Förderungen und Rabatte für Ihre Heizungsanlage

Wir beraten Sie gern welche Fördermittel Ihnen zur Verfügung stehen.

enercity Rabatt

Beim Tausch einer Ölheizung mit einer umweltfreundlichen Technologie (Wärmepumpe oder Hybridanlage) erhalten Sie von enercity einen Rabatt bis zu 2.400 Euro.

Dieser Rabatt gilt ausschließlich in der Stadt Hannover.

BAFA-Förderung für Heizungsanlagen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Luft- und Erd-Wärmepumpen in der Gebäudesanierung sowie im Neubau.

Wärmepumpen in Wohngebäuden müssen als Fördervoraussetzung eine bestimmte Jahresarbeitszahl (errechnet nach VDI 4650 Blatt 1) erreichen:

  • Jahresarbeitszahl (errechnet nach VDI 4650 Blatt 1) bei Luft-Wasser-Wärmepumpen muss mindestens 2,7 betragen.
  • Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ηs bei Luft-Wasser-Wärmepumpen gemäß Ökodesign-Richtlinie muss bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen (Referenz ist der Standort Straßburg) mindestens 120 % bei Mitteltemperaturanwendung (55 °C) und 135 % Niedertemperaturanwendung (35 °C) erreichen
  • Die förderfähigen Wärmepumpen müssen netzdienlich sein und verfügen über Schnittstellen wie z.B. SG Ready, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können

Die Förderung wird als Anteilsförderung der Investitionskosten gewährt. Die Fördersätze ab dem 01.01.2023 betragen:

  • 35 % bei der Umstellung von einer Ölheizung + 5% Wärmepumpe Bonus, wenn die Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel betrieben wird
  • 35 % bei der Umstellung von einer Gasheizung wenn die Gasheizung älter als 20 Jahre ist + 5% Wärmepumpe Bonus, wenn die Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel betrieben wird
  • 25 % bei der Umstellung von einer Gasheizung wenn die Gasheizung jünger als 20 Jahre ist + 5% Wärmepumpe Bonus, wenn die Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel betrieben wird

Als Investitionskosten gelten grundsätzlich alle Investitionskosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Heizung entstehen. Dies sind insbesondere die Kosten der Wärmeerzeugungsanlage inkl. Kosten für Erdsonden oder Erdkollektoren. Im Gebäudebestand werden darüber hinaus auch Kosten für die energetische Optimierung der Wärmeverteilung und Wärmeübergabe (sogenannte „Umfeldmaßnahmen“) als förderfähige Kosten anerkannt.

Grundsätzlich muss der Förderantrag beim BAFA vor Vorhabenbeginn gestellt werden, d.h. vor Abschluss eines Contracting-Vertrages bzw. der Beauftragung eines Fachhandwerkers.

Detaillierte Informationen zur Förderung sowie den Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der Seite des BAFA.

Zur BAFA Förderung

Hybridlösungen

Im Falle einer Wärmepumpe-Gas-Hybridlösung erhält die Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (R290: Propan) 30 % Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie weitere 10 % durch das proKlima-Förderprogramm.

Fördermittel von proKlima

In den Städten Hannover, Laatzen, Langenhagen, Seelze, Ronnenberg und Hemmingen werden Wärmepumpen und Solarwärme zusätzlich durch den enercity-Fonds proKlima gefördert. Das proKlima-Förderprogramm tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis zum 31. Oktober 2023. Für die Installation in Bestandsgebäuden werden folgende Zuschüsse gewährt:

  • Wärmepumpe 10 % der förderfähigen Kosten (je Heizungsanlage max. 50.000 EUR)
  • Solarwärme 10 % der förderfähigen Kosten (je Heizungsanlage maximal 50.000 EUR)

Detaillierte Informationen zur Förderung sowie den Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der Seite von proKlima.

Zur proKlima Förderung