Energiezukunft mit enercity

Alle Infos dazu finden Sie hier.

Wir leiten die Energiezukunft gemeinsam ein!

Sie haben eine Wärmepumpe, Ladesäule oder Klimaanlage bei sich zu Hause? Erfahren Sie hier alle wichtigen Infos rund um das Thema steuerbare Verbrauchseinrichtungen - Was hat es damit auf sich? Was sollten Sie als Kund:in wissen? Von welchen Vergünstigungen können Sie profitieren? Wir zeigen auf, wie es geht! Gemeinsam gestalten wir die Energiezukunft noch grüner und digitaler.

Alle Infos rund um steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Hintergrund zum Energiewirtschaftsgesetz

Welche Änderungen gibt es?

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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Was ist das genau?

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Netzentgeldreduzierungen

Welche Vergünstigungen gibt es?

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Unser Plan für Ihre Energiezukunft

Freuen Sie sich auf die grüne Energiezukunft mit enercity und profitieren Sie mit uns von den Vorteilen der Energiewende. Gestartet mit dynamischen Stromtarifen bis hin zu Energysharing-Ansätzen - so sieht enercity's Plan für die Energiezukunft aus.

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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen & §14a EnWG

Im November 2023 hat die Bundesnetzagentur neue Regelungen rund um das Thema „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ beschlossen, die zum 01.01.2024 wirksam geworden sind. Um eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern und dessen Stabilität zu gewährleisten, regelt §14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) den Umgang mit sogenannten "steuerbaren Verbrauchseinrichtungen".

In der Praxis bedeutet das: Die Netzbetreiber können die Leistung solcher Geräte, die Strom aus dem Netz beziehen, vorübergehend reduzieren, was in diesem Zusammenhang oft auch als "dimmen" bezeichnet wird.

Wichtig zu wissen: Haushaltsstrom ist hiervon nicht betroffen!

Ein Dimmen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen darf nur dann erfolgen, wenn eine Netzüberlastung oder eine Schädigung des Netzes droht. So kann eine Systemstabilität zu jeder Zeit gewährleistet werden. Ein Grundbedarf an Strom ist dabei jederzeit sicher gestellt. Das heißt: Betroffene Geräte können selbstverständlich weiterhin betrieben werden. Die Netzentgeltreduzierung erhalten Kund:in unabhängig, ob eine Steuerungsmaßnahme innerhalb des Jahres stattgefunden hat. Jede:r, der eine steuerbare Verbrauchseinrichtung hat und unter die oben Beschriebene Regelung des §14a EnWG fällt, hat Anspruch auf diese Vergünstigungen.

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Welche Änderungen treten zum 01.01.2024 in Kraft?

  • Alle Geräte mit einer Leistung über 4,2 kW fallen unter die oben beschriebene Regelung (§14a EnWG)
  • Neue Netzentgeltreduzierungen werden eingeführt (mehr Infos unten auf dieser Seite)
  • Wenn Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung haben, bekommen Sie ein intelligentes Messsystem sowie eine Steuerbox von Ihrem zuständigen Messtellenbetreiber verbaut (technische Zählerausstattung) 
  • Das bei Ihnen verbaute intelligente Messsystem kann dann gemeinsam für Ihren Haushaltsstrombedarf sowie für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung verwendet werden. Ein separater Zähler ist nicht erforderlich

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Zu den sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zählen folgende:

Ladesäulen

für den privaten Gebrauch (Wallboxen)

Wärmepumpen

mit Zusatz- oder Notheizungseinrichtung / Heizstäben

Klimaanlagen

zur Raumkühlung (festinstalliert & zentral gesteuert)

Stromspeicher

die Energie aus dem Netz beziehen könnten / können

Hinweis: Nachtspeicherheizungen gehören nicht dazu. 

Um unter die neuen Bestimmungen von §14a EnWG zu fallen, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Leistungsbezug des Gerätes liegt über 4,2 kW. Zur Verdeutlichung: Die Netzbetreiber dürfen die Leistung für die Dauer der konkreten Überlastung auf bis zu 4,2 kW senken. Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden. Auch hier gilt: Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.
  • Das Gerät / die steuerbare Verbrauchseinrichtung ist im Niederspannungsnetz angeschlossen.
  • Das Gerät / die steuerbare Verbrauchseinrichtung wurde nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen und vom Elektroinstallateur beim Netzbetreiber registriert.

Netzentgeltreduzierungen: Welche Vergünstigungen gibt es?

Für alle Kund:innen mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung gibt es zukünftig zwei Möglichkeiten von Netzentgeltreduzierungen (Modul 1 und Modul 2). Als Kund:in haben Sie dabei die Wahl zwischen den zwei Modulen. Modul 1 ist das vom Gesetzgeber vorgesehene Grundmodell, das bei enercity initial Anwendung findet. Selbstverständlich können Sie aber auch Modul 2 wählen. Teilen Sie uns dies ganz unkompliziert mit (mehr Details dazu folgen in den nächsten Monaten). Wir leiten Ihren Wunsch anschließend direkt an den Netzbetreiber weiter.

Modul 1

Dieses Modul beinhaltet einen pauschalen Rabatt des Netzentgeltes. Wir geben diesen Rabatt des Netzbetreibers 1:1 an Sie als Kund:in weiter. Der Rabatt kann je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro (brutto) im Jahr betragen und wird automatisch von Ihrer Jahresrechnung abgezogen und dort transparent ausgewiesen. Hier gilt: Es ist kein weiterer Zähler notwendig.

Modul 2

Dieses Modul beinhaltet eine prozentuale Reduzierung des jeweiligen Netzentgeltes um 60 %. Ein Beispiel: Für Wärmepumpen und 6.000 kWh Jahresverbrauch kann die Reduzierung je nach Netzgebiet zwischen 130 und 425 Euro (brutto) im Jahr betragen. Hier gilt: Ein separater Zähler (intelligentes Messsystem) zusätzlich zu Ihrem Haushaltszähler ist erforderlich.

Wie können Sie als Verbraucher:in von den Vergünstigungen profitieren?

Sobald Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung von Ihrem Installateur beim Netzbetreiber angemeldet ist, erhalten wir automatisiert die Information darüber. Für Sie als enercity-Kund:in wenden wir Modul 1 der Netznutzungsreduzierungen an. Das bedeutet: Sie erhalten die pauschaule Netzentgeltgutschrift und müssen momentan nichts weiter tun.

Die neuen Regelungen zur Netznutzungsreduzierungen sind kurzfristig Inkraft getreten. Derzeit arbeiten wir noch mit Hochdruck an der Umsetzung der neuen Regelungen und bitten Sie noch um etwas Geduld. Wir werden Sie im Laufe des Jahres kontaktieren und Ihnen selbstverständlich auch rückwirkend zum 01.01.2024 Ihre jeweilige Entlastung zukommen lassen.

Gut zu wissen: Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024 (Bestandsanlagen) haben einen Bestandsschutz bis zum 31.12.2028 und fallen nicht unter die oben beschriebenen  Bestimmungen von §14a EnWG. Bereits vereinbarte Netzentgeltreduzierungen gelten demnach weiterhin. Nach Ablaufen des Bestandsschutzes (ab 01.01.2029) unterliegen diese Anlagen ebenfalls den neuen Regelungen. Auch ein freiwilliger Wechsel in die neue Regelung - das bedeutet eine Anmeldung ihrer Steuerbaren Verbrauchseinrichtung und das Profitieren von Netzentgeltreduzierungen -  vor dem 01.01.2029 ist jederzeit möglich. Dafür benötigen Sie lediglich eine eigenständige Vereinbarung mit ihrem zuständigen Netzbetreiber.

Fragen & Antworten


Was ist ein intelligentes Messsystem?

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler (offiziell „moderne Messeinrichtung“) und einer Kommunikationseinheit („Smart Meter Gateway“).   

Das Smart Meter Gateway ist mit dem Internet verbunden und sorgt dafür, dass die Messwerte des digitalen Zählers regelmäßig – genauer gesagt bis zu 4-mal pro Stunde – an den zuständigen Messstellenbetreiber übermittelt werden. Im Vergleich zu klassischen Stromzählern erhalten die Lieferanten für die Abrechnung so bis zu 35.000 Messwerte pro Jahr, anstelle von nur einem Messwert bei der Jahresablesung und -abrechnung.   



Was kostet mich ein intelligentes Messsystem für meine steuerbare Verbrauchseinrichtung?

Um von der prozentualen Reduzierung Ihres Netzentgeltes zu profitieren, benötigen Sie ein intelligentes Messsystem sowie eine Steuerbox - Beides erhalten Sie von Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber. Die Kosten des intelligenten Messsystems für steuerbare Verbrauchseinrichtungen liegen bei maximal 50,00 EUR im Jahr (Preisobergrenze). Die Steuerbox liegt bei höchstens 30,00 EUR im Jahr (Preisobergrenze). In Zukunft könnten diese Preisobergrenzen von der Bundesnetzagentur noch angepasst werden. 

Bei separater Messung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung gut zu wissen:
Ist ihr Haushaltszähler ebenfalls ein intelligentes Messsystem? Dann zahlen Sie insgesamt nur für ein intelligentes Messsystem. Es fällt immer die höchste einzelfallbezogene Preisobergrenze an - unabhängig davon, wie viele intelligente Messsysteme sie Zuhause haben.
Hier ein Beispiel: Bei einem Haushaltsverbrauch von über 10.000 kWh/Jahr und einer steuerbaren Wärmepumpe zahlen Sie insgesamt maximal 50,00 EUR jährlich. (Weitere Info: Ist Ihr Haushaltszähler lediglich eine moderne Messeinrichtung, also ein digitaler Zähler ohne Kommunikationsmodul? Dann fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 20,00 EUR an.)
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch bei der Bundesnetzagentur.



Woher bekomme ich das intelligente Messsystem?

Das intelligente Messsystem erhalten Sie automatisch vom grundzuständigen Messstellenbetreiber zur Installation Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Dieser ist für den Wechsel und den Einbau des intelligenten Messsystems verantwortlich und übernimmt im Sinne des Netzbetreibers die Steuerung Ihrer Verbrauchseinrichtung. 

Ihr zuständiger Netzbetreiber darf und wird nur in Ausnahmesituationen – wenn unmittelbar eine Netzüberlastung oder eine Schädigung des Netzes droht - den Verbrauch Ihres Gerätes steuern. Dieser Steuerungsvorgang wird auch als "Dimmen" bezeichnet. Der Netzbetreiber darf hierbei die Leistung für die Dauer der konkreten Überlastung auf bis zu 4,2 kW dimmen. Ihr Gerät wird nicht vollständig abgeschaltet, sondern kann während des Steuerungsvorgangs weiterhin mit einer Mindestleistung von 4,2 kW betrieben werden. 



Wie und wo wird meine steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet?

Die Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung erfolgt beim zuständigen Netzbetreiber und wird von Ihrem Installateur übernommen, Sie müssen also nichts weiter tun. 

Installateure sind zur Anmeldung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 01.01.2024 verbaut werden, verpflichtet.

Wichtig: Diese Anmeldepflicht gilt nur für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Leistungsbezug des Gerätes liegt über 4,2 kW. 
  • Die steuerbare Verbrauchseinrichtung ist im Niederspannungsnetz angeschlossen.


Was ist ein dynamischer Tarif?

Bei einem dynamischen Stromtarif wird der Energieanteil von den restlichen Komponenten des Arbeitspreises (wie Netzentgelte, Konzession, Umlage, Abgaben und Steuern sowie Vertriebskosten…) entkoppelt. Der Arbeitspreis bildet sich bei einem dynamischen Stromtarif unmittelbar an Börsenstrompreisen. Der Vorteil für Sie als Kund:in: Sie können heute schon die zu jeder Stunde gültigen Energiepreise für den darauffolgenden Tag sehen und darauf basierend Ihren Verbrauch planen und somit Ihre Energiekosten senken.

Hier ein Beispiel: Sie sehen, dass der Strompreis am nächsten Tag zwischen 8 und 9 Uhr besonders günstig sein wird - also schalten Sie in dieser Zeit Ihre Spülmaschine oder Waschmaschine an, oder laden in stromgünstigen Zeiten Ihr E-Auto an Ihrer Wallbox. Durch diese Verbrauchsanpassung können Sie bares Geld sparen! 



Was ist der Vorteil eines dynamischen Tarifes?

Mit einem dynamischen Tarif profitieren Sie unmittelbar von der Energiewende. Unsere Energieerzeugung in Deutschland wird durch den Ausbau erneuerbarer Energien immer klimafreundlich und zugleich unbeständiger – denn die erzeugte Strommenge schwankt aufgrund verschiedenster Wetterbedingungen stündlich. Die Sonne scheint nicht immer konstant gleich stark auf Solaranlagen und auch der Wind treibt Windräder nicht immer in selber Geschwindigkeit an. Dieser Volatilität auf Erzeugungsseite wollen wir in Deutschland mit Flexibilität auf Verbraucherseite begegnen.  

Dafür setzen wir preisliche Anreize, um das Verbrauchsverhalten dem vorhandenen erneuerbaren Strom anzugleichen:  Denn wenn im Sommer viel Solarenergie oder an windigen Tagen viel Windenergie im Stromnetz zur Verfügung steht, sinkt der Strompreis, da das Stromangebot deutlich über der Stromnachfrage bzw. dem -verbrauch steht. Mitunter kann der Strompreis in solchen Zeiten sogar so stark fallen, dass er negativ wird und unter 0 Cent fällt. 

Die Lösung für Sie als Kund:innen: Ein dynamischer Stromtarif, bei dem dank dynamischer Arbeitspreise solche Kostenreduzierungen direkt an Sie weitergegeben werden. Somit können Sie Ihren Verbrauch in Zeiträume mit niedrigen Strompreisen verlegen und dadurch nicht nur Ihre Energiekosten senken, sondern gleichzeitig die Umwelt schonen. 



Was ist der Vorteil eines dynamischen Tarifs in Verbindung mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?

Je mehr flexible Elektrogeräte Sie zuhause haben, desto besser können Sie von günstigen Zeitfenstern mit dynamischen Tarifen profitieren: Laden Sie ihr E-Auto immer dann, wenn die Preise günstig sind. Wenn Sie mehrere große Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe, Batteriespeicher, Raumklimageräte oder eine Wallbox haben, ist Ihr Potenzial Energie einzusparen umso größer.  

Bei enercity können Sie sich auf die Energiezukunft freuen, denn genau für diese Anwendungsfälle entwickeln wir bereits automatisierte Lösungen für Sie. Als Ihr innovativer Partner möchten wir Ihnen ermöglichen, dass Sie Ihre Wärmepumpe, Ihren Batteriespeicher, Raumklimageräte oder Ihr E-Auto zukünftig vollautomatisiert und zeitgleich kostenoptimiert nutzen können. Damit sparen Sie bares Geld, ohne auf Ihren gewohnten Komfort verzichten zu müssen. Sie wollen als Erste:r wissen, wann es soweit ist und wie enercity sich in Sachen Energiezukunft aufstellt? Dann melden Sie sich auf dieser Seite unter „Interesse geweckt“ an und verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr.



Brauche ich einen neuen Zähler, um von den neuen Regelungen des §14a EnWG zu profitieren?

Wenn Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z.B. eine Wärmepumpe, private Ladesäule oder ein Klimagerät) haben, bekommen Sie verpflichtend ein intelligentes Messsystem bei sich Zuhause eingebaut. 

Das intelligente Messsystem können Sie zur gemeinsamen Verbrauchsmessung von Haushalt und steuerbarer Verbrauchseinrichtung nutzen. Sofern Sie es nicht explizit wünschen, benötigen Sie also keinen separaten Zähler.



Wie erhalte ich meine Netzentgeltreduzierung?

Die Gutschrift bzw. Reduzierung Ihres Netzentgeltes wird Ihnen - je nachdem, ob Sie Modul 1 oder 2 gewählt haben, transparent auf Ihrer Stromrechnung von ihrem Stromlieferanten ausgewiesen. 

Gut zu wissen: Bei enercity wenden wir im ersten Schritt für alle Kund:innen, die unter die neuen Regelungen von §14a EnWG fallen Modul 1 der Netzentgeltreduzierungen an. Sie erhalten hierbei eine pauschale Gutschrift auf Ihre Netzentgelte. Wenn Sie von einer prozentualen Reduzierung des Netzentgeltes profitieren möchten, wählen Sie Modul 2. Dieses Modul kann nur angewendet werden, wenn Sie einen separaten Zähler für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung verbaut haben und explizit die Anwendung von Modul 2 bei Ihrem Netzbetreiber wünschen.