
Das beinhaltet das Energiepaket der Bundesregierung
Mit einem „Energiepaket“ will die Bundesregierung gleichzeitig Verbraucher:innen, Unternehmen und dem Klima helfen. Im August 2025 hat das Bundeskabinett mehrere Gesetzesvorlagen verabschiedet, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen. Das Ziel: Endkund:innen und Unternehmen durch niedrigere Energiepreise entlasten, den Verbraucherschutz stärken und erneuerbare Energien ausbauen. Dies sind die wichtigsten Punkte:
Abschaffung der Gasspeicherumlage
Dieser Beschluss ist ein Schritt Richtung Normalität. Denn die Gasspeicherumlage wurde im Oktober 2022 aufgrund des russischen Einmarschs in die Ukraine eingeführt, um die Kosten für das Befüllen der deutschen Gasspeicher abzusichern. Derzeit liegt sie bei 0,29 Cent pro Kilowattstunde, die Unternehmen und private Verbraucher:innen abhängig von ihrem Verbrauch bezahlen. Insgesamt kamen so im vergangenen Jahr 3,4 Milliarden Euro zusammen – die künftig die Bundesregierung übernehmen will.
Die Abschaffung käme den Verbraucher:innen unmittelbar bei den Kosten für Heizung und Warmwasser zugute. Ein vierköpfiger Haushalt mit 100 Quadratmetern und einem jährlichen Verbrauch von 15.000 Kilowattstunden würde nach Berechnung des Portals Finanztip beispielsweise 52 Euro jährlich sparen.
Auch Unternehmen würde die Maßnahme finanzielle Erleichterung verschaffen, von der kleinen Bäckerei bis hin zu großen Industriebetrieben, die sehr viel Gas verbrauchen, etwa Unternehmen aus der Chemie- und Metallindustrie. Zudem könnte es einen indirekten Effekt geben: Da auch Gaswerke die Gasspeicherumlage zahlen müssen, könnte deren Wegfall zu sinkenden Strompreisen führen.
Die praktische Auswirkung der Senkungen relativiert sich allerdings, weil sie durch die konstant steigende CO2-Abgabe auf fossile Energien mehr als ausgeglichen wird.

Verbraucherschutz: Höhere Anforderungen an Gas- und Stromversorger
Auch die EnWG-Novelle 2025 steht im Zusammenhang mit der Energiekrise von 2022. Damals wurden viele Verbraucher:innen mit massiven Preiserhöhungen durch ihre Strom- oder Gasversorger konfrontiert. Einige Versorger, insbesondere sogenannte „Billiganbieter“, gingen insolvent – oder kündigten kurzfristig Verträge, sodass Kund:innen in die Grund- oder Ersatzversorgung wechseln mussten.
Künftig sollen Energieanbieter mit 200.000 oder mehr Kund:innen Festpreistarife und Verträge mit mindestens zwölf Monaten Laufzeit anbieten. Außerdem werden sie dazu verpflichtet, sich gegen Preisrisiken abzusichern, um die Verbraucher:innen vor plötzlichen großen Preissprüngen zu schützen.
Freie Bahn für Geothermie, Großwärmepumpen und Speicher
Ein weiteres Gesetz erleichtert den Bau und die Errichtung von Geothermieanlagen, Großwärmepumpen und Wärmespeichern. Solche Maßnahmen gelten künftig als Projekte von besonderem öffentlichem Interesse.
Das hat deutliche praktische Auswirkungen. So werden beispielsweise Planfeststellungsverfahren vereinfacht: Behörden können dann vorläufige Zulassungen aussprechen, sodass die ersten Arbeiten bereits vor der endgültigen Genehmigung beginnen können. Gleichzeitig sollen Verfahren digitalisiert und Behörden verbindliche Fristen zur Bearbeitung vorgegeben werden, um die Projekte zu beschleunigen.
Ziel ist vor allem, die kommunale Wärmeplanung zu erleichtern und zu beschleunigen. In diesen Planungen arbeiten Kommunen und Städte aus, in welchen Gebieten die Verbraucher:innen durch einen Fernwärme- oder Nahwärmeanschluss mit Wärme versorgt werden können. Solche Netze ersparen nicht nur Endkund:innen die Anschaffung einer eigenen Heizungsanlage. Sie eröffnen auch neue Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien in der Wärmeerzeugung, beispielsweise durch Geothermieanlagen, die Wärme aus dem Erdreich verwerten, oder durch Großwärmepumpen, die dafür die Kraft von Flüssen nutzen. Zudem kann bereits vorhandene Wärme genutzt werden, die bislang buchstäblich verpuffte, beispielsweise Abwärme von Industrieanlagen. Neben den Anlagen selbst soll auch der Bau von entsprechenden Wärmeleitungen vereinfacht und beschleunigt werden – ebenso wie der von industriell betriebenen Speichern wie Erdbeckenspeichern, die saisonale Schwankungen abfedern können.
Ausbau von Windenergie und Stromnetzen
Auch auf anderem Gebiet soll der Ausbau erneuerbarer Energien vorangehen: Die Bundesregierung setzt eine EU-Richtlinie um, die vorsieht, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch in der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent gesteigert werden muss.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen insbesondere Offshore-Windenergie und der Ausbau von Stromnetzen vorangetrieben werden. Konkret bedeutet das: Die Zulassungsverfahren für bestimmte Flächen und Gebiete sollen vereinfacht werden. Zu diesen sogenannten Beschleunigungsflächen gehören sowohl Gebiete, in denen Windenergie auf See erzeugt werden soll, als auch Gebiete, in denen Übertragungsnetze, Verteilnetze oder Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks gebaut werden sollen. Das würde die Energiewende deutlich voranbringen – und dafür sorgen, dass noch mehr Endverbraucher:innen von grünem Strom profitieren können.

Energy Sharing: Strom aus der Nachbarschaft
Außerdem öffnet das Energiepaket den Energiemarkt für neue Player:innen: Künftig dürfen Privatleute und kleine Gesellschaften selbst erzeugten Strom in kleinen lokalen Netzen verkaufen, statt ihn ins Netz einzuspeisen.
Dieses Energy Sharing bietet zum einen neue Anreize zum Betreiben von privaten PV-Anlagen, da sich das Einspeisen ins öffentliche Stromnetz aufgrund der stetig sinkenden Einspeisevergütung kaum noch lohnt. Zudem werden so die Stromnetze entlastet, da der lokal erzeugte und genutzte Strom nicht mehr über lange Strecken transportiert werden muss. Beide Aspekte spielen auch eine wichtige Rolle bei der Entwicklung nachhaltiger Stadtquartiere, die sich nahezu autark mit grüner Energie versorgen könnten und so in einem Zug die Energiewende voranbringen und nachbarschaftliche Verbundenheit stärken können.
Kritische Stimmen warnen allerdings, Energy Sharing dürfe nicht dazu führen, dass nun notwendige Investitionen in die bestehenden regionalen Niederspannungsnetze ausbleiben. Auch sind wichtige Voraussetzungen noch nicht geklärt, etwa die rechtliche Definition einer „Kundenanlage“ im Vergleich zu einem regulären Energieversorger.
Hinzu kommt: Für die effiziente Versorgung mit lokal erzeugtem Strom sind Smart Meter eine entscheidende Voraussetzung. Solche intelligenten Messsysteme ermöglichen es, Stromverbräuche zu erfassen und zu steuern, sind bislang aber noch nicht in allen privaten Haushalten zu finden.
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