Der Energiemarkt 2023

Alles Wichtige auf einen Blick

Energiemarkt aktuell

Mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und daraus folgenden Sanktionen gegen Russland kam es zu ausbleibenden Gaslieferungen nach Europa. Dadurch entstand das Risiko eines Gasmangels und einer Versorgungsunsicherheit. Die internationalen Rohstoffmärkte gerieten damit ins Wanken und der Gas- bzw. Strompreis stieg stark an. Wegen der massiv gestiegenen Energiepreise für Verbraucher:innen unterstützt der Bund aktuell durch verschiedene Soforthilfen und Entlastungspakete betroffene Bürger:innen.

In diesen bewegten Zeiten möchten wir Sie mit relevanten Updates zu Energiethemen (EEG-Umlagen, Strom- bzw. Gaspreisbremsen, Einmalzahlungen & co.) versorgen und erklären, warum aktuell alles so teuer ist. Wir stehen als Ihr zuverlässiger und vorausschauender Partner an Ihrer Seite. Mit enercity als Ihr Strom- & Gasversorger können Sie sich sicher sein, eine gute Wahl getroffen zu haben.

Darüberhinaus zeigen wir Ihnen, was Sie selbst tun können, um Energie & Heizkosten zu sparen und so die Inflation für die eigene Haushaltskasse etwas abzumildern. Wir sind gerne für Sie da.

Top Aktuelles

Als Entlastung für Verbraucher:innen hat der Staat die Preisbremsen für Gas/Wärme und Strom beschlossen. Diese werden aus Bundesmitteln finanziert. Wichtig zu wissen: Energiesparen lohnt sich natürlich auch weiterhin. Je geringer der Verbrauch, desto geringer natürlich auch die Kosten.

Gaspreisbremse / Wärmepreisbremse

Ab März 2023 wird der Gaspreis für Privathaushalte und kleine Unternehmen auf 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauches gedeckelt. Für Wärme liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 % ist der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis des Tarifs zu zahlen. Rückwirkend umfasst die Entlastung auch Januar und Februar 2023. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen dem gedeckelten Arbeitspreis und dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis aus.

Liegt Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis unter dem Preisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunde bei Gas bzw. 9,5 Cent pro Kilowattstunde bei Wärme, zahlen Sie selbstverständlich Ihre vertraglich vereinbarten günstigeren Konditionen. Die Preisbremse greift in diesem Fall nicht.

Strompreisbremse

Ab März 2023 wird der Arbeitspreis für Strom für Privathaushalte und kleine Unternehmen mit einem Verbrauch bis 30.000 kWh pro Jahr auf 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauches gedeckelt. Für die restlichen 20 % ist der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis des Tarifs zu zahlen. Rückwirkend umfasst die Entlastung auch Januar und Februar 2023. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen dem gedeckelten Arbeitspreis und dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis aus.

Liegt Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis unter dem Preisdeckel von 40 Cent pro Kilowattstunde, zahlen Sie selbstverständlich Ihre vertraglich vereinbarten günstigeren Konditionen. Die Preisbremse greift in diesem Fall nicht.

Dezemberhilfe

Die sogenannte Dezemberhilfe ist eine Entlastung des Bundes für Gas- und Fernwärmekund:innen. Für unsere Gas- und Fernwärmekund:innen gilt somit grundsätzlich: Der jeweilige Dezemberabschlag wird erst einmal von enercity als Ihrem Energieversorger übernommen und muss in diesem Monat nicht gezahlt werden. Wichtig dabei ist, dass die Dezemberhilfe in Höhe des Dezemberabschlags eine vorläufige Leistung darstellt und nicht automatisch dem endgültigen Entlastungsbetrag entspricht. Alle weiteren Details haben wir auf einer Übersichtsseite für Sie zusammengefasst.
Zwei Kinder sitzen an der Heizung vor einem Fenster und sehen hinaus.
Welche Hilfen des Bundes gab es bereits?

Bisher gab es 3 große Entlastungspakete des Bundes mit milliardenschweren Hilfen. Um Verbraucher:innen in diesen schweren Zeiten schnell und unkompliziert zu entlasten, setzt die Regierung in Deutschland vermehrt auf Einmalzahlungen, die ohne Umwege bei den Bürger:innen ankommen sollen. Hier finden Sie die wichtigsten Infos auf einen Blick. Alle Details zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung finden Sie hier:

  1. Entlastungspaket 1
  2. Entlastungspaket 2
  3. Entlastungspaket 3
  • Wohngeld-Beziehende, Azubis und Studierende mit Bafög-Bezug erhielten einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro (weitere 345 Euro derzeit in Planung).
  • In der Zeit vom 01. Juni bis 31. August 2022 wurde die Energiesteuer auf Kraftstoffe gesenkt, sodass Verbraucher Tankrabatte erhielten. In diesen 3 Monaten trat auch das 9€-Ticket für den ÖPNV in Kraft.
  • Die Mehrwertsteuer auf Gastarife wurde von 19 % auf 7 % gesenkt.
  • Im September 2022 wurde allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 € ausgezahlt. Familien bekamen pro Kind einen Kinderbonus in Höhe von 100 € und Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld 1 stand ebenfalls eine Einmalzahlung zu.
  • Es wurde eine Inflationsausgleichsprämie beschlossen, die eine steuerfreie Einmalzahlung von 3.000 € je Arbeitnehmer an Unternehmer bis Ende 2024 vorsieht.
  • Zum 1. Juli 2022 entfiel die EEG-Umlage für Stromkund:innen, damit natürlich auch für Sie als enercity Kund:in. So sparen Verbraucher:innen für einen Zeitraum von 6 Monaten 3,72 Cent pro Kilowattstunde.
  • Seit Juli 2022 erhalten Familien mit wenig finanziellen Mitteln jeden Monat eine leichte Erhöhung des Kindergeldes von 20 € pro Monat und Kind - damit stieg der Maximalbetrag des Kindergeldes je Kind auf 229 €.
  • Am 2.11.2022 wurden für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, soziale Einrichtungen und bestimmte Unternehmen, die mit den Hilfen aus dem geplanten Gas- bzw. Strompreisdeckel nicht auskommen, Härtefallfonds beschlossen.
  • Im Dezember 2022 erhalten alle Gas- & Fernwärmekund:innen die Dezemberhilfe - eine verbrauchsabhängige Einmalzahlung.

Neben Strom- & Gasverbraucher:innen ist es geplant, auch Privathaushalte, die mit Öl oder Pellets heizen, zu entlasten.

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Wie hat sich der Strom- und Gaspreis entwickelt?

Die Situation auf den Energiemärkten hat sich zwar ein wenig entspannt, dennoch sind die gehandelten Preise für Energie weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Die zwischenzeitliche Verzehnfachung der Einkaufskosten im letzten Jahr konnten wir dabei weitestgehend von unseren Kund:innen fernhalten und sie über die Wintermonate zu stabilen Preisen versorgen. Wie stark sich die Energiekrise auf den Strom- und Gaspreis ausgewirkt hat, sehen Sie in den folgenden Grafiken.

Strompreisentwicklung

strompreisentwicklung-oktober-2022
*Quelle: European Energy Exchange AG (Europäische Energiebörse - Terminmarkt); Stand 23.11.22

Gaspreisentwicklung

gaspreiszusammensetzung-oktober-2022
*Quelle: Intercontinental Exchange, Inc. (Internationale Energiebörse) – Preise für 2023 (Niederländischer Handelsplatz; TTF = Title Transfer Facility); Stand 23.11.22

Weitere Updates für Sie als Gaskund:in

Senkung Mehrwertsteuer: Der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen und übrigens auch auf Fernwärme wurde von 19 % auf 7 % bis Ende März 2024 reduziert. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 und wurde als Teil des dritten Entlastungspakets im Herbst diesen Jahres beschlossen - auch enercity hat dies bereits umgesetzt und in die Prozesse mit aufgenommen.

Gasumlagen:

Im Spätsommer 2022 plante die Bundesregierung die Einführung von Gasumlagen. Diese Gasumlagen enthielten 3 Bestandteile: die Gasbeschaffungsumlage, die Gasspeicherumlage und die SLP Bilanzierungsumlage.

Die Gasbeschaffungsumlage, umgangssprachlich auch als Gasumlage bezeichnet, sollte ab dem 1. Oktober 2022 als zusätzliche Gaspreis-Komponente von Verbraucher:innen gezahlt werden. Die Bundesregierung wollte mit diesen Erlösen Unternehmen stützen, die durch den Lieferstopp von russischem Erdgas in eine gesamtunternehmerische Schieflage geraten sind (u.A. Uniper). Kurz vor Einführung der Gasbeschaffungsumlage aber haben sich Regierung und Bundestag dazu entschlossen, die Gasbeschaffungsumlage (bzw. "Gasumlage") doch nicht in Kraft zu setzen. Stattdessen hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, ein Konzept zu erarbeiten, das die Verbraucher:innen stärker entlastet. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.

Die 2 weiteren Komponenten der Gasumlagen wurden zum 1. Oktober 2022 eingeführt und von den Gasversorgern als neuer Bestandteil der Gaspreise an die Verbraucher:innen weitergereicht.

Die Gasumlagen im Detail:

  • Gasspeicherumlage: 0,059 ct./kWh (netto) – wird erstmalig erhoben und soll sicherstellen, dass Deutschland alle Gasspeicher befüllt.
  • SLP Bilanzierungsumlage: 0,57 ct./kWh (netto) – lag bis zum 30. September 2022 bei 0,00 ct./kWh und wird dafür genutzt, dass zu jedem Zeitpunkt ausreichend Gasdruck in den Leitungen vorhanden ist.
Ein aus der Vogelperspektive aufgenommenes Bild eines weiß-blauen LNG-Tankers mit fünf Flüssigerdgastanks.

Wie Sie in Ihrem Zuhause Energie sparen können

Energiesparen leicht gemacht

Jede:r Einzelne kann selbst aktiv werden, um einen wertvollen Beitrag zur Schonung unserer Ressourcen und der Umwelt beizutragen und dabei gleichzeitig seinem Geldbeutel etwas Gutes tun! Wir zeigen Ihnen wertvolle und einfach umzusetzende Energiespartipps. Hier erfahren Sie, wie Heizkosten ohne große Einschränkungen gespart oder der Stromverbrauch beim Backen und Kochen ganz einfach gesenkt werden kann.
Eine Heizung wird heruntergedreht.

Warum Energiesparen trotz gesunkener Preise wichtig ist

Erfahren Sie 5 Gründe, wieso wir alle weiterhin bewusst mit unseren Ressourcen umgehen sollten.

Weitere Informationen rund um Energiethemen

Häufig gestellte Fragen


Kann LNG russisches Gas ersetzen?

Flüssigerdgas (LNG) wird in Tankschiffen importiert und in speziellen LNG-Terminals wieder in Gasform umgewandelt. Auf diesem Weg der Gaslieferung, werden die klassischen Pipelines nicht mehr benötigt, wodurch Deutschland unabhängiger von russischem Gas wird. Bislang werden 20% des Gasbedarfs von der EU mit LNG gedeckt. (30.11.22)



Wie hoch ist die Inflation 2023?

Die Inflation lag im Oktober 2022 bei 10,4%, was den höchsten Stand seit den 50er Jahren bedeutet. Insbesondere spüren wir die gestiegenen Preise bei Gas, Heizöl, Benzin und Fernwärme, aber auch bei Produkten wie Butter und Milch
Während dieses Jahr eine durchschnittliche Inflationsrate von 8,4% erwartet wird, prognostizieren Ökonomen für das Jahr 2023 eine Inflation von 8,8% 



Bringen Gaslieferungen aus Katar Unabhängigkeit von russischen Gas?

Da die Gaslieferungen aus Katar erst ab 2026 für 15 Jahre geplant sind, und nur ca. 3 % des deutschen Gasverbrauchs abdecken, kann der Vertrag mit Katar das russische Gas nicht ersetzen.