Der Energiemarkt 2023
Alles Wichtige auf einen Blick
Energiemarkt aktuell
In den aktuell bewegten Zeiten möchten wir Sie hier gerne mit relevanten Updates zu Energiethemen (Strom- bzw. Gaspreisbremsen, Mehrwertsteuersenkung & Co.) versorgen und über Änderungen zum Jahreswechsel informieren. Wir stehen als Ihr zuverlässiger und vorausschauender Partner an Ihrer Seite. Mit enercity als Ihr Strom- & Gasversorger können Sie sich sicher sein, eine gute Wahl getroffen zu haben.
Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, was Sie selbst tun können, um Energie & Heizkosten zu sparen und so die Inflation für die eigene Haushaltskasse etwas abzumildern. Wir sind gerne für Sie da.
Was ändert sich in 2024?
Gaspreisbremse / Wärmepreisbremse
Ab März 2023 wurde der Gaspreis für Privathaushalte und kleine Unternehmen auf 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauches gedeckelt. Diese Regelung galt bis 31.12.2023. Laut Regierungserklärung vom 28.11.2023 gibt es keine Verlängerung über den 31. Dezember 2023 hinaus. Für Wärme liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 % ist der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis des Tarifs zu zahlen. Rückwirkend umfasste die Entlastung auch Januar und Februar 2023. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen dem gedeckelten Arbeitspreis und dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis aus.
Liegt Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis unter dem Preisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunde bei Gas bzw. 9,5 Cent pro Kilowattstunde bei Wärme, zahlen Sie selbstverständlich Ihre vertraglich vereinbarten günstigeren Konditionen. Die Preisbremse greift in diesem Fall nicht.
Strompreisbremse
Ab März 2023 wurde der Arbeitspreis für Strom für Privathaushalte und kleine Unternehmen mit einem Verbrauch bis 30.000 kWh pro Jahr auf 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauches gedeckelt. Für die restlichen 20 % ist der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis des Tarifs zu zahlen. Diese Regelung galt bis 31.12.2023. Laut Regierungserklärung vom 28.11.2023 gibt es keine Verlängerung über den 31. Dezember 2023 hinaus. Rückwirkend umfasste die Entlastung auch Januar und Februar 2023. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen dem gedeckelten Arbeitspreis und dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis aus.
Liegt Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis unter dem Preisdeckel von 40 Cent pro Kilowattstunde, zahlen Sie selbstverständlich Ihre vertraglich vereinbarten günstigeren Konditionen. Die Preisbremse greift in diesem Fall nicht.
Weitere Updates für Sie als Gaskund:in
Senkung Mehrwertsteuer: Der Mehrwertsteuersatz auf Gaslieferungen und übrigens auch auf Fernwärme wurde von 19 % auf 7 % bis voraussichtlich Ende März 2024 reduziert. Dies galt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 und wurde als Teil des dritten Entlastungspakets im Herbst letzten Jahres beschlossen. Die Mehrwertsteuersenkung für Gas / Wärme gilt voraussichtlich bis zum 31. März 2024. Eine frühere Beendigung der Mehrwertsteuersenkung (zum 29. Februar 2024) liegt derzeit beim Bundesrat zur Entscheidung vor.