Ein Junge und sein Opa spielen mit einem Spielzeug-Kran und einem Spielzeug-Strommast. Beide tragen Sicherheitshelme.
Sichere Energieverträge

Grund- und Ersatzversorgung im Vergleich

Wer vorübergehend keinen Strom- oder Gasvertrag hat, wird automatisch vom zuständigen Grundversorger mit der entsprechenden Energie versorgt. Aber was genau ist die Grund- und Ersatzversorgung, und wann greift was?

Damit Verbraucher:innen in Deutschland mit der notwendigen Energie versorgt werden, gibt es bundesweit Energieunternehmen, die als Grundversorger agieren. Diese sorgen dafür, dass beispielsweise bei einem Umzug, bei einer Kündigung beziehungsweise einem Wechsel des Energievertrags oder bei Insolvenz des Energieversorgers die Belieferung mit Strom und Gas sichergestellt ist.

Das versteht man unter Grundversorgung

Der Grundversorger für Strom und Gas ist in Deutschland immer das Unternehmen, das die meisten Kunden innerhalb eines bestimmten Versorgungsgebiets hat. Das ist gesetzlich geregelt: Somit ist stets ersichtlich, welcher Energiedienstleister als Grundversorger zuständig ist, damit alle Endkunden reibungslos mit Strom und Gas beliefert werden. Niemand muss also befürchten, nicht mit Strom oder Gas versorgt zu werden, wenn der aktuelle Energielieferant insolvent wird oder man in eine andere Stadt zieht. Der Grundversorger übernimmt die Lieferung der Energie, und es kommt automatisch ein Grund- oder Ersatzversorgungsvertrag zustande.

Eine Frau steckt das Ladekabel ihres Handys in eine in der Wand ihrer Küche befindliche Steckdose.
Der Grundversorger gewährleistet, dass Endverbraucher stets mit Energie versorgt werden.

Die Grundversorgung ist die gesetzlich geregelte Standardversorgung mit Strom oder Gas für Verbraucher:innen, wenn diese nicht aktiv einen Strom- oder Gasvertrag abschließen. Das ist vom Gesetzgeber so gewollt, damit die Verbraucher:innen stets mit Energie versorgt werden. Die Grundversorgung kommt beispielsweise auch dann zustande, wenn Sie Ihren Energievertrag gekündigt, aber keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Einige Energiedienstleister bieten die Grundversorgung als allgemeinen Tarif für alle privaten Endkund:innen in ihrem Grundversorgungsgebiet an, also nicht nur für die erwähnten Notfälle.

Wie wird festgelegt, welches Unternehmen die Grundversorgung übernimmt?

Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind gemäß Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 EnWG) dazu verpflichtet, alle drei Jahre zum 1. Juli zu ermitteln, welches Energieversorgungsunternehmen in ihrem jeweiligen Netzgebiet die größte Zahl an Haushaltskund:innen beliefert. Dieses Unternehmen gilt dann für die kommenden drei Jahre als Grundversorger. Dieser kann also wechseln.

So finden Sie heraus, wer Ihr Grundversorger ist

Zunächst sollten Sie einen Blick auf Ihre aktuelle Strom- oder Gasrechnung werfen. Dort ist häufig der Name des Grundversorgers direkt unter „Netzbetreiber“ aufgeführt. Manchmal finden Sie stattdessen nur eine 13-stellige Netznutzungs- oder Messstellenbetreiberkennung – dieser Code lässt sich über die Bundesnetzagentur oder den DVGW/BDEW‑Code‑Suchdienst entschlüsseln. Wie genau Sie Ihre Stromrechnung richtig lesen, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Stromrechnung einfach erklärt“.

Falls die Rechnung keine hilfreichen Angaben liefert, können Sie online eine schnelle Suche durchführen: Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und den Begriff „Grundversorger Strom“ oder „Grundversorger Gas“ ein. Meist erscheinen auf Webseiten von Vergleichsportalen oder Ihrer Gemeinde entsprechende Informationen. Alternativ bieten einige Netzbetreiber oder Vergleichsportale spezielle Tools zur Grundversorgerermittlung durch PLZ‑Eingabe an.

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Was bedeutet Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung tritt genauso wie die Grundversorgung immer dann ein, wenn die Verbraucher:innen nicht mehr mit Strom oder Gas von ihrem bisherigen Anbieter versorgt werden. Jedoch sind die Gründe im Vergleich zur Grundversorgung andere. Voraussetzung für die Ersatzversorgung sind zum Beispiel die Insolvenz des bisherigen Energiedienstleisters oder Probleme mit der Anmeldung durch einen neuen Lieferanten.

Grund- und Ersatzversorgung: Das sind die Unterschiede

Grafik Unterschiede Ersatz- und Grundversorgung

Die Ersatzversorgung übernimmt automatisch, wenn Ihr bisheriger Strom- oder Gasanbieter plötzlich nicht liefern kann – sei es wegen Insolvenz, Verlust des Netznutzungsrechts oder wenn ein Anbieterwechsel scheitert. Sie gilt kurzfristig als Notfalllösung und dauert maximal drei Monate. Während dieser Zeit brauchen Sie keinen neuen Vertrag abzuschließen, die Belieferung erfolgt sofort. Allerdings können die Energiekosten deutlich höher ausfallen, weil Preise in der Ersatzversorgung flexibel zum 1. und 15. eines Monats angepasst werden dürfen. Auch die Verbrauchsmengen können geschätzt werden, weshalb empfohlen wird, frühzeitig Zählerstände abzulesen.

Wenn nach drei Monaten kein anderer Strom- oder Gastarif aktiv wird, wechseln Sie automatisch in die Grundversorgung. Über den Wechsel werden Sie durch den jeweiligen Versorger schriftlich informiert. Dieser Grundversorgungstarif gilt langfristig für alle Haushalte ohne aktiven Sondertarif. Darunter versteht man Tarife mit besonderen Konditionen wie beispielsweise dynamische Stromtarife oder Tarife für Nachtstrom. Die Preise in der Grundversorgung können nur mit mindestens sechs Wochen Vorlauf verändert werden – im Gegensatz zur teureren und kurzfristig anpassbaren Ersatzversorgung. Dieser Vertrag ist unbefristet, aber Sie können ihn meist mit einer Frist von etwa 14 Tagen kündigen.

Gut zu wissen: Seit dem 6. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung. Der technische Wechsel des Strom- oder Gasanbieters muss nun innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden. Dadurch ist die An- oder Abmeldung eines Energieversorgers nur noch mit Wirkung für die Zukunft möglich. Das bedeutet, dass Sie sich bereits vor Ihrem Umzug um die Abmeldung Ihrer bisherigen sowie die Anmeldung Ihrer neuen Wohnung kümmern sollten – am besten frühzeitig mit einer Frist von zwei Wochen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel.

Weitere Informationen erhalten Sie in unseren FAQs:


Voraussetzungen für die Grundversorgung
  • Umzug in eine neue Wohnung: Sie beziehen ein neues Zuhause, haben aber noch keinen Strom- oder Gasliefervertrag abgeschlossen. In diesem Fall erfolgt die Belieferung automatisch durch den örtlichen Grundversorger – sowohl für Strom als auch für Gas, etwa bei einer Gasetagenheizung.
  • Vertragsende ohne Anschlussvertrag: Sie beenden den bestehenden Energieliefervertrag – regulär oder außerordentlich –, schließen jedoch keinen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter ab. In diesem Fall springt der Grundversorger ein.
  • Wechsel zum Grundversorger: Sie kündigen aktiv den Vertrag mit dem bisherigen Anbieter und entscheiden sich für den Grundversorger. Wird dabei kein bestimmter Tarif gewählt, erfolgt die Belieferung automatisch im Grundversorgungstarif.
  • Kündigung durch den bisherigen Anbieter: Der bisherige Energielieferant beendet den Vertrag zum regulären Vertragsende. Wird kein neuer Anbieter von Ihnen gewählt, übernimmt der Grundversorger die Belieferung.
  • Ablauf der Ersatzversorgung: Waren Sie zuvor der Ersatzversorgung zugeordnet (zum Beispiel nach einer Anbieterinsolvenz), beginnt im Anschluss automatisch die Grundversorgung, sofern kein neuer Vertrag von Ihnen abgeschlossen wurde.


Voraussetzungen für die Ersatzversorgung
  • Gescheiterter Anbieterwechsel: Wenn Sie den Energieanbieter wechseln möchten, der Wechsel jedoch aus technischen oder vertraglichen Gründen nicht zustande kommt, übernimmt vorübergehend die Ersatzversorgung.
  • Lieferausfall des bisherigen Anbieters: Kann der bisherige Energieversorger keine Strom- und Gaslieferung mehr sicherstellen – etwa, weil er insolvent ist –, werden Sie automatisch durch die Ersatzversorgung des Grundversorgers weiter beliefert.


Wie hoch ist der Preis bei der Grundversorgung Strom?

Der Grundversorgungstarif setzt sich aus einem nutzungsabhängigen Arbeitspreis und einem festen Grundpreis zusammen. Diese Preise müssen öffentlich eingesehen werden können und auf der Internetseite des Grundversorgers veröffentlicht werden. Laut Verbraucherzentrale NRW lag der durchschnittliche Strompreis in der Grundversorgung Anfang 2025 bei 39,2 Cent pro Kilowattstunde (zuzüglich Grundpreis). Weitere Informationen zum Strompreis erhalten Sie in unserem Ratgeber.



Ist die Ersatzversorgung immer teurer als die Grundversorgung?

Lange Zeit unterschieden sich Grund- und Ersatzversorgung kaum, da die Preise in beiden Fällen gleich sein mussten. Mit einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Jahr 2022 hat sich das jedoch geändert: Seitdem dürfen Grundversorger in der Ersatzversorgung höhere Energiepreise verlangen – vorausgesetzt, sie können gegenüber ihren Kundinnen und Kunden transparent nachweisen, dass ihnen dafür tatsächlich höhere Beschaffungskosten entstanden sind.



Muss man die Grundversorgung kündigen?

Ja, wenn Sie einen neuen Strom- oder Gasvertrag abschließen, also nicht in der Grundversorgung bleiben möchten, können Sie den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Kündigung der Grundversorgung muss in Textform erfolgen, wird in der Regel jedoch vom neuen Energieanbieter übernommen.



Wie lange kann man in der Ersatzversorgung bleiben?

Sie können höchstens drei Monate in der Ersatzversorgung bleiben. Diese Regel wird im Energiewirtschaftsgesetz (§ 38 EnWG) klar festgelegt und gilt sowohl für Strom als auch für Gas. Während dieser Zeit beendet die Ersatzversorgung praktisch den Lieferausfall, bis Sie einen neuen Liefervertrag abschließen – oder automatisch in die Grundversorgung übergehen.



Darf der Grundversorger die Grundversorgung ablehnen oder den Grundversorgungsvertrag kündigen?

Der örtliche Grundversorger ist grundsätzlich verpflichtet, Sie mit Energie zu beliefern. Eine Ablehnung ist nur dann möglich, wenn ihm die Versorgung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann.

Während der dreimonatigen Ersatzversorgung entfällt die Pflicht zur Grundversorgung außerdem dann, wenn Ihre Verbrauchsstelle dem bisherigen Lieferanten nicht mehr zugeordnet werden kann. Dies ist insbesondere bei einer Insolvenz des bisherigen Anbieters der Fall.

Eine außerordentliche Kündigung durch den Grundversorger ist möglich, wenn Sie gegen die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) oder die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in erheblichem Maße und vorsätzlich verstoßen – etwa durch Manipulation am Zähler. Auch wenn wiederholt die Voraussetzungen für eine Versorgungsunterbrechung zum Beispiel wegen Zahlungsverzugs vorliegen, kann der Grundversorger außerordentlich kündigen.


4. August 2025
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Text: Annika Schmitz. Fotos: Getty Images. Zuletzt aktualisiert am 04.08.2025.

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