Gesetzliche Auflagen erfüllen und mit Fördermitteln umsteigen
Die wichtigsten Vorschriften
Bei der Planung und Durchführung von Neubauten und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden kommen in Deutschland derzeit zwei wichtige Vorschriften zum Klimaschutz zum Tragen:
- die Energieeinsparverordnung (EnEV)
- das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Sie werden voraussichtlich Mitte 2020 in ein neues Gebäudeenergiegesetz einfließen.
Fernwärme punktet bei Neubau und Sanierung
Die Energiesparverordnung (EnEV) stellt klare Anforderungen an den Primärenergiebedarf und den Wärmeschutz von Gebäuden. Der Anschluss an die Fernwärme spart viel Primärenergie gegenüber einer Brennwertheizung. Damit erfüllen Sie die Vorgaben auf wirtschaftliche und besonders klimaschonende Weise.
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das für Neubauten gilt, regelt die Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien zur Abdeckung des Wärmebedarfs von Gebäuden. Wer keine erneuerbaren Energien nutzen will, kann auf Fernwärme zurückgreifen. Sie ist – dank ihres guten Primärenergiefaktors – eine sinnvolle Alternative.
Mit Fördermitteln auf Fernwärme umstellen
Durch die effiziente Erzeugung von Fernwärme sparen Sie Energie, senken die Schadstoff-Emissionen und den Primärenergiebedarf. Das wird belohnt! Für Ihren Anschluss an die Fernwärme stehen spezielle Finanzierungsmöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung.
Fördermöglichkeiten ausschöpfen
Damit können Sie bei der Umstellung auf Fernwärme rechnen:
- Förderung durch den Bund
Die vom Bund getragene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet u.a. günstige Finanzierungsmodelle mit niedrigen Kreditzinsen. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau: