
Neue Pendlerpauschale und steigende CO₂-Bepreisung
- Die Pendlerpauschale steht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland zu und lässt sich rückwirkend über die Steuererklärung geltend machen.
- Berechnet wird die Pauschale anhand der einfachen Wegstrecke (Wohnung zur Arbeitsstätte) und der Anzahl der Arbeitstage im Jahr. Pro Kilometer gibt es aktuell 30 Cent – und ab dem 21. Kilometer 38 Cent als erhöhte Pendlerpauschale. Ab 2026 soll es bereits ab dem ersten Kilometer 38 Cent geben.
- Die Höhe der Pauschale hängt nicht vom Transportmittel ab: Sie gilt für Auto, Fahrrad, Bus oder Bahn.
- Autofahrer:innen, die einen Verbrenner nutzen, zahlen höhere CO2-Abgaben. Darum lohnt sich die Pendlerpauschale vor allem mit einem E-Auto.
Regierung plant eine Erhöhung der Pendlerpauschale
Laut Koalitionsvertrag plant die Bundesregierung eine dauerhafte Erhöhung der Pendlerpauschale – offiziell Entfernungspauschale genannt – ab dem 1. Januar 2026. Dann soll es bereits ab dem ersten Kilometer 38 Cent pro Tag geben. Bislang gilt dieser höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer, für kürzere Distanzen sind nur 30 Cent ansetzbar. Die nachfolgende Tabelle zeigt anhand mehrerer Beispiele die aktuelle und die ab 2026 geplante Pendlerpauschale im Vergleich:

Warum vor allem E-Autofahrer:innen profitieren
Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Antrieb – das heißt, E-Autofahrer:innen erhalten dieselbe steuerliche Förderung pro Kilometer wie Fahrer:innen von Benzinern oder Dieseln. Während aber die Kraftstoffkosten bei Verbrennern mit dem CO₂-Preis steigen, bleiben die reinen Stromkosten für E-Autos meist deutlich niedriger. So wirkt sich jeder gefahrene Kilometer beim Elektroauto stärker auf die Steuerersparnis aus. In Zukunft sogar noch deutlicher, denn die CO2-Abgabe steigt weiter. 2025 beträgt sie 55 Euro pro Tonne, 2026 bereits bis zu 65 Euro, und ab 2027 soll der Preis dann frei am Markt gebildet werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel „Was ist die CO2-Abgabe?“.

Gut zu wissen: Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, die als Dienstwagen genutzt werden, profitieren zusätzlich von reduzierten Steuersätzen. Statt mit einem Prozent des Bruttolistenpreises wird ein E-Dienstwagen nur mit 0,25 Prozent – beziehungsweise 0,5 Prozent bei teureren Modellen – versteuert. Damit sinkt die steuerliche Belastung beim Weg zur Arbeit nochmals deutlich. Ein Vorteil, den klassische Dienstwagen nicht bieten.
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Die wichtigsten Infos zur aktuellen Pendlerpauschale
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