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E-Mobilität

Bezahlen an öffentlichen Ladesäulen – alle Infos

Das Laden von Elektroautos muss vor allem so sein: schnell und unkompliziert. Dazu gehört auch eine einfache Bezahlung. Derzeit ermöglichen erst einige Betreiber die Zahlung per Kredit- oder Debit-Karte. Überwiegend benötigen Verbraucher aktuell an Ladestationen entweder eine Ladekarte eines Ladestromanbieters, eine entsprechende Smartphone-App eines Ladestromanbieters oder sie scannen mit ihrem Smartphone einen QR-Code an der Ladestation. Wir erklären, was hinter den verschiedenen Bezahlsystemen steckt – und was es mit der novellierten Ladesäulenverordnung auf sich hat.

Für das Laden von Elektroautos steht Verbrauchern mittlerweile vielerorts eine gut ausgebaute Ladesäuleninfrastruktur zur Verfügung. An den bundesweit mehr als 48.000 öffentlichen E-Ladesäulen gibt es derzeit jedoch kein einheitliches Bezahlsystem, denn bislang können die Betreiber selbst bestimmen, welches System sie anbieten wollen. Das führt dazu, dass E-Autobesitzer nicht spontan alle Lademöglichkeiten nutzen können und sich erst informieren müssen, welches Bezahlsystem an einer bestimmten Ladesäule verwendet wird, um diese nutzen zu können. Damit das öffentliche Laden einfacher wird, gilt ab Juli 2023 die neue Ladesäulenverordnung, mit der ein einheitliches Kredit- und Debit-Kartenzahlsystem verpflichtend wird. In der alten Verordnung, die bereits 2016 in Kraft trat, wurde unter anderem nur ein genormtes Stecker- und Kupplungssystem für E-Ladestationen festgelegt, um sicherzustellen, dass jede Ladestation von allen E-Automodellen genutzt werden kann.

Bezahlen an E-Ladesäulen: Welche Möglichkeiten haben Verbraucher?

An einer öffentlichen Ladestation haben die Nutzer üblicherweise die Wahl zwischen dem vertragsbasierten Laden oder dem spontanen Ad-hoc-Laden. Das vertragsbasierte Laden setzt einen zuvor abgeschlossenen Vertrag mit einem beliebigen Ladestromanbieter voraus. Sie laden ihr E-Auto dann zu den vertraglichen Konditionen des jeweiligen Anbieters. Dazu nutzen sie die Ladekarte oder Smartphone-App dieses Anbieters. Wer ohne eine vertragliche Bindung an einen Ladestromanbieter spontan laden möchte, der nutzt das Ad-hoc-Laden. Dabei scannen die Nutzer aktuell in der Regel an der Ladestation einen QR-Code ein und können den Ladevorgang über eine Web-Anwendung starten und bezahlen. Eine weitere Variante des Ad-hoc-Ladens ist die noch wenig verbreitete Möglichkeit des Bezahlens per Kredit- oder Debit-Karte. Über die Novelle der Ladesäulenverordnung soll diese letztgenannte Option nun für neue Ladestationen, die ab Juli 2023 in Betrieb genommen werden, zur Pflicht werden.

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Bei den allermeisten Anbietern können Nutzer ihre persönliche Ladekarte ohne großen Zeitaufwand über das Internet anfordern.

1. Bezahlen mit der Ladekarte

Die bisher gängigste Bezahlmöglichkeit an öffentlichen Ladestationen ist die Zahlung per Ladekarte. E-Autobesitzer erhalten hierfür vom jeweiligen Anbieter eine personalisierte Ladekarte, mit der sie sich authentifizieren können. Die Karte ist mit einem sogenannten RFID-Chip (Radio Frequency Identification) ausgestattet. Dieser ermöglicht es, Informationen kontaktlos zwischen Karte und Lesegerät der Ladestation zu übermitteln.

Und so funktioniert es: Verbraucher, die sich für die Bezahlung mit der Ladekarte entscheiden, schließen beim öffentlichen Laden ihr Elektrofahrzeug über das Ladekabel an die Station an und halten dann ihre persönliche Ladekarte an das Lesegerät. Der Ladevorgang wird automatisch gestartet. Indem die Karte erneut vor das Gerät gehalten wird, endet er – Auto und Ladekabel können wieder voneinander getrennt werden. Alternativ kann der Ladevorgang auch aus dem Auto heraus beendet werden. Durch das Einlesen der Ladekarte wird der gespeicherte Code mit den individuellen Daten des E-Autobesitzers an die Ladesäule übermittelt, sodass der Anbieter die entsprechenden Ladekosten in Rechnung stellen kann. Das passiert in der Regel am Monatsende in einer Gesamtrechnung. Mehr Informationen zur enercity-Ladekarte gibt es auf unserer Übersichtsseite.

2. Bezahlen mit der Smartphone-App

Als Alternative zur Ladekarte bieten viele Ladestromanbieter auch die Autorisierung an der Ladestation per Smartphone-App an. Der Ladevorgang läuft quasi identisch zum Laden mit Ladekarte ab, nur dass hier keine Ladekarte vor den RFID-Leser gehalten, sondern der Ladevorgang über die App gestartet wird. Auch das Beenden des Ladevorgangs ist über die App möglich. Verbraucher müssen sich hierfür die App des entsprechenden Ladesäulenbetreibers herunterladen, sich als Fahrzeugnutzer anmelden und ein Bankkonto in der App hinterlegen. Die Ladekosten werden im Anschluss automatisch vom hinterlegten Konto abgebucht. Durch die Bezahlung per Smartphone-App haben Verbraucher dank der Ladehistorie jederzeit einen Überblick über ihre Ladekosten.

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Viele Ladesäulenbetreiber bieten als Alternative zur Ladekarte auch die Autorisierung an der Ladestation per Smartphone-App an.

3. Spontanes Ad-hoc-Laden per QR-Code

Wenn jemand keine vertragliche Bindung mit einem Ladestromanbieter eingehen möchte oder wenn eine Ladekarte an einer Ladestation nicht akzeptiert wird, dann kann der Ladevorgang oft über das Einscannen eines QR-Codes gestartet werden. In diesem Fall wird der Nutzer über eine Web-Anwendung aufgefordert, ein Bezahlverfahren auszuwählen, und kann anschließend den Ladevorgang starten. Als Bezahlverfahren wird zum Beispiel die Kreditkartennummer oder das PayPal-Konto angegeben.

4. Bezahlen mit der Kredit- und Debit-Karte

Das Zahlen mit einer EC- oder Kreditkarte ist bislang nur an manchen Ladestationen möglich. An den meisten Ladesäulen müssen E-Autofahrer eins der oben beschriebenen Verfahren anwenden. Erste Anbieter von öffentlicher Ladeinfrastruktur haben den Wunsch der Verbraucher allerdings erkannt und damit begonnen, das Bezahlen per EC- oder Kreditkarte zu ermöglichen – sowohl durch Nachrüstung alter Ladesäulen als auch durch die entsprechende Ausrüstung neu errichteter Ladestationen. enercity ist hier bundesweiter Vorreiter und bietet an fast allen öffentlich zugänglichen Ladestationen diese Bezahlmöglichkeit an.

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Das Zahlen mit einer EC- oder Kreditkarte wird künftig an immer mehr Ladestationen möglich sein.
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Prozent
der Menschen wünschen sich die Möglichkeit der Kredit- bzw. Debit-Kartenzahlung an E-Ladesäulen. Das geht aus einer Befragung des ADAC aus dem Jahr 2021 hervor.

Langfristig wird sich der Wunsch nach einer vereinfachten Kartenzahlung für Verbraucher auch flächendeckend erfüllen. Denn im vergangenen Jahr stimmte der Bundesrat der neuen, bereits erwähnten Ladesäulenverordnung zu. Laut dieser müssen ab 1. Juli 2023 alle neuen E-Zapfsäulen die Möglichkeit zur Zahlung mit gängigen Kredit- und Debit-Karten bieten. Neben Ladesäulenbetreibern wie enercity befürworten auch Verbraucherschützer, der ADAC und die Kreditwirtschaft diese Entwicklung, die den Bezahlprozess an öffentlichen Ladesäulen vereinfachen, E-Autofahrern das Ad-hoc-Laden ermöglichen und damit der E-Mobilität in Deutschland weiteren Vorschub leisten soll.

Langfristig soll sogar ein europaweites einheitliches Bezahlsystem implementiert werden. Weitere Informationen zur novellierten Verordnung gibt es hier.

Ladesäulen-Sharing von enercity

E-Autofahrer, die keine Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug zu Hause oder beim Arbeitgeber zu laden, können sich als Alternative zum öffentlichen Laden mit dem Ladesäulen-Sharing von enercity eine Ladesäule mit anderen teilen. Dadurch profitieren sie von exklusiven Park- und Ladezeiten sowie einem günstigeren Strompreis. Das Sharing-Angebot ist deutschlandweit bislang einmalig.

19. Januar 2022
Elektromobilität
Smart City

Text: Annika Schmitz. Fotos: Shutterstock, Getty Images (3).

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