Ein Vater hat sein Kind auf dem Arm und zeigt auf ein Haus, dessen Dach mit einer Solaranlage ausgestattet ist.
Neue Regelungen für Photovoltaikanlagen

Vergünstigungen für kleine PV-Anlagen ab 2024

Gute Nachrichten für Besitzer:innen von PV-Anlagen von bis zu 100 Kilowatt Leistung: Durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sparen sie auch 2024 Steuern, können flexibler agieren und von einer hohen Einspeisevergütung profitieren.

Vergütungssätze für eingespeisten Strom

Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) brachte hohe Einspeisevergütungen, den Wegfall von Steuern und weniger Bürokratie mit sich. Folgende Vergütungssätze gelten für Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Januar 2024 installiert worden sind:

  • Bei Volleinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 10 kW: 13,0 Cent
  • Bei Volleinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 40 kW: 10,9 Cent
  • Bei Volleinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 100 kW: 10,9 Cent

Aber auch Besitzer:innen von Anlagen, die lediglich einen Teil des von ihren Anlagen produzierten Stroms einspeisen und den Rest selbst verwerten (Teileinspeisung), erhalten eine Vergütung:

  • Bei Teileinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 10 kW: 8,2 Cent
  • Bei Teileinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 40 kW: 7,1 Cent
  • Bei Teileinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 100 kW: 5,8 Cent
Eine Wohnsiedlung mit Häusern, auf deren Dächern PV-Anlagen installiert sind.
Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist für Besitzer von PV-Anlagen von bis zu 100 Kilowatt Leistung in vielerlei Hinsicht von Vorteil.

Vergütungssätze ab Februar 2024

Bis zum 31. Januar 2024 wurde die Regel, dass die Vergütung für neu installierte Anlagen monatlich abgesenkt wird, ausgesetzt. Ab dem 1. Februar 2024 wird diese sogenannte „Degression“ wieder eingeführt, jedoch halbjährlich statt monatlich: Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt von nun an halbjährlich um ein Prozent. Daraus ergeben sich für Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. Februar 2023 und dem 31. Juli 2024 in Betrieb genommen werden, folgende Vergütungssätze:

  • Bei Volleinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 10 kW: 12,9 Cent
  • Bei Volleinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 40 kW: 10,8 Cent
  • Bei Volleinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 100 kW: 10,8 Cent
  • Bei Teileinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 10 kW: 8,1 Cent
  • Bei Teileinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 40 kW: 7,0 Cent
  • Bei Teileinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 100 kW: 5,7 Cent


Für Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. August 2024 in Betrieb genommen werden, fallen die Vergütungssätze demnach niedriger aus:

  • Bei Volleinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 10 kW: 12,8 Cent
  • Bei Volleinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 40 kW: 10,7 Cent
  • Bei Volleinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 100 kW: 10,7 Cent
  • Bei Teileinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 10 kW: 8,0 Cent
  • Bei Teileinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 40 kW: 6,9 Cent
  • Bei Teileinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 100 kW: 5,6 Cent

Mehrwertsteuer und Einkommensteuer entfallen

Besitzer:innen von Anlagen bis zu einer Nennleistung von 30 kW, die auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien installiert sind, müssen keine Einkommensteuer mehr für Einnahmen zahlen, die sie durch das Einspeisen ins Netz erhalten. Bei Anlagen auf überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden gilt dies für Anlagen bis zu 15 kW. Diese Befreiung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022, kann also bereits für die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 geltend gemacht werden.

Darüber hinaus entfällt seit Januar 2023 die Umsatzsteuer für den Verkauf und die Installation von Anlagen, und das unabhängig von deren Größe. Für Käufer:innen von Anlagen bedeutet das faktisch den Wegfall der Mehrwertsteuer: Die Anlagen werden entsprechend günstiger.

Mit welchen Kosten Sie darüber hinaus rechnen müssen, lesen Sie in dem Artikel „Rentiert sich die Investition in eine PV-Anlage?“ 

Kostenrechnung
Eine Photovoltaik-Anlage rentiert sich jetzt auch deshalb noch mehr als zuvor, weil Mehrwertsteuer und Einkommensteuer künftig entfallen, die Einkommensteuer sogar rückwirkend zum 1. Januar 2022.

Installation außerhalb von Dächern möglich

Anlagen bis zu einer Leistung von 20 kW können künftig nicht mehr ausschließlich auf Dächern installiert werden, sondern auch auf Nebengebäuden, die nicht zum Wohnen benutzt werden – beispielsweise Garagen oder Carports. Auch das Aufstellen im Garten ist möglich. Dies kann allerdings nur vergütet werden, wenn die Besitzer:innen nachweisen können, dass sich das Hausdach nicht für eine Installation eignet.

Änderung für Balkonkraftwerke 2024

Bereits zu Beginn des Jahres 2024 wurden umfangreiche Änderungen für Balkonkraftwerke erwartet, die den Betrieb entbürokratisieren und attraktiver gestalten.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Erhöhung der Einspeiseleistung auf 800 Watt
  • Eigenständige Inbetriebnahme (Schuko- statt Wieland-Steckdose)
  • Vereinfachung der Anmeldung (online bei der Bundesnetzagentur)
  • Installation ohne Genehmigung der Vermieter:innen

Aufgrund des Haushaltslochs, das infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts am 13. Dezember 2023 entstanden ist, bleibt jedoch abzuwarten, wann das Solarpaket I tatsächlich in Kraft tritt. Erste Teile wie etwa die Nachtkennzeichnungspflicht von Windenergieanlagen wurden am 15. Dezember 2023 vom Bundestag verabschiedet. Mit weiteren Neuerungen ist frühestens am 22. März 2024 zu rechnen.

Nahaufnahme von Hausdächern, auf dem PV-Anlagen installiert sind.
Künftig sollen Dachflächen besser ausgenutzt werden. Darum dürfen Anlagenbetreiber nun auf einem Haus gleichzeitig eine Teileinspeisungsanlage und eine Volleinspeisungsanlage installieren.

Mix aus Teileinspeisung und Volleinspeisung möglich

Dachflächen sollen besser ausgenutzt werden. Darum dürfen Anlagenbetreiber:innen nun auf einem Haus gleichzeitig eine Teileinspeisungsanlage und eine Volleinspeisungsanlage installieren. Voraussetzung dafür ist, dass die beiden Anlagen über getrennte Messeinrichtungen verfügen.

Wechsel zwischen Voll- und Teileinspeisung wird leichter

Anlagenbesitzer:innen können am Ende jedes Kalenderjahres neu entscheiden, ob sie im nächsten Jahr voll einspeisen oder ihren Strom teilweise selbst nutzen wollen. Von diesem „Flexi-Modell“ profitieren insbesondere Anlagenbesitzer:innen, die sich ein E-Auto oder einen Stromspeicher zulegen wollen.

Inbetriebnahme wird einfacher

Der Netzbetreiber muss nicht mehr persönlich bei der Inbetriebnahme einer neuen Anlage anwesend sein. Der Betrieb kann online angemeldet und genehmigt werden.

Maximal 70
Prozent
der Nennleistung ihrer Anlagen durften Besitzer von PV-Anlagen vor der Novellierung des EEG ins Netz einspeisen. Diese 70-Prozent-Regel entfällt nun.

Die 70-Prozent-Regel entfällt

Vor der Novellierung des EEG durften Besitzer von PV-Anlagen maximal 70 Prozent der Nennleistung ihrer Anlagen ins Netz einspeisen. Dieser „Einspeisedeckel“ gilt für neue Anlagen bis 25 kW bereits seit dem 15. September 2022 nicht mehr. Seit Januar 2023 sind darüber hinaus auch Anlagen bis einschließlich 7 kW Nennleistung davon befreit: Sie können nun unbegrenzt viel Strom einspeisen. Besitzer von Bestandsanlagen mit einer Leistung zwischen 7 kW und 30 kW können der Kappungsregel ebenfalls entgehen, wenn sie einen Smart Meter einbauen lassen.

Weitere interessante Fragen und Antworten gibt es in unseren FAQs:


Wird Photovoltaik 2024 gefördert?

Ja, zum einen durch den Wegfall der Mehrwertsteuer (19 Prozent) beim Kauf einer PV-Anlage, zum anderen im Rahmen eines zinsgünstigen Kredites der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Darüber hinaus erhalten Besitzer:innen einer PV-Anlage eine Einspeisevergütung: je nach Größe der Anlage und Art der Einspeisung zwischen 5,6 ct/kWh und 12,9 ct/kWh . Nicht vergessen: regionale Initiativen prüfen! Einige Kommunen fördern den Kauf einer PV-Anlage. Weiterführende Informationen erteilt die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Besser informiert: die aktuellen Förderprogramme für energetische Sanierungen.



Was sind die Voraussetzungen für die Photovoltaikförderung 2024?

Die Fördervoraussetzungen variieren stark – je nach Kommune und Förderprogramm.



Wann kommt die nächste PV-Förderung?

Wann neue Fördermittel auf Bundesebene verfügbar sind, ist Stand Februar 2024 unklar.



Sind PV-Anlagen 2024 noch steuerfrei?

Ja, auch 2024 sind PV-Anlagen von der Mehrwertsteuer befreit. Die sogenannte Nullsteuerregelung gilt jedoch nicht für gemietete und geleaste PV-Anlagen. Um steuerfrei zu sein, müssen PV-Anlagen auf oder in der Nähe eines Wohnhauses beziehungsweise auf oder in der Nähe öffentlicher Gebäude stehen.

Zum Weiterlesen: alles zur Versteuerung von PV-Anlagen.
 



Wird Solar 2024 teurer?

Das ist derzeit nicht anzunehmen. Im Gegenteil: Die Preise für Photovoltaik sind in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Lag der durchschnittliche Preis pro Kilowatt-Peak (kWp) im Jahr 2021 noch bei etwa 2300 Euro, liegt er im Jahr 2024 bei 1200 Euro. Auch die Preise für Solarmodule sind gesunken – von 2016 bis 2024 um rund 70 Prozent.



Wird die KfW-Förderung 442 „Solarstrom für Elektroautos“ 2024 fortgeführt?

Ursprünglich war geplant, das KfW-Programm 442 für Elektroautos im Jahr 2024 in die zweite Runde zu schicken. Aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung wird das KfW-Programm 442 jedoch nicht fortgesetzt.



Welche Bundesländer fördern PV?

Stand Februar 2024 fördert nur Berlin mit dem Förderprogramm SolarPLUS den Kauf einer PV-Anlage. In allen anderen Bundesländern sind derzeit keine Fördermittel verfügbar. Allerdings bieten immer mehr Städte und Kommunen eigene Förderprogramme an. Welche dies sind, können Interessierte der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz entnehmen.



Gibt es 2024 noch die KfW-Förderung 270?

Auch 2024 stellt die KfW für den Kauf von Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung sowie für Netze und Speicher zinsgünstige Kredite zur Verfügung. Über die genauen Voraussetzungen und Konditionen des KfW-Programms 270 informiert die Homepage der KfW.



Welche Förderung gibt es für Stromspeicher?

Viele regionale und kommunale Förderprogramme fördern den Kauf eines Stromspeichers. Die Richtlinien unterscheiden sich jedoch stark, je nach Bundesland, Stadt oder Kommune. Weiterführende Informationen erteilen die zuständigen Verwaltungen.

Lesen Sie hier, wann sich ein Stromspeicher überhaupt lohnt.
 



Werden Balkonkraftwerke 2024 gefördert?

Ja, denn auch beim Kauf eines Balkonkraftwerkes entfällt die Mehrwertsteuer. Darüber hinaus zahlen einige Bundesländer und Kommunen Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Euro.



Was ändert sich 2024 für Balkonkraftwerke?

Sollte das Solarpaket I im Laufe des Jahres 2024 in Kraft treten, sind folgende Neuerungen geplant:

  • Anhebung der Einspeisegrenze von 600 auf 800 Watt
  • vorübergehende Erlaubnis von rückwärtsdrehenden Zählern
  • Erlaubnis von Schukosteckern
  • vereinfachte Anmeldung
  • Steckersolargeräte als privilegierte bauliche Maßnahmen
     


Dürfen Mieter:innen ein Balkonkraftwerk einfordern? Haben Mieter:innen ein Recht auf ein Balkonkraftwerk?

Aktuell müssen Mieter:innen für die Installation eines Balkonkraftwerkes die Genehmigung ihrer Vermieterin beziehungsweise ihres Vermieters einholen – insbesondere, wenn die PV-Module an der Hauswand oder der Balkonbrüstung Platz finden sollen. Das könnte sich künftig ändern. Die Bundesregierung plant, Steckersolargeräte in die Liste der „privilegierten baulichen Veränderungen“ aufzunehmen. Sollte ein entsprechender Gesetzentwurf verabschiedet werden, hätten Mieter:innen einen gesetzlichen Anspruch auf die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerkes. Eine Genehmigung seitens der Vermieter:innen wäre dann nicht mehr erforderlich.


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6. März 2024
Erneuerbare Energien
Solar
Klimaschutz

Text: Claus Hornung. Fotos: Getty Images (3), shutterstock.

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