Windkraftanlagen bei Nacht
Verdunklung von Windenergieanlagen

Windkraft im Wandel: Nachtlicht nur noch bei Bedarf

Mehr Akzeptanz für Windenergieanlagen: Etwas mehr als die Hälfte der Befragten einer forsa-Umfrage gab an, ihnen sei der Ausbau von Windenergie an Land sehr wichtig. Das soll dank der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) noch mehr werden. Die Warnsignale an den Anlagen leuchten dann nicht mehr durchgängig, sondern nur noch bedarfsgesteuert auf, wenn sich ein Flugobjekt in einem Radius von zehn Kilometern befindet. Nun hat enercity den ersten eigenen Windpark mit der neuen Technologie ausgestattet.
130
Windenergieanlagen
in 17 Windparks werden bis 2024 von enercity mit der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet.

Der Nachthimmel in Walsrode ist ein Stück dunkler geworden: Die Windkraftanlagen in Groß Eilstorf blinken von nun an nur noch auf, wenn sich Luftfahrzeuge in einem Radius von zehn Kilometern befinden. Damit hat enercity den ersten eigenen Windpark vollständig mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgerüstet. Bis 2024 wird der Energiedienstleister 130 Windenergieanlagen in 17 bestehenden Windparks mit dieser Technologie ausstatten. Auch alle künftigen Windenergieanlagen werden nur noch bei Bedarf durch rote Leuchtfeuer gekennzeichnet. Die Kosten für die BNK sind ein Teil des geplanten Investitionsvolumens von rund 130 Millionen Euro, das enercity noch in diesem Jahr in den Bau und die Ertüchtigung von Windenergieanlagen investiert.

Wie funktioniert die Nachtkennzeichnung?

In sämtlichen Windenergieanlagen kommt eine zuverlässige Transpondertechnologie zum Einsatz, die sich in Deutschland als Standard etabliert hat. Dabei werden die Transpondersignale der Flugzeuge genutzt, die zur Erkennung von anderen Luftverkehrsteilnehmern eingesetzt werden. Wird im festgelegten Überwachungsraum ein Flugobjekt erkannt, wird die Unterdrückung der Nachtkennzeichnung aufgehoben, und die Leuchtsignale werden aktiviert. Verlässt das Flugobjekt den Überwachungsraum, werden die Warnleuchten wieder ausgeschaltet.

Nahaufnahme des Daches der Gondel einer Windkraftanlage auf der gerade ein Leuchtsignal aktiviert ist
Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung soll dazu beitragen, die Akzeptanz für Windenergieanlagen weiter zu steigern.

Mehr Akzeptanz für Windenergieanlagen

Im Jahr 2022 hat mit 51 Prozent erstmals mehr als die Hälfte der Befragten einer forsa-Umfrage im Auftrag der Fachagentur „Windenergie an Land“ angegeben, die Nutzung und der Ausbau von Windenergie an Land sei ihnen „sehr wichtig“. 31 Prozent gaben an, dass ihnen dieses Thema zumindest „wichtig“ sei. Die BNK soll dazu beitragen, durch den Wegfall des konstanten Aufblinkens bei Nacht die Akzeptanz für Windenergieanlagen noch weiter zu steigern. Besonders Menschen, die in der Nähe von Windkraftanlagen leben, können sich zukünftig über einen ruhigeren Nachthimmel freuen. „Windenergie ist ein Schlüssel zur Energiewende – diese wird vor allem in den Kommunen umgesetzt und kann nur gelingen, wenn lokale Maßnahmen wie Windparks auf breite Zustimmung bei Bürgerinnen und Bürgern stoßen. Die ausgewählte Technologie schafft Sicherheit für den Flugverkehr, minimiert die Auswirkungen auf die Umwelt und schafft noch mehr Akzeptanz in der Bevölkerung“, sagt enercity-CEO Dr. Susanna Zapreva.

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung: Pflicht ab 2024

Im Energiesammelgesetz wurde eine Verpflichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen auf dem Festland und auf hoher See durch den Gesetzgeber verankert. Bis zum 1. Januar 2024 müssen alle bestehenden und neuen Windenergieanlagen ab einer Höhe von 100 Metern mit der Technologie ausgerüstet werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) erstreckt diese Nachrüstungspflicht auf alle Windenergieanlagen, die nach dem 31. Dezember 2005 in Betrieb genommen wurden.

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29. September 2023
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