Preisentwicklung bei enercity

enercity setzt die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Entlastungsmaßnahmen für ihre Kund:innen vollständig um.
01.01.2026
01.01.2026
Wegfall Gasspeicherumlage

Die Gasspeicherumlage wurde 2022 eingeführt, um die Kosten für das staatlich angeordnete Befüllen von Gasspeichern zu decken und somit die Gasversorgung in Deutschland zu sichern. Zum 01. Januar 2026 wird die Gasspeicherumlage von 0,289 ct/kWh (netto) vollständig abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt tragen nicht mehr die Verbraucher:innen die Kosten, sondern der Staat. Für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch mit 12.000 kWh pro Jahr bedeutet der Wegfall der Umlage eine jährliche Ersparnis von rund 41 Euro brutto. 

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Was bedeutet das für unsere Kund:innen?

Wir geben den Wegfall der Gasspeicherumlage natürlich vollständig an unsere Kund:innen weiter. Ab dem 01. Januar 2026 wird dies automatisch berücksichtigt, indem der Arbeitspreis um 0,289 ct/kWh (netto) sinkt. Sie müssen also nichts weiter tun. 

Für Sonderverträge, die ab dem 01.12.2025 abgeschlossen wurden, ist der Wegfall der Gasspeicherumlage bereits im Arbeitspreis einkalkuliert. Für diese Verträge wird es keine weitere Senkung ab dem 01.01.2026 geben.



Wie können Kund:innen sehen, wie hoch die Entlastung für sie ausfällt?

Die Höhe der Entlastung hängt vom individuellen Gasverbrauch ab. Den Entlastungsbetrag für den Zeitraum ab dem 01. Januar 2026 finden die Kund:innen auf Ihrer Gas-Rechnung.


Entwicklung der Stromkosten

Gute Nachrichten: Die Strompreise bei enercity bleiben im Jahr 2026 stabil. Die KWKG- und Offshore-Umlagen werden angehoben. Außerdem steigt der Aufschlag für die besondere Netznutzung. Durch den Zuschuss vom Staat zu den Kosten der Übertragungsnetze werden die Netzentgelte gesenkt und somit können die gestiegenen Kosten ausgeglichen werden.


Warum werden die Strompreise nicht günstiger?

Die gestiegenen Kosten durch die Umlagen können durch die gesunkenen Netzentgelte ausgeglichen werden. Aus diesem Grund bleibt der Strompreis bei enercity in 2026 stabil.



Was ist die KWKG-Umlage?

Die KWKG-Umlage ist Teil des Strompreises. Mit ihr wird die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert. Die KWKG-Umlage wird von dem oder der Netzbetreiber:in an den oder die Anlagenbetreiber:in gezahlt und bei den Letztverbraucher:innen auf der Stromrechnung ausgewiesen.



Was ist die Offshore-Umlage?

Mit den Einnahmen aus der Offshore-Netzumlage werden die entsprechenden Kosten für Entschädigungen bei Störungen oder bei Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen sowie die Kosten der Errichtung und des Betriebs der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt. 



Was ist der Aufschlag für die besondere Netznutzung?

Der Aufschlag für die besondere Netznutzung ist ein zusätzlicher Betrag, der auf den Strompreis aufgeschlagen wird. Er besteht aus zwei Teilen: 

  • der sogenannten § 19 StromNEV-Umlage und 
  • einem weiteren Aufschlag für spezielle Nutzungen des Stromnetzes. 

Mit diesem Aufschlag werden besondere Kosten bezahlt, die beim Betrieb und bei der Nutzung der Stromnetze entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für große Stromverbraucher, die individuelle Netzentgelte zahlen, die Befreiung von Wasserstoffanlagen von bestimmten Gebühren und zusätzliche Kosten, die durch die Integration von erneuerbaren Energien ins Stromnetz entstehen.


Unsere Energiespartipps

Das Thema Energiesparen bleibt - auch in diesem Winter - weiterhin wichtig.

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