Pendlerpauschale 2021: E-Auto vs. Verbrenner. Das Bild zeigt eine Frau am Steuer eines Elektroautos.
Elektromobilität

Neue Pendlerpauschale und steigende CO₂-Bepreisung

Seit 2021 gelten die aktuellen Regelungen zur Pendlerpauschale, 2026 sollen diese angepasst werden – so steht es im Koalitionsvertrag. Pendler:innen erhalten demnach künftig mehr Geld pro Kilometer, müssen allerdings auch höhere CO₂-Abgaben zahlen, wenn sie einen Verbrenner fahren. E-Autos profitieren hingegen.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Pendlerpauschale steht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland zu und lässt sich rückwirkend über die Steuererklärung geltend machen.
  • Berechnet wird die Pauschale anhand der einfachen Wegstrecke (Wohnung zur Arbeitsstätte) und der Anzahl der Arbeitstage im Jahr. Pro Kilometer gibt es aktuell 30 Cent – und ab dem 21. Kilometer 38 Cent als erhöhte Pendlerpauschale. Ab 2026 soll es bereits ab dem ersten Kilometer 38 Cent geben.
  • Die Höhe der Pauschale hängt nicht vom Transportmittel ab: Sie gilt für Auto, Fahrrad, Bus oder Bahn.
  • Autofahrer:innen, die einen Verbrenner nutzen, zahlen höhere CO2-Abgaben. Darum lohnt sich die Pendlerpauschale vor allem mit einem E-Auto.

Regierung plant eine Erhöhung der Pendlerpauschale

Laut Koalitionsvertrag plant die Bundesregierung eine dauerhafte Erhöhung der Pendlerpauschale – offiziell Entfernungspauschale genannt – ab dem 1. Januar 2026. Dann soll es bereits ab dem ersten Kilometer 38 Cent pro Tag geben. Bislang gilt dieser höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer, für kürzere Distanzen sind nur 30 Cent ansetzbar. Die nachfolgende Tabelle zeigt anhand mehrerer Beispiele die aktuelle und die ab 2026 geplante Pendlerpauschale im Vergleich:

Tabelle Pendlerpauschale

Warum vor allem E-Autofahrer:innen profitieren

Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Antrieb – das heißt, E-Autofahrer:innen erhalten dieselbe steuerliche Förderung pro Kilometer wie Fahrer:innen von Benzinern oder Dieseln. Während aber die Kraftstoffkosten bei Verbrennern mit dem CO₂-Preis steigen, bleiben die reinen Stromkosten für E-Autos meist deutlich niedriger. So wirkt sich jeder gefahrene Kilometer beim Elektroauto stärker auf die Steuerersparnis aus. In Zukunft sogar noch deutlicher, denn die CO2-Abgabe steigt weiter. 2025 beträgt sie 55 Euro pro Tonne, 2026 bereits bis zu 65 Euro, und ab 2027 soll der Preis dann frei am Markt gebildet werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel „Was ist die CO2-Abgabe?“.

 

Nahaufnahme eines Taschenrechners neben dem ein Spielzeugauto steht
Ab dem 1. Januar 2026 soll die Entfernungspauschale dauerhaft steigen: Laut Koalitionsvertrag plant die Bundesregierung, dann bereits ab dem ersten Kilometer 38 Cent pro Arbeitstag anzusetzen.

Gut zu wissen: Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, die als Dienstwagen genutzt werden, profitieren zusätzlich von reduzierten Steuersätzen. Statt mit einem Prozent des Bruttolistenpreises wird ein E-Dienstwagen nur mit 0,25 Prozent – beziehungsweise 0,5 Prozent bei teureren Modellen – versteuert. Damit sinkt die steuerliche Belastung beim Weg zur Arbeit nochmals deutlich. Ein Vorteil, den klassische Dienstwagen nicht bieten.

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Die wichtigsten Infos zur aktuellen Pendlerpauschale


Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale, und wie macht man sie geltend?

Fahrtkosten, die Arbeitnehmer:innen und Selbstständigen auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (nur erste Tätigkeitsstätte) entstehen, lassen sich über die sogenannte Pendlerpauschale in der Lohnsteuer- beziehungsweise Einkommensteuererklärung geltend machen. Ob man in Voll- oder Teilzeit arbeitet, ist nicht relevant.

Die Pauschale gilt zudem unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, schließt also nicht nur Autos, sondern auch öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad ein. Benutzen Arbeitnehmer:innen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mehrere Verkehrsmittel, müssen sie diese separat in die Steuererklärung eintragen. Für Autofahrer:innen kann die Pendlerpauschale in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Wer hingegen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommt, kann maximal 4500 Euro pro Jahr ansetzen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die tatsächlichen Kosten – etwa für ein Jahresticket – in der Steuererklärung anzugeben.



Welche Fahrtstrecke erkennt das Finanzamt an?

Das Finanzamt berücksichtigt bei der Pendlerpauschale nur die einfache Entfernung zwischen Wohnort und erster Arbeitsstätte – in der Regel entlang der kürzesten Straßenverbindung. Angefangene Kilometer werden dabei abgerundet. Persönliche Umwege, etwa zum Kindergarten, können nicht angesetzt werden. Die Pauschale gilt für jeden Arbeitstag, an dem Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind. Selbst wenn Sie mehrmals am Tag pendeln, wird die Strecke nur einmal pro Tag angerechnet. Homeoffice‑, Urlaubs- oder Krankheitstage fließen nicht in die Berechnung ein.



Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?

Basierend auf den oben genannten Voraussetzungen (kürzeste direkte Strecke, angefangene Kilometer werden abgerundet, nur tatsächlich gefahrene Kilometer), ergibt sich folgende Beispielrechnung:

0,30 Euro x 20 Kilometer + 0,38 Euro x 7 Kilometer = 9,80 Euro pro Tag

Der Arbeitsweg beträgt in diesem Beispiel 30 Kilometer. Die ersten 20 Kilometer werden mit je 30 Cent, die letzten zehn Kilometer mit 38 Cent berechnet. So ergibt sich pro Tag eine Pendlerpauschale von 9,80 Euro. Der Tagessatz wird anschließend mit den Tagen multipliziert, an denen Sie zur Arbeit gefahren sind. Bei 220 Tagen ergäbe sich eine Jahrespauschale von 2156 Euro.



Wie viel Pendlerpauschale wird ausgezahlt?

Die Pendlerpauschale wird nicht direkt ausgezahlt, sondern senkt das zu versteuernde Einkommen im Rahmen der Steuererklärung. Sie wirkt also steuermindernd – wie stark, hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz ab. Zudem wirkt sich die Pendlerpauschale nur dann steuermindernd aus, wenn die gesamten Werbungskosten – inklusive der Fahrtkosten – den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 1230 Euro pro Jahr übersteigen. Erst dann führt sie zu einer tatsächlichen Steuerersparnis. Solange die tatsächlichen Werbungskosten den Pauschbetrag nicht überschreiten, wird dieser stattdessen angesetzt. Für Arbeitnehmer:innen mit sehr kurzer Fahrtstrecke ergeben sich somit durch die Pendlerpauschale womöglich keine Steuervorteile.


17. Dezember 2020
Elektromobilität
Klimaschutz

Text: Annika Schmitz. Fotos: Stocksy, Getty, Noun Projects. Zuletzt überarbeitet am 22.06.2025.

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