
So setzt sich der Strompreis zusammen
Wie viel Sie monatlich für Ihren Stromverbrauch zahlen und wie viel Ihr Nachbar oder Ihre beste Freundin, das unterscheidet sich ziemlich sicher. Das liegt neben der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der Wohnungsgröße auch daran, welche Geräte regelmäßig im Haushalt eingesetzt werden und wie energieeffizient diese arbeiten. Aber was genau bezahlen Sie eigentlich mit Ihrer Stromrechnung?
Ihre Stromrechnung: Arbeitspreis und Grundpreis
Die Summe auf Ihrer Rechnung setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: aus dem Arbeitspreis und aus dem Grundpreis. Letzterer ist – ähnlich wie die Grundgebühr bei Ihrem Handy – die Basiszahlung für Ihren Stromtarif. Mit dem Grundpreis begleichen Sie die Kosten für die Stromabrechnung, für den Stromzähler und für das Messen des Verbrauchs, die beim Stromanbieter anfallen – unabhängig davon, wie viel Strom Sie konkret verbrauchen. Die Grundgebühr ist also eine Umlage für die Ihrem Stromanbieter entstehenden Fixkosten. Der Arbeitspreis hingegen wird von der Menge des verbrauchten Stroms bestimmt: Er steigt mit jeder Kilowattstunde, die Sie beziehen. In ihm sind alle Umlagen, Steuern, Netzentgelte und die Kosten des Anbieters für den Energieeinkauf enthalten. Streng genommen können Sie also nur den Arbeitspreis durch Ihren Stromverbrauch beeinflussen.
Das Geld für den Arbeitspreis rechnet zwar Ihr Stromanbieter ab; es geht aber neben dem Stromanbieter selbst auch an den Betreiber des von ihm genutzten Stromnetzes (Netzbetreiber) und an den Staat. Lediglich der erste Teil des Arbeitspreises wird dabei durch Angebot und Nachfrage im freien Wettbewerb bestimmt. Das heißt: Nur diesen Anteil können Stromanbieter selber beeinflussen und etwa senken oder anheben. Was die Netzbetreiber und der Staat bekommen, geben dagegen Gesetze oder andere staatliche Regelungen vor. Und diese Anteile sind in der Regel höher als der Anteil, den die Stromanbieter erhalten.

Knapp ein Drittel des Strompreises bekommt der Staat
Fast ein Drittel des Strompreises beziehungsweise des Arbeitspreises zieht der Staat für Steuern, Abgaben und Umlagen ein – genau genommen 31,1 Prozent. Zum Staatsanteil des Strompreises gehören unter anderem die Mehrwertsteuer und die Stromsteuer, die auch Ökosteuer genannt wird. Sie war 1999 ursprünglich eingeführt worden, um klimapolitische Ziele zu fördern, fließt jetzt aber zu einem großen Teil in die Rentenversicherung.
Bis zum Juli 2022 machte auch die so gennante EEG-Umlage, die „Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“, einen großen Teil des staatlichen Anteils am Strompreis aus. Mit dieser Abgabe beteiligte der Staat die Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung der Energiewende in Deutschland – mehr dazu im Kasten unten.
Zum 1. Juli 2022 ist die EEG-Umlage auf null Cent pro Kilowattstunde abgesenkt worden, ab Januar 2023 soll sie dauerhaft wegfallen. Diese Absenkung wird von Stromanbietern wie enercity vollumfänglich an die Kundinnen und Kunden weitergegeben und soll diese vor allem angesichts der steigenden Beschaffungspreise für Energie entlasten. Durch den Wegfall der EEG-Umlage sinkt der staatliche Anteil am Arbeitspreis im Vergleich zu den Vorjahren deutlich.
Netzbetreiber und Stromerzeuger
Bei den Betreibern von Stromnetzen landet 2022 knapp ein Viertel des Strompreises. Genauer gesagt: 24,7 Prozent. Mit dieser Gebühr werden sie dafür vergütet, dass die verschiedenen Stromanbieter ihren Strom über Leitungen und Masten zum Verbraucher transportieren können. Die sogenannten Netzentgelte sollen die Kosten für Aufbau, Betrieb und Instandhaltung der Stromnetze decken. Ihre Höhe ist bundesweit unterschiedlich, weil die Kosten zum Betrieb von Stromnetzen je nach Region variieren. Ursächlich sind dafür zum Beispiel regional unterschiedlich hohe Netzentgelte. Im Norden der Republik müssen Netzbetreiber etwa immer häufiger in die Netzregulierung eingreifen – zum Beispiel dann, wenn zu viel Windstrom in das Stromnetz fließt. Diese Stabilitätsmaßnahmen können die Netzentgelte in die Höhe treiben.
Ein Anteil von 44,2 Prozent geht an die Stromanbieter selbst. Damit finanzieren sie ihre eigene Produktion und Verwaltung sowie die Beschaffung von zusätzlichem Strom, etwa um kurzfristige Mehrbedarfe zu decken. Hierzu handeln Energiekonzerne Strommengen auf Energiebörsen, die auf Strom spezialisiert sind, den sogenannten Strombörsen.
In den vergangenen Monaten sind die Strompreise an diesen Börsen stark gestiegen. So fällt auch der Anteil am Strompreis, den die Stromanbieter erhalten, höher aus als in den Vorjahren. Dennoch gilt im Jahr 2022 nach wie vor: Mehr als die Hälfte des Strompreises wird vom Staat bestimmt.
Die EEG-Umlage – was war das nochmal?
Die staatliche „Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“, besser bekannt als EEG-Umlage, wurde im Jahr 2000 eingeführt.
Der Staat zahlt den Betreibern von Ökostrom-Anlagen einen festgelegten Preis für jede eingespeiste Kilowattstunde, die sogenannte Einspeisevergütung. So steigert er die Attraktivität der Ökostromproduktion und bringt die Energiewende in Schwung. Zu diesem Zweck unterhalten die großen deutschen Übertragungsnetzbetreiber ein Konto, das EEG-Konto. Um Schwankungen dieses Kontostands auszugleichen, wurden die Verbraucher bis 2022 an den Kosten beteiligt und finanzierten damit die Energiewende mit.
2022 wurde der Wegfall der EEG-Umlage beschlossen, um die Bürgerinnen und Bürger angesichts steigender Energiepreise zu entlasten. Die Differenz, die sich daraus auf dem EEG-Konto ergibt, wird durch den Bund sowie aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) aufgefüllt. In den EKF fließen unter anderem die Einnahmen aus der 2021 eingeführten CO2-Bepreisung auf fossile Brennstoffe im Wärme- und Verkehrssektor.
Text: Florian Sievers. Fotos: Shutterstock (2), Strom-Report.
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