Förderungen und Rabatte für Ihre Heizungsanlage

Wir beraten Sie gern welche Fördermittel Ihnen zur Verfügung stehen.

enercity Rabatt

Beim Tausch einer Ölheizung mit einer umweltfreundlichen Technologie (Wärmepumpe oder Hybridanlage) erhalten Sie von enercity einen Rabatt bis zu 2.400 Euro.

Dieser Rabatt gilt ausschließlich in der Stadt Hannover.

KfW-Förderung für Heizungsanlagen

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Zuschüsse für Luft- und Erd-Wärmepumpen in der Gebäudesanierung beantragt werden.

Wärmepumpen in Wohngebäuden müssen als Fördervoraussetzung eine bestimmte Jahresarbeitszahl (errechnet nach VDI 4650 Blatt 1) erreichen:

  • Jahresarbeitszahl (errechnet nach VDI 4650 Blatt 1) bei Luft-Wasser-Wärmepumpen muss mindestens 3,0 betragen.
  • Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ηs bei Luft-Wasser-Wärmepumpen gemäß Ökodesign-Richtlinie muss bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen (Referenz ist der Standort Straßburg) mindestens 125 % bei Mitteltemperaturanwendung (55 °C) und 145 % Niedertemperaturanwendung (35 °C) erreichen.
  • Die Geräuschemissionen des Außengeräts müssen zumindest 5 dB niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen.
  • Die förderfähigen Wärmepumpen müssen netzdienlich sein und verfügen über Schnittstellen wie z.B. SG Ready, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können.

Die Förderung wird als Anteilsförderung der Investitionskosten gewährt. Die Fördersätze ab dem 01.01.2024 betragen:

  • 30 % Grundförderung bei Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung betrieben mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien
  • 5 % Effizienz Bonus, wenn als Wärme­quelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kälte­mittel eingesetzt wird
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus bei der Umstellung von einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicher­heizung oder mindestens 20 Jahre alten Gas­heizung oder Bio­masse­heizung für selbstnutzenden Eigentümer
  • 30 % Einkommensbonus bei einem zu versteuernden Haushalts­jahres­einkommen von bis zu 40.000 Euro

Die Förderungsbausteine sind bis zu 70% kumulierbar.

Als Investitionskosten gelten grundsätzlich alle Investitionskosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Heizung entstehen. Dies sind insbesondere die Kosten der Wärmeerzeugungsanlage inkl. Kosten für Erdsonden oder Erdkollektoren. Im Gebäudebestand werden darüber hinaus auch Kosten für die energetische Optimierung der Wärmeverteilung und Wärmeübergabe (sogenannte „Umfeldmaßnahmen“) als förderfähige Kosten anerkannt.

Grundsätzlich muss der Förderantrag vor Vorhabenbeginn gestellt werden, d.h. vor Abschluss eines Contracting-Vertrages bzw. der Beauftragung eines Fachhandwerkers. Bis 31. August 2024 sind Anträge auch nach Auftrag und Maßnahmenbeginn möglich.

Detaillierte Informationen zur Förderung sowie den Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der Seite des KfWs.

Zur KfW Förderung

Hybridlösungen

Im Falle einer Wärmepumpe-Gas-Hybridlösung erhält die Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (R290: Propan) 30 % Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie weitere 10 % durch das proKlima-Förderprogramm.

Fördermittel von proKlima

In den Städten Hannover, Laatzen, Langenhagen, Seelze, Ronnenberg und Hemmingen werden Wärmepumpen und Solarwärme zusätzlich durch den enercity-Fonds proKlima gefördert. Das proKlima-Förderprogramm tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Es gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis zum 31. Oktober 2024. Für die Installation in Bestandsgebäuden werden folgende Zuschüsse gewährt:

  • Wärmepumpe bis zu 10 % der förderfähigen Kosten (Förderbetrag je Heizungsanlage max. 20.000 EUR)
  • Solarwärme bis zu 10 % der förderfähigen Kosten (Förderbetrag je Heizungsanlage maximal 20.000 EUR)

Detaillierte Informationen zur Förderung sowie den Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der Seite von proKlima.

Zur proKlima Förderung