
Die Gaspreisbremse erklärt
Die Bundesregierung will den Menschen in Deutschland angesichts der stark gestiegenen Energiepreise finanziell unter die Arme greifen. Hierzu ist der während der Coronapandemie eingerichtete Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) reaktiviert worden. Mit neuen, zusätzlichen Mitteln von 200 Milliarden Euro ausgestattet, soll er die negativen Auswirkungen der Energiekrise abfedern und dazu unter anderem den Gaspreis für einen Grundbedarf der Verbraucher staatlich deckeln.
So funktioniert die Gas- und Wärmepreisbremse
Die Entwicklung eines konkreten Verfahrens für die Gaspreisbremse hat die „Expert:innenkommission Gas und Wärme“ übernommen, ein Gremium mit 21 Vertretern aus Wirtschaft, Verbänden und Gesellschaft. Das von der Kommission vorgeschlagene Modell hat die Bundesregierung mit wenigen Änderungen übernommen.
So funktioniert die Gas- und Wärmepreisbremse im Detail:
- Die Preisbremse gilt vom 01. März 2023 bis zum 30. April 2024 und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023.
- In diesem Zeitraum garantiert der Staat privaten Haushalten, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Vereinen einen Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde und einen Fernwärmepreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
- Die staatliche Garantie gilt allerdings nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent gelten die normalen Marktpreise, damit der Anreiz zum Energiesparen nicht verloren geht.
- Als Soforthilfemaßnahme sind Privathaushalte und kleine Firmen im Dezember zusätzlich von der Abschlagszahlung für Gas oder Fernwärme befreit.

Das konkrete Verfahren ist für die Gas- und Fernwärmekunden so einfach wie möglich gestaltet:
- Die Energieversorger berechnen die jeweilige 80-Prozent-Grenze ihrer Kunden und stellen ihnen für dieses Kontingent nur den reduzierten Gaspreis in Rechnung.
- Ermittelt wird das 80-Prozent-Kontingent anhand des geschätzten Jahresverbrauchs der Kunden, der der Abschlagszahlung aus dem September 2022 zugrunde lag.
- Den Einnahmeausfall, der sich für die Energieunternehmen daraus ergibt, bekommen sie im Anschluss vom Staat erstattet. Hierzu stehen die Gelder aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung.
- Die Verbraucher müssen nicht selbst aktiv werden, die Gaspreisbremse wirkt für Gas- und Fernwärmekunden automatisch.
Preisbremse für Gas und Wärme ab März, Entlastung schon ab Januar
Bei der Einführung der Gaspreisbremse galt es, die Entlastungen für Kundinnen und Kunden so schnell wie möglich spürbar zu machen, vor allem in den Wintermonaten. Gleichzeitig stellte die Vorbereitung der komplexen Abrechnungsprozesse, die mit der Preisbremse für Gas und Fernwärme verbunden sind, einige Energieversorgungsunternehmen vor Herausforderungen.
Die nun vorliegende Ausgestaltung der Gaspreisbremse wird allen gerecht. Durch den formalen Geltungsbeginn ab März 2023 kann das Abrechnungsverfahren gründlich im Sinne der Kundinnen und Kunden umgesetzt werden. Durch die rückwirkende Geltung ab Januar 2023 werden die Menschen in Deutschland von Dezember an durchgängig in allen Monaten bis zum Start der Preisbremse entlastet. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Entlastungsbeträge aus Januar und Februar in der März-Abrechnung verrechnet werden.
Dr. Susanna ZaprevaMitglied der Expert:innenkommission „Gas und Wärme“ der Bundesregierung„Die Einmalzahlung noch in diesem Jahr hilft schnell. Die Preisbremse für Gas und Fernwärme ab 2023 schafft zudem einen klaren Anreiz zum Sparen.“
Details zur Dezember-Soforthilfe
Die Befreiung von der Dezember-Abschlagszahlung für Verbraucher und kleinere Unternehmen ist als Soforthilemaßnahme bereits vorgelagert von der Politik beschlossen worden. Wer seinen Abschlag direkt an den Gas- oder Wärmeanbieter zahlt, profitiert unmittelbar, indem der Abschlag im Dezember einfach erlassen wird.
Mieterinnen und Mieter spüren die Entlastung der Dezember-Soforthilfe erst bei der Nebenkostenabrechnung 2022. Die durch die Gas- und Fernwärmepreisbremse entstehende monatliche Entlastung ab 2023 kommt allerdings früher bei ihnen an: Laut Verbraucherzentrale sind Vermieter angehalten, die reduzierten Abschlagszahlungen unverzüglich an ihre Mieter weiterzugeben.
Dezember-Soforthilfe für enercity-Kunden
Sie sind Gas- oder Fernwärmekunde:in bei enercity? Wir haben detaillierte Informationen zur Dezember-Soforthilfe für Sie zusammengestellt.
Vor- und Nachteile der Preisbremsen
Die Gaspreisbremse kann die Auswirkungen der Energiekrise auf die Verbraucher in Deutschland begrenzen und soziale Härten vermeiden.
Kritiker der Gaspreisbremse fürchten, der Anreiz zum Energiesparen könne zu stark verloren gehen, wenn die Preise durch staatliche Eingriffe künstlich niedrig gehalten werden. Der Vorschlag der ExpertInnenkommission Gas und Wärme hat das allerdings berücksichtigt, indem die Preise nur für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs gedeckelt werden und für die übrigen 20 Prozent die Marktpreise gelten. Wichtig deshalb für Verbraucher: Energie sparen. Jede Kilowattstunde hilft, um gut durch den Winter zu kommen, schont die Umwelt und entlastet das Portemonnaie.
enercity-Vorstandsvorsitzende Dr. Susanna Zapreva, Mitglied der Expert:innenkommission Gas und Wärme der Bundesregierung, zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis der Kommission: „Wir haben konkrete und nachhaltige Vorschläge zur Gas- und Wärmepreisbremse vorgestellt, mit denen Kundinnen und Kunden aus dem privaten, gewerblichen wie auch industriellen Umfeld entlastet werden können. Die Einmalzahlung noch in diesem Jahr hilft schnell. Die Preisbremse für Gas und Fernwärme ab 2023 schafft zudem einen klaren Anreiz zum Sparen – denn das ist die wichtigste Aufgabe jedes Einzelnen im kommenden Winter, damit wir nicht in eine Gasmangellage kommen.“
Weitere Vorschläge der Expert:innenkommission Gas und Wärme
In ihrem Abschlussbericht vom 31. Oktober 2022 hat die Expert:innenkommission Gas und Wärme weitere Maßnahmen empfohlen, um die Erdgasversorgung in Deutschland zu sichern und die Verbraucher zu entlasten. Hierzu gehört neben Vorschlägen zur Sicherung des 20-Prozent-Einsparzieles oder zu gezielten Förderanreizen etwa für energetische Sanierungen auch ein Kündigungsmoratorium, das Privathaushalten sechs Monate Zeit geben soll, Energieschulden zu begleichen.
Artikel vom 10.11.2022, zuletzt überarbeitet am 29.11.2022.
Newsletter abonnieren
Sie möchten regelmäßig über innovative Technologien und spannende Fakten rund um die Themen Energie und Klimaschutz informiert werden? Dann abonnieren Sie den Newsletter unseres Energiemagazins #positiveenergie!