
Der Energiemarkt 2023
Alles Wichtige auf einen Blick
Energiemarkt aktuell
Mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und daraus folgenden Sanktionen gegen Russland kam es zu ausbleibenden Gaslieferungen nach Europa. Dadurch entstand das Risiko eines Gasmangels und einer Versorgungsunsicherheit. Die internationalen Rohstoffmärkte gerieten damit ins Wanken und der Gas- bzw. Strompreis stieg stark an. Wegen der massiv gestiegenen Energiepreise für Verbraucher:innen unterstützt der Bund aktuell durch verschiedene Soforthilfen und Entlastungspakete betroffene Bürger:innen.
In diesen bewegten Zeiten möchten wir Sie mit relevanten Updates zu Energiethemen (EEG-Umlagen, Strom- bzw. Gaspreisbremsen, Einmalzahlungen & co.) versorgen und erklären, warum aktuell alles so teuer ist. Wir stehen als Ihr zuverlässiger und vorausschauender Partner an Ihrer Seite. Mit enercity als Ihr Strom- & Gasversorger können Sie sich sicher sein, eine gute Wahl getroffen zu haben.
Darüberhinaus zeigen wir Ihnen, was Sie selbst tun können, um Energie & Heizkosten zu sparen und so die Inflation für die eigene Haushaltskasse etwas abzumildern. Wir sind gerne für Sie da.
Top Aktuelles
Gaspreisbremse / Wärmepreisbremse
Ab März 2023 wird der Gaspreis für Privathaushalte und kleine Unternehmen auf 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauches gedeckelt. Für Wärme liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 % ist der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis des Tarifs zu zahlen. Rückwirkend umfasst die Entlastung auch Januar und Februar 2023. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen dem gedeckelten Arbeitspreis und dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis aus.
Liegt Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis unter dem Preisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunde bei Gas bzw. 9,5 Cent pro Kilowattstunde bei Wärme, zahlen Sie selbstverständlich Ihre vertraglich vereinbarten günstigeren Konditionen. Die Preisbremse greift in diesem Fall nicht.
Strompreisbremse
Ab März 2023 wird der Arbeitspreis für Strom für Privathaushalte und kleine Unternehmen mit einem Verbrauch bis 30.000 kWh pro Jahr auf 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauches gedeckelt. Für die restlichen 20 % ist der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis des Tarifs zu zahlen. Rückwirkend umfasst die Entlastung auch Januar und Februar 2023. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen dem gedeckelten Arbeitspreis und dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis aus.
Liegt Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis unter dem Preisdeckel von 40 Cent pro Kilowattstunde, zahlen Sie selbstverständlich Ihre vertraglich vereinbarten günstigeren Konditionen. Die Preisbremse greift in diesem Fall nicht.
Wie hat sich der Strom- und Gaspreis entwickelt?
Die Situation auf den Energiemärkten hat sich zwar ein wenig entspannt, dennoch sind die gehandelten Preise für Energie weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Die zwischenzeitliche Verzehnfachung der Einkaufskosten im letzten Jahr konnten wir dabei weitestgehend von unseren Kund:innen fernhalten und sie über die Wintermonate zu stabilen Preisen versorgen. Wie stark sich die Energiekrise auf den Strom- und Gaspreis ausgewirkt hat, sehen Sie in den folgenden Grafiken.
Strompreisentwicklung

Gaspreisentwicklung

Weitere Updates für Sie als Gaskund:in
Senkung Mehrwertsteuer: Der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen und übrigens auch auf Fernwärme wurde von 19 % auf 7 % bis Ende März 2024 reduziert. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 und wurde als Teil des dritten Entlastungspakets im Herbst diesen Jahres beschlossen - auch enercity hat dies bereits umgesetzt und in die Prozesse mit aufgenommen.
Gasumlagen:
Im Spätsommer 2022 plante die Bundesregierung die Einführung von Gasumlagen. Diese Gasumlagen enthielten 3 Bestandteile: die Gasbeschaffungsumlage, die Gasspeicherumlage und die SLP Bilanzierungsumlage.
Die Gasbeschaffungsumlage, umgangssprachlich auch als Gasumlage bezeichnet, sollte ab dem 1. Oktober 2022 als zusätzliche Gaspreis-Komponente von Verbraucher:innen gezahlt werden. Die Bundesregierung wollte mit diesen Erlösen Unternehmen stützen, die durch den Lieferstopp von russischem Erdgas in eine gesamtunternehmerische Schieflage geraten sind (u.A. Uniper). Kurz vor Einführung der Gasbeschaffungsumlage aber haben sich Regierung und Bundestag dazu entschlossen, die Gasbeschaffungsumlage (bzw. "Gasumlage") doch nicht in Kraft zu setzen. Stattdessen hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, ein Konzept zu erarbeiten, das die Verbraucher:innen stärker entlastet. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.
Die 2 weiteren Komponenten der Gasumlagen wurden zum 1. Oktober 2022 eingeführt und von den Gasversorgern als neuer Bestandteil der Gaspreise an die Verbraucher:innen weitergereicht.
Die Gasumlagen im Detail:
- Gasspeicherumlage: 0,059 ct./kWh (netto) – wird erstmalig erhoben und soll sicherstellen, dass Deutschland alle Gasspeicher befüllt.
- SLP Bilanzierungsumlage: 0,57 ct./kWh (netto) – lag bis zum 30. September 2022 bei 0,00 ct./kWh und wird dafür genutzt, dass zu jedem Zeitpunkt ausreichend Gasdruck in den Leitungen vorhanden ist.
