Eine Familie mit Decke vor dem Fenster, dahinter eine Winterlandschaft.
Energiepolitik

Die Gaspreisbremse erklärt

Infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine kam es im Jahr 2022 zu enormen Preisanstiegen, insbesondere für Erdgas. Die Bundesregierung entlastete Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine staatliche Preisbremse für Gas und Wärme. Wir erklären, wie sie funktioniert.

Die Bundesregierung wollte den Menschen in Deutschland angesichts der stark gestiegenen Energiepreise finanziell unter die Arme greifen. Hierzu reaktivierte sie den während der Coronapandemie eingerichtete Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Mit neuen, zusätzlichen Mitteln von 200 Milliarden Euro ausgestattet, sollte er die negativen Auswirkungen der Energiekrise abfedern und dazu unter anderem den Gaspreis für einen Grundbedarf der Verbraucher staatlich deckeln.

Funktionsweise der Gas- und Wärmepreisbremse

Die Entwicklung eines konkreten Verfahrens für die Gaspreisbremse übernahm die „Expert:innenkommission Gas und Wärme“, ein Gremium mit 21 Vertretern aus Wirtschaft, Verbänden und Gesellschaft. Das von der Kommission vorgeschlagene Modell wurde von der Bundesregierung mit wenigen Änderungen übernommen.

So funktionierte die Gas- und Wärmepreisbremse im Detail:

  • Die Preisbremse galt vom 01. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und umfasste rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023.
  • In diesem Zeitraum garantierte der Staat privaten Haushalten, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Vereinen einen Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde und einen Fernwärmepreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
  • Die staatliche Garantie galt allerdings nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent galten die normalen Marktpreise, damit der Anreiz zum Energiesparen erhalten blieb.
  • Als Soforthilfemaßnahme waren Privathaushalte und kleine Firmen im Dezember 2022 zusätzlich von der Abschlagszahlung für Gas oder Fernwärme befreit.
Nahaufnahme einer Frauenhand die am Thermostat einer Heizung dreht
Durch hohe Preise für Erdgas stiegen für viele Verbraucher:innen die Heizkosten. Der Staat entlastete sie 2023 mit der Gaspreisbremse.

Das konkrete Verfahren sollte für die Gas- und Fernwärmekunden so einfach wie möglich sein:

  • Die Energieversorger berechneten die jeweilige 80-Prozent-Grenze ihrer Kund:innen und stellten ihnen für dieses Kontingent nur den reduzierten Gaspreis in Rechnung.
  • Ermittelt wurde das 80-Prozent-Kontingent anhand des geschätzten Jahresverbrauchs der Kunden, der der Abschlagszahlung aus dem September 2022 zugrunde lag.
  • Den Einnahmeausfall, der sich für die Energieunternehmen daraus ergab, bekamen sie im Anschluss vom Staat erstattet. Hierzu wurden die Gelder aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds genutzt.
  • Die Verbraucher mussten nicht selbst aktiv werden, die Gaspreisbremse wirkte für Gas- und Fernwärmekunden automatisch.

Start der Preisbremse im März 2023, Entlastung schon ab Januar

Bei der Einführung der Gaspreisbremse galt es, die Entlastungen für Kundinnen und Kunden so schnell wie möglich spürbar zu machen, vor allem in den Wintermonaten. Gleichzeitig stellte die Vorbereitung der komplexen Abrechnungsprozesse, die mit der Preisbremse für Gas und Fernwärme verbunden sind, einige Energieversorgungsunternehmen vor Herausforderungen.

Der formale Geltungsbeginn ab März 2023 ermöglichte es den Energielieferant:innen, das Abrechnungsverfahren gründlich im Sinne der Kundinnen und Kunden umzusetzen. Durch die rückwirkende Geltung ab Januar 2023 wurden die Menschen in Deutschland trotzdem von Dezember 2022 an durchgängig in allen Monaten bis zum Start der Preisbremse entlastet.

Details zur Dezember-Soforthilfe

Die Befreiung von der Dezember-Abschlagszahlung für Verbraucher:innen und kleinere Unternehmen war als Soforthilfemaßnahme bereits vorgelagert von der Politik beschlossen worden. Wer seinen Abschlag direkt an den Gas- oder Wärmeanbieter zahlte, profitierte unmittelbar, indem der Abschlag im Dezember einfach erlassen wurde.

Mieterinnen und Mieter konnten die Entlastung der Dezember-Soforthilfe in der Regel erst bei der Nebenkostenabrechnung 2022 spüren.

Dezember-Soforthilfe für enercity-Kunden

Sie sind Gas- oder Fernwärmekunde:in bei enercity? Wir haben detaillierte Informationen zur Dezember-Soforthilfe für Sie zusammengestellt.

Vor- und Nachteile der Preisbremsen

Die Gaspreisbremse sollte die Auswirkungen der Energiekrise auf die Verbraucher:innen in Deutschland begrenzen und soziale Härten vermeiden.

Kritiker der Gaspreisbremse fürchteten, der Anreiz zum Energiesparen könne zu stark verloren gehen, wenn die Preise durch staatliche Eingriffe künstlich niedrig gehalten würden. Der Vorschlag der ExpertInnenkommission Gas und Wärme hat das allerdings berücksichtigt, indem die Preise nur für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs gedeckelt wurden und für die übrigen 20 Prozent die Marktpreise galten.

Ende der Gaspreisbremse zum Jahresende 2023

Ursprünglich war geplant, dass die Preisbremsen bis April 2024 aktiv sein sollten. Allerdings hat die Bundesregierung infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Haushalt beschlossen, den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, aus dem die Gelder zur Finanzierung der Preisbremsen stammten, schon zum 31.12.2023 zu schließen. Somit greifen seit dem 01. Januar 2024 keine Preisbremsen mehr für Gas-, Fernwärme- oder Stromverträge. Mehr dazu in unserem Artikel „Gibt es 2024 noch Gas- und Strompreisbremsen?“.

Artikel vom 10.11.2022, zuletzt überarbeitet am 08.02.2024.

10. November 2022
Energiespartipps
Heizen

Text: Lea Weitekamp. Fotos: Getty Images, Shutterstock.

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