Ein Junge und sein Opa spielen mit einem Spielzeug-Kran und einem Spielzeug-Strommast. Beide tragen Sicherheitshelme.
Sichere Energieverträge

Grund- und Ersatzversorgung – kurz erklärt

Wer vorübergehend keinen Strom- oder Gasvertrag hat, der wird automatisch vom zuständigen Grundversorger mit der entsprechenden Energie versorgt. In dieser Zeit greift die sogenannte Grund- oder Ersatzversorgung.

Damit jeder in Deutschland mit der notwendigen Energie versorgt wird, gibt es in allen Regionen Energiedienstleister, die als Grundversorger agieren. Diese sorgen dafür, dass beispielsweise bei einem Umzug, bei einer Kündigung beziehungsweise einem Wechsel des Energievertrags oder bei Insolvenz des Energieversorgers niemand ohne Strom oder Gas dasteht.

Was ist ein Grundversorger?

Der Grundversorger für Strom und Gas ist in Deutschland immer das Unternehmen, das die meisten Kunden innerhalb eines bestimmten Versorgungsgebiets hat. Das ist gesetzlich geregelt: Somit ist stets ersichtlich, welcher Energiedienstleister als Grundversorger zuständig ist, damit alle Endkunden reibungslos mit Strom und Gas beliefert werden. Niemand muss also befürchten, nicht mit Strom oder Gas versorgt zu werden, wenn der aktuelle Energielieferant insolvent wird oder man in eine andere Stadt zieht. Der Grundversorger übernimmt die Lieferung der Energie, und es kommt automatisch ein Grund- oder Ersatzversorgungsvertrag zustande.

Eine Frau steckt das Ladekabel ihres Handys in eine in der Wand ihrer Küche befindliche Steckdose.
Der Grundversorger gewährleistet, dass Endverbraucher stets mit Energie versorgt werden.

Was bedeutet Grundversorgung?

Die Grundversorgung für Strom und Erdgas tritt bei bestimmten Ereignissen in Kraft. Es ist ein Strom- oder Gasvertrag, der automatisch Gültigkeit erlangt, ohne dass der Endverbraucher einen Auftrag erteilt. Das ist vom Gesetzgeber so gewollt, damit der Endverbraucher stets mit Energie versorgt wird. Die Grundversorgung kommt beispielsweise dann zustande, wenn ein Endverbraucher seinen Energievertrag gekündigt hat oder der Vertrag ausgelaufen ist, er aber keinen neuen Vertrag abgeschlossen hat. Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Einige Energiedienstleister bieten die Grundversorgung als allgemeinen Tarif für alle ihre privaten Endkunden an, also nicht nur für die erwähnten Notfälle.

Was bedeutet Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung tritt genauso wie die Grundversorgung immer dann ein, wenn der Endkunde nicht mehr mit Strom oder Gas von seinem bisherigen Anbieter versorgt wird. Jedoch sind die Gründe im Vergleich zur Grundversorgung andere. Voraussetzung für die Ersatzversorgung ist zum Beispiel die Insolvenz des bisherigen Energiedienstleisters. Die Ersatzversorgung endet automatisch, sobald ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde. Spätestens nach drei Monaten geht die Ersatzversorgung automatisch in die Grundversorgung über.

Gut zu wissen: Aktuelle Informationen zu den Strom- und Gaspreisentwicklungen sowie den staatlichen Maßnahmen gibt es hier.

26. Januar 2023
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Text: Anne Ruhrmann. Fotos: Getty Images.

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