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Strompreis

Entlastung der Stromkunden durch Wegfall der EEG-Umlage

Der Bundestag hat das Gesetz zur „Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ beschlossen. Durch den Wegfall der EEG-Umlage sollen die Stromverbraucher entlastet werden. Aber wie genau macht sich das auf der Stromrechnung bemerkbar und was steckt eigentlich hinter dem Prinzip EEG-Umlage?

Der Begriff EEG-Umlage steht für die staatliche „Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz“. Schon seit dem Jahr 2000 gibt es das Gesetz und die darauf basierende Umlage. Im Laufe der Jahre ist beides allerdings stetig weiterentwickelt worden.

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Betreiber von Ökostrom-Anlagen bekommen für ins öffentliche Netz eingespeisten Strom eine Vergütung.

Was ist die EEG-Umlage?

Kernanliegen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG) ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien in der Stromproduktion zu fördern. Hierzu garantiert das Gesetz Betreibern von Ökostromanlagen nicht nur die Abnahme des von ihnen produzierten Stroms, sondern darüber hinaus eine feste Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde.

Dies bot vor allem zu Beginn der Energiewende einen großen Anreiz für Stromproduzenten, vermehrt auf erneuerbare Energien zu setzen. Denn die Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen war anfangs noch deutlich teurer als die konventionelle Stromproduktion und damit wirtschaftlich oft nicht lohnenswert. Die staatliche Abnahmegarantie sowie die feste Vergütung wendeten das Blatt und machten den Betrieb von Photovoltaik-, Windkraft- oder sonstigen Anlagen zur Ökostromproduktion attraktiv.

So funktioniert das Prinzip EEG-Umlage bislang

Der durch das EEG garantierte Abnahmepreis gilt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme einer Anlage zur erneuerbaren Stromproduktion. Er wird dem Anlagenbetreiber in Form einer Einspeisevergütung für jede Kilowattstunde Strom, die er nicht selbst verbraucht, sondern in das öffentliche Netz einspeist, ausgezahlt. In der Praxis erfolgt die Auszahlung dieser Einspeisevergütung über die Netzbetreiber.

Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber führen hierzu ein gemeinsames Konto, das EEG-Konto. Aus diesem Konto werden die Einspeisevergütungen ausgezahlt. Eingezahlt werden im Gegenzug die Erlöse, die mit dem Weiterverkauf des eingespeisten Stroms an der Strombörse erzielt werden konnten. Die Börsenpreise für Strom unterliegen allerdings vielen Einflussfaktoren und sind Schwankungen ausgesetzt. Das führt dazu, dass die Einnahmen nicht immer ausreichen, um die Ausgaben zu decken.

Und hier kam bis Juli 2022 die EEG-Umlage ins Spiel: Sie wurde von nahezu allen Haushalten und Betrieben in Deutschland entrichtet und glich die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen auf dem EEG-Konto aus. So stellte sie sicher, dass die Produktion von Ökostrom weder für die Anlagen- noch für die Netzbetreiber zum Minusgeschäft wurde. Verbraucher zahlten die EEG-Umlage an ihren Stromlieferanten, der sie an den Netzbetreiber weiterleitete. Die EEG-Umlage gehörte zu den gesetzlich festgeschriebenen Preisbestandteilen des Strompreises: Es war also staatlich gewollt, dass sich alle Stromverbraucher an den Kosten der Energiewende beteiligen.

Einspeisevergütung versus Marktprämie

Wer eine Anlage zur Produktion von Ökostrom betreibt, kann sich auch entscheiden, diesen Strom selbst weiterzuverkaufen, statt ihn dem Netzbetreiber gegen eine Einspeisevergütung zur Verfügung zu stellen. Auch bei der Direktvermarktung sind Ökostromproduzenten gegen Verlustgeschäfte abgesichert: Die sogenannte Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem Preis, den sie an der Börse für ihren Strom erzielen, und dem Wert der Einspeisevergütung aus. Die Marktprämie wird per Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur ermittelt. Anlagenbetreiber, die von der direkten Förderung per Einspeisevergütung in die Direktvermarktung wechseln, erhalten zusätzlich eine Managementprämie.

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Zur Finanzierung der Energiewende diente bis Juli 2022 die EEG-Umlage. Sie half dabei, das EEG-Konto zu füllen, aus dem die Übertragungsnetzbetreiber den Produzenten von Ökostrom eine Einspeisevergütung auszahlen.

Wer zahlte die EEG-Umlage?

Grundsätzlich mussten alle Stromverbraucher in Deutschland die EEG-Umlage entrichten, daher zählte sie auch zu den gesetzlichen, also nicht durch den Stromanbieter beeinflussbaren Preisbestandteilen (mehr dazu in unserem Artikel „So setzt sich der Strompreis zusammen“). In der Praxis gab es aber einige Ausnahmen, etwa für besonders stromkostenintensive Betriebe im internationalen Wettbewerb oder für Eigenversorger. 2020 wurde die EEG-Umlage laut dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) knapp zur Hälfte von Unternehmen, zu rund einem Drittel von Privathaushalten und ansonsten von öffentlichen Einrichtungen getragen.

Die Höhe der EEG-Umlage wurde bis 2021 jährlich im Oktober für das Folgejahr bekannt gegeben. Sie richtete sich unter anderem nach dem aktuellen „Kontostand“ des EEG-Kontos, der zum 30. September ausgewertet wurde, der Anzahl neu errichteter, nach dem EEG förderfähiger Anlagen, dem Stromverbrauch und den erwarteten Börsen-Strompreisen. War das EEG-Konto beispielsweise gut gefüllt, konnte die Umlage niedriger angesetzt werden; waren aber etwa niedrige Strompreise an der Börse zu erwarten, musste die EEG-Umlage steigen, um die niedrigen Verkaufserlöse der Netzbetreiber auszugleichen. Mit 6,88 Cent pro Kilowattstunde war die EEG-Umlage im Jahr 2017 seit der Einführung am höchsten.

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Entwicklung der EEG-Umlage bis zu ihrem Wegfall im Juli 2022. Die Höhe variierte von Jahr zu Jahr, abhängig von den erwarteten Börsen-Strompreisen, der Höhe des Letztverbrauchs, dem Zubau an EEG-geförderten Anlagen, dem aktuellen EEG-Kontostand sowie der Liquiditätsreserve. Quelle: Bundesnetzagentur.

Entwicklung der EEG-Umlage in den Verbrauchsjahren 2021 und 2022

Im Jahr 2020 wurde der Anstieg der EEG-Umlage für das Folgejahr erstmals staatlich begrenzt: Um die Auswirkungen der Coronapandemie abzumildern und Verbraucher zu entlasten, wurde die EEG-Umlage für 2021 auf 6,5 Cent gedeckelt. Die übrige zum Ausgleich des EEG-Kontos benötigte Summe wurde über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt gestellt.

Die EEG-Umlage für 2022 sank ebenfalls kräftig: Mit nur noch 3,723 Cent pro Kilowattstunde sank sie auf den niedrigsten Stand seit rund zehn Jahren. Zum einen hatten die steigenden Börsenstrompreise im Jahresverlauf dazu geführt, dass das EEG-Konto wieder gut gefüllt war. Zum anderen profitierte das EEG-Konto auch 2022 von einem Bundeszuschuss in Höhe von 3,25 Milliarden Euro.

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So setzte sich die EEG-Umlage 2022 vor ihrer Absenkung auf null im Juli im Detail zusammen. Quelle: Übertragungsnetzbetreiber.

Absenkung der EEG-Umlage auf null ab 01. Juli 2022

Ab dem 01. Juli 2022 wird die EEG-Umlage auf null Euro abgesenkt. Den entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Bundestag im April 2022 verabschiedet. Das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ trat schon am 28. Mai in Kraft. Damit werden die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, die EEG-Umlage von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh zu senken.

Ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage dann voraussichtlich dauerhaft abgeschafft. Diese Regelung ist Teil des sogenannten „Osterpaketes“ der Bundesregierung, mit dem die Energiewende in Deutschland beschleunigt und gleichzeitig die Verbraucher entlastet werden sollen. Dieses Energiesofortmaßnahmenpaket wurde am 06. April 2022 beschlossen und enthält neben dem Wegfall der EEG-Umlage unter anderem Maßnahmen zum Ausbau von Photovoltaikanlagen. Es soll nach dem Willen des Gesetzgebers noch im Sommer 2022 in Kraft treten. Zuvor ist allerdings noch die Zustimmung des Bundesrates einzuholen.

Was bedeutet der Wegfall der EEG-Umlage für die Verbraucher?

Die Stromanbieter in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, die Absenkung der EEG-Umlage in vollem Umfang an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Bei enercity erfolgt die Reduzierung automatisch: sie wird in der Jahresabrechnung der Stromverträge berücksichtigt.

Für die Verbraucher bedeutet das also ganz konkret eine Ersparnis von 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Laut Berechnungen der Bundesregierung könnte eine vierköpfige Familie so im Vergleich zu 2021 rund 300 Euro pro Jahr sparen. Perspektivisch kann der Wegfall der EEG-Umlage dabei helfen, die steigenden Energiepreise zu kompensieren, und Verbraucher dadurch mittelbar entlasten.

Die Einnahmeausfälle, die durch die Abschaffung der EEG-Umlage entstehen, sollen den Übertragungsnetzbetreibern vom Bund selbst und aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) erstattet werden. In diesen seit 2011 bestehenden Fonds fließen neben Bundeszuschüssen und den Erlösen aus dem europäischen Emissionshandel auch die Einnahmen aus der 2021 eingeführten und jährlich steigenden CO2-Bepreisung von Heizöl, Gas, Benzin und Diesel. Bei der weiteren Finanzierung der Energiewende kommt dem EKF nach dem Wegfall der EEG-Umlage also eine entscheidende Rolle zu.

Grüner Strom von enercity

Seit dem 1. Januar 2018 versorgt enercity alle Tarifkunden mit 100 Prozent Ökostrom: Eine TÜV-Süd-Zertifizierung garantiert allen Kunden, dass ihr Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammt. Auch die eigene Stromproduktion des Unternehmens wird konsequent umgestellt: Bis 2030 soll der Anteil erneuerbaren Stroms am Erzeugungsportfolio 80 Prozent betragen. Hierzu baut enercity nicht nur in Hannover und der Region, sondern bundesweit zahlreiche Anlagen aus, die umweltfreundlich Strom erzeugen, sei es durch Solar- und Windenergie, Wasserkraft oder Biomasse.

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1. Juli 2022
Erneuerbare Energien
Klimaschutz
Ökostrom

Text: Lea Weitekamp, Fotos: Shutterstock.

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