

So funktioniert die EEG-Umlage
Der Begriff EEG-Umlage steht für die staatliche „Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz“. Schon seit dem Jahr 2000 gibt es das Gesetz und die darauf basierende Umlage. Im Laufe der Jahre ist beides allerdings stetig weiterentwickelt worden.

Kernanliegen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG) ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien in der Stromproduktion zu fördern. Hierzu garantiert das Gesetz Betreibern von Ökostromanlagen nicht nur die Abnahme des von ihnen produzierten Stroms, sondern darüber hinaus eine feste Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde.
Dies bot vor allem zu Beginn der Energiewende einen großen Anreiz für Stromproduzenten, vermehrt auf erneuerbare Energien zu setzen. Denn die Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen war anfangs noch deutlich teurer als die konventionelle Stromproduktion und damit wirtschaftlich oft nicht lohnenswert. Die staatliche Abnahmegarantie sowie die feste Vergütung wendeten das Blatt und machten den Betrieb von Photovoltaik-, Windkraft- oder sonstigen Anlagen zur Ökostromproduktion attraktiv.
EEG-Umlage: So funktioniert das Prinzip
Der staatlich garantierte Abnahmepreis gilt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme einer Anlage zur erneuerbaren Stromproduktion. Er wird dem Anlagenbetreiber in Form einer Einspeisevergütung für jede Kilowattstunde Strom, die er nicht selbst verbraucht, sondern in das öffentliche Netz einspeist, ausgezahlt. In der Praxis erfolgt die Auszahlung dieser Einspeisevergütung über die Netzbetreiber.
Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber führen hierzu ein gemeinsames Konto, das EEG-Konto. Aus diesem Konto werden die Einspeisevergütungen ausgezahlt. Eingezahlt werden im Gegenzug die Erlöse, die mit dem Weiterverkauf des eingespeisten Stroms an der Strombörse erzielt werden konnten. Die Börsenpreise für Strom unterliegen allerdings vielen Einflussfaktoren und sind Schwankungen ausgesetzt. Das führt dazu, dass die Einnahmen nicht immer ausreichen, um die Ausgaben zu decken.
Und hier kommt die EEG-Umlage ins Spiel: Sie wird von nahezu allen Haushalten und Betrieben in Deutschland entrichtet und gleicht die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen auf dem EEG-Konto aus. So wird sichergestellt, dass die Produktion von Ökostrom weder für die Anlagen- noch für die Netzbetreiber zum Minusgeschäft wird. In der Praxis zahlen Verbraucher die EEG-Umlage an ihren Stromlieferanten, der sie an den Netzbetreiber weiterleitet. Die EEG-Umlage gehört zu den gesetzlich festgeschriebenen Preisbestandteilen des Strompreises: Es ist also staatlich gewollt, dass sich alle Stromverbraucher an den Kosten der Energiewende beteiligen.
Einspeisevergütung versus Marktprämie
Wer eine Anlage zur Produktion von Ökostrom betreibt, kann sich auch entscheiden, diesen Strom selbst weiterzuverkaufen, statt ihn dem Netzbetreiber gegen eine Einspeisevergütung zur Verfügung zu stellen. Auch bei der Direktvermarktung sind Ökostromproduzenten gegen Verlustgeschäfte abgesichert: Die sogenannte Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem Preis, den sie an der Börse für ihren Strom erzielen, und dem Wert der Einspeisevergütung aus. Die Marktprämie wird per Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur ermittelt. Anlagenbetreiber, die von der direkten Förderung per Einspeisevergütung in die Direktvermarktung wechseln, erhalten zusätzlich eine Managementprämie.

Wer zahlt die EEG-Umlage?
Grundsätzlich müssen alle Stromverbraucher in Deutschland die EEG-Umlage entrichten, daher zählt sie auch zu den gesetzlichen, also nicht durch den Stromanbieter beeinflussbaren Preisbestandteilen (mehr dazu in unserem Artikel „So setzt sich der Strompreis zusammen“). In der Praxis gibt es aber einige Ausnahmen: So können etwa besonders stromkostenintensive Betriebe ganz oder teilweise von der Zahlung der EEG-Umlage befreit werden, wenn ihnen sonst zu starke Nachteile im internationalen Wettbewerb drohen. Auch Eigenversorger profitieren unter Umständen von Sonderregelungen, darüber informiert die Bundesnetzagentur. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde die EEG-Umlage 2020 knapp zur Hälfte von Unternehmen, zu rund einem Drittel von Privathaushalten und ansonsten von öffentlichen Einrichtungen getragen.
Die Höhe der EEG-Umlage wird jedes Jahr im Oktober für das Folgejahr bekannt gegeben. Sie richtet sich unter anderem nach dem aktuellen „Kontostand“ des EEG-Kontos, der zum 30. September ausgewertet wird, der Anzahl neu errichteter, nach dem EEG förderfähiger Anlagen, dem Stromverbrauch und den erwarteten Börsen-Strompreisen. Ist das EEG-Konto beispielsweise gut gefüllt, kann die Umlage niedriger angesetzt werden; sind aber etwa niedrige Strompreise an der Börse zu erwarten, müsste die EEG-Umlage steigen, um die niedrigen Verkaufserlöse der Netzbetreiber auszugleichen. Mit 6,88 Cent pro Kilowattstunde war die EEG-Umlage im Jahr 2017 seit der Einführung am höchsten.

Die Höhe der vom Verbraucher zu zahlenden EEG-Umlage variiert von Jahr zu Jahr. Einfluss auf die Höhe der EEG–Umlage haben der erwartete Börsen-Strompreis, die Höhe des Letztverbrauchs, der Zubau an EEG-geförderten Anlagen, der aktuelle EEG-Kontostand sowie eine Liquiditätsreserve. Quelle: Bundesnetzagentur.
So setzt sich die EEG-Umlage 2022 zusammen
Im Jahr 2020 wurde der Anstieg der EEG-Umlage für das Folgejahr erstmals staatlich begrenzt: Um die Auswirkungen der Coronapandemie abzumildern und Verbraucher zu entlasten, wurde die EEG-Umlage für 2021 auf 6,5 Cent gedeckelt. Die übrige zum Ausgleich des EEG-Kontos benötigte Summe wurde über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt gestellt.
Die EEG-Umlage für 2022 sinkt ebenfalls kräftig: Mit nur noch 3,723 Cent pro Kilowattstunde sinkt sie auf den niedrigsten Stand seit rund zehn Jahren. Zum einen haben die steigenden Börsenstrompreise im Jahresverlauf dazu geführt, dass das EEG-Konto derzeit wieder gut gefüllt ist. Zum anderen profitiert das EEG-Konto auch 2022 von einem Bundeszuschuss in Höhe von 3,25 Milliarden Euro. Die niedrigere EEG-Umlage hilft dabei, die in den vergangenen Monaten stark gestiegenen Beschaffungspreise auf dem Energiemarkt zu kompensieren und sorgt auf diese Weise mittelbar für eine Entlastung der Stromverbraucher.
Wie sich die EEG-Umlage für 2022 genau zusammensetzt, veranschaulicht die folgende Grafik: Die fünf linken Balken zeigen, welcher Anteil der Umlage für die Ökostromproduzenten vorgesehen ist, aufgeteilt nach den Anlagenarten. Daraus und aus einigen sonstigen Kosten ergibt sich die Kernumlage, die gebraucht wird, um das EEG-Konto 2022 auf Basis des erwarteten Stromverbrauchs und der erwarteten Entwicklung der Strompreise zu füllen. Hinzu kommt eine Liquiditätsreserve, die ebenfalls vorgehalten wird. Von diesem Gesamtbedarf wird nun der aktuelle Kontostand des EEG-Kontos subtrahiert, um die Höhe der zu erhebenden Umlage zu ermitteln. Für das Jahr 2022 sorgt der erneute Bundeszuschuss für eine weitere Reduktion der EEG-Umlage.

Ausblick: Wie geht es mit der EEG-Umlage weiter?
Überlegungen, die EEG-Umlage abzulösen, gibt es schon länger. Denn künftig sollen vor allem die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung von Heizöl, Gas, Benzin und Diesel zur Finanzierung der Energiewende dienen.
Im Februar 2022 entschied die Bundesregierung, die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 abzuschaffen.
Grüner Strom von enercity
Seit dem 1. Januar 2018 versorgt enercity alle Tarifkunden mit 100 Prozent Ökostrom: Eine TÜV-Süd-Zertifizierung garantiert allen Kunden, dass ihr Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammt. Auch die eigene Stromproduktion des Unternehmens wird konsequent umgestellt: Bis 2030 soll der Anteil erneuerbaren Stroms am Erzeugungsportfolio 80 Prozent betragen. Hierzu baut enercity nicht nur in Hannover und der Region, sondern bundesweit zahlreiche Anlagen aus, die umweltfreundlich Strom erzeugen, sei es durch Solar- und Windenergie, Wasserkraft oder Biomasse.
Text: Lea Weitekamp. Fotos: Shutterstock.
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