkt werden. Dies bedeutete auch eine Anpassung oder Novellierung des EEG. Einige Maßnahmen aus dem Osterpaket wurden bereits 2022 umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2023 gelten alle Änderungen der Neufassung.
Eine der Maßnahmen war die Abschaffung der EEG-Umlage. Weitere Änderungen sollten die Inbetriebnahme von PV-Anlagen einfacher gestalten und beispielsweise durch den Wegfall der Mehrwert- und der Einkommenssteuer sowie der Aussetzung der Degression bis Februar 2024 attraktiver machen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Anpassungen des EEG erhalten Sie in unserem Artikel „Neue Regelungen für PV-Förderung“.
Tipp: Die Novellierung des EEG 2023 ermöglicht es Eigentümer:innen auch 2026, zwei PV-Anlagen auf einem Dach zu installieren und die eine für den Eigenbedarf mit Teileinspeisung und die andere mit Volleinspeisung und entsprechend höherer Einspeisevergütung zu betreiben. Voraussetzung ist, dass beide Anlagen ordnungsgemäß beim Netzbetreiber sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet sind.
Zudem entfällt für neu in Betrieb genommene PV-Anlagen weiterhin die frühere technische Regelung, dass höchstens 70 Prozent der Nennleistung ins öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. Für Bestandsanlagen, die vor Inkrafttreten der Neuregelung in Betrieb genommen wurden und nicht technisch umgerüstet sind, kann diese Begrenzung weiterhin gelten.

Entwicklung der Einspeisevergütung zwischen 2012 und 2024
Die kontinuierliche Degression war bereits im EEG 2000 verankert und mit einer jährlichen Absenkung der Einspeisevergütung von fünf Prozent festgelegt. Bis 2012 verringerten sich auch die Kosten für PV-Anlagen, was selbst produzierten Solarstrom immer attraktiver und wirtschaftlicher machte. Mit der EEG-Novelle 2013 sanken die Vergütungssätze zum ersten Mal stark ab. Einen weiteren Einbruch gab es zwischen 2020 und 2022. Mit dem EEG 2023 stieg die Photovoltaik-Einspeisevergütung erstmals wieder.

Wie hoch sind die aktuellen Vergütungssätze für Photovoltaik?
Bei der Einspeisevergütung für Solarstrom gelten seit 2023 unterschiedliche Vergütungssätze je nach Anlage und Nutzung. Anlagen, die nicht zur Eigenversorgung gedacht sind, erhalten dabei einen höheren Vergütungssatz. Dafür müssen Sie die PV-Anlage vor Inbetriebnahme als Volleinspeiseanlage beim zuständigen Netzbetreiber melden. Die Meldung muss jährlich vor dem 1. Dezember erneuert werden, um auch im nachfolgenden Jahr den Volleinspeise-Vergütungssatz zu erhalten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die aktuelle Photovoltaik-Einspeisevergütung pro Kilowattstunde (kWh). Die Vergütung wird halbjährlich angepasst (Degression):

Die Vergütungssätze ab Februar 2026 gelten für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2026, die Sätze ab August 2026 für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. August 2026. Für ältere Anlagen gilt weiterhin der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegte Vergütungssatz.
Beispielrechnung: Betreiber:innen einer 15-kWp-Anlage mit Eigenversorgung/Teileinspeisung erhalten nach den neuen Vergütungssätzen für die ersten 10 kWp 7,78 und für die verbleibenden 5 kWp 6,73 Cent pro kWh. Im Durchschnitt sind das also 7,4 Cent pro kWh.
Betreiber:innen einer 15-kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhalten hingegen für die ersten 10 kWp 12,35 Cent, für die verbleibenden 5 kWp 10,35 Cent, also im Durchschnitt 11,7 Cent pro kWh.
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Wird die Einspeisevergütung 2026 erhöht?
Eine Erhöhung der Einspeisevergütung ist auch 2026 nicht vorgesehen. Das EEG 2023 legt fest, dass die Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Anlagen halbjährlich um jeweils ein Prozent sinken.
So erhalten Betreiber:innen einer PV-Anlage mit Eigenversorgung (Teileinspeisung)
- ab 1. August 2024 noch 8,03 Cent pro kWh bis zu einer Leistung von 10 kWp,
- ab 1. Februar 2025 7,95 Cent pro kWh,
- ab 1. August 2025 7,87 Cent pro kWh,
- ab 1. Februar 2026 noch 7,78 Cent pro kWh und
- ab 1. August 2026 nur noch 7,70 Cent pro kWh.
Was passiert, wenn die Einspeisevergütung ausläuft?
Wenn die festgelegte Einspeisevergütung nach 20 Jahren ausläuft, Sie Ihre PV-Anlage aber weiter nutzen wollen, besteht weiterhin ein Anspruch darauf, dass der eingespeiste Strom vom Netzbetreiber abgenommen wird. Eine feste EEG-Einspeisevergütung wird jedoch nicht mehr gezahlt.
Stattdessen kann für den eingespeisten Strom eine Anschlussvergütung in Höhe des sogenannten „Jahresmarktwerts Solar“ gezahlt werden. Dieser orientiert sich am durchschnittlichen Börsenstrompreis für Solarstrom und kann von Jahr zu Jahr schwanken. Zudem wird von diesem Betrag eine gesetzlich festgelegte Vermarktungskostenpauschale abgezogen.
Voraussetzung für die Auszahlung der Anschlussvergütung ist in der Regel eine geeignete Mess- und Zählertechnik, die eine korrekte Erfassung der eingespeisten Strommengen ermöglicht.
FAQ: Weitere Fragen und Antworten zur Photovoltaik-Einspeisevergütung
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