Compliance
Die Grundlage unseres unternehmerischen Handelns bilden Integrität, Aufrichtigkeit, Gesetzestreue und Respekt gegenüber unseren Mitmenschen und der Umwelt. Wir legen bei unseren Mitarbeitenden und Geschäftspartnern großen Wert auf ein rechtlich und ethisch einwandfreies Verhalten und Handeln. Wir sind uns unserer Rolle in der Gesellschaft und Verantwortung gegenüber Kunden und Geschäftspartnern sowie Aktionären und Mitarbeitenden bewusst.
Integrität und eine hohe Transparenz der Geschäftsabläufe sind wesentliche Voraussetzungen für den Geschäftserfolg. Compliance ist daher ein zentrales Thema und dementsprechend konsequent im Unternehmen verankert.
Wir sind zur Einhaltung von Gesetzen und internen Vorgaben auf die Unterstützung der Mitarbeitenden und Vertragspartner angewiesen. Missstände müssen aufgedeckt werden, um einen möglichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden sowie Mitarbeitende und Dritte zu schützen.
Bei enercity können alle Mitarbeitenden über das Interne Hinweisgebersystem Risiken oder Verstöße gegen Gesetze und interne Vorgaben melden. Darüber erhalten Hinweisgebende den gesetzlichen Schutz des Hinweisgeberschutzgesetztes, nämlich den Identitätsschutz und Schutz vor Repressalien.
Zudem ermutigen wir ausdrücklich unsere Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartner und weitere Dritte, auf Verstöße, Auffälligkeiten und Risiken hinzuweisen.
Hinweisgebersystem
Als Anlaufstellen für Hinweisgebende steht der Chief Compliance Officer der enercity sowie eine Ombudsperson zur Verfügung. Beide Stellen erfüllen die Anforderungen an interne Meldestellen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz. enercity versichert, dass jede Meldung, die im guten Glauben abgegeben wird, vertraulich und respektvoll behandelt wird. Auf der digitalen Hinweisgeberplattform ist eine anonyme Meldung möglich.
Das Hinweisgebersystem dient ebenso als Beschwerdestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Es ermöglicht somit auch, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln von enercity selbst oder das eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers von enercity entstanden sind.
Jeder Hinweis wird ordnungsgemäß registriert und dokumentiert. Die Untersuchungen unterliegen dem Grundsatz des fairen Verfahrens und sind der Objektivität verpflichtet, um eine unparteiische Entscheidung zu ermöglichen. Für alle betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Verstoß nachgewiesen ist.
Wir reagieren mit Nachdruck auf festgestelltes Fehlverhalten. Gegebenenfalls schaltet enercity die zuständigen Behörden ein.
Wir nehmen so schnell wie möglich Kontakt mit Hinweisgebenden auf. Innerhalb von sieben Tagen übersenden wir eine Empfangsbestätigung und innerhalb von drei Monaten erfolgt eine Mitteilung über den Abschluss oder eine Information über den Stand des Verfahrens.
Wir dulden keinerlei Benachteiligungen von Hinweisgebenden aufgrund ihrer Meldung, und schützen jeden, der sich in gutem Glauben zu Wort meldet, selbst wenn sich ein Anliegen als unbegründet erweist.
Unsere Meldestellen
1. Zugang zur digitalen Hinweisgeberplattform
2. Kontakt zum Chief Compliance Officer
enercity AG
Volker Hagen
Chief Compliance Officer
Glockseeplatz 1
30169 Hannover
Tel.: +49 511 430-1849
Email: Compliance@enercity.de
3. Rechtsanwalt/Ombudsmann Jörn Beyer
HLP.Heiermann Losch Rechtsanwälte
Jörn Beyer
Marienstraße 9-11
30171 Hannover
Tel.: +49 511 262 938-52
Fax: +49 511 262 938-99
E-Mail: joern.beyer@hlp-rae.de