Ein Paar lädt ein E-Auto auf
Ein technologieoffener Ansatz

Der 8-Punkte-Plan zur Elektromobilität

Um die Elektromobilität in Deutschland zu fördern, hat die neue Bundesregierung einen 8-Punkte-Plan vorgelegt. Ziel des Plans ist es, Investitionen zu erleichtern, Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Antriebe zu schaffen und die nötige Infrastruktur schneller und gezielter auszubauen.

Die Elektromobilität steht im Fokus des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung, die mit einem 8-Punkte-Plan den Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge beschleunigen möchte. Dabei setzt die Regierung auf einen technologieoffenen Ansatz, der ohne gesetzliche Quoten auskommt und stattdessen auf vielfältige Fördermaßnahmen setzt. Was bedeutet das konkret für Verbrauchende, Autofahrer:innen und Unternehmen? 

Autobahnkreuzung aus der Vogelperspektive
Geht es nach der Bundesregierung, werden künftig immer mehr E-Autos auf deutschen Straßen unterwegs sein.

Maßnahmen im Überblick

Ein zentraler Punkt des Plans ist die steuerliche Förderung von E-Fahrzeugen als Dienstwagen. Die sogenannte 0,25-Prozent-Regelung wird künftig bis zu einem Listenpreis von 100.000 Euro gelten, was eine deutliche Ausweitung gegenüber der bisherigen Grenze von 70.000 Euro darstellt. Diese Maßnahme ist besonders relevant für Unternehmen und Selbstständige, die elektrisch betriebene Dienstwagen in ihrer Fahrzeugflotte einsetzen, sowie für Angestellte, denen ein Elektroauto als Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird.

Zusätzlich sollen Käufer:innen von Elektroautos von einer Sonderabschreibung profitieren, die es ermöglicht, die Anschaffungskosten schneller und in größerem Umfang steuerlich geltend zu machen. Diese Förderung richtet sich vor allem an gewerbliche Käuferinnen und Käufer, zum Beispiel mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe oder Selbstständige, die in elektrische Fahrzeuge investieren und diese zügig abschreiben wollen.

Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos wird bis zum Jahr 2035 verlängert, was sowohl privaten als auch gewerblichen Fahrzeughalterinnen und -haltern einen langfristigen finanziellen Anreiz bietet. Besonders attraktiv ist diese Maßnahme für Käuferinnen und Käufer, die ein E-Auto langfristig nutzen wollen und dabei von laufend niedrigen Betriebskosten profitieren möchten.

Gezielte Förderung

Ein Förderprogramm aus dem EU-Klimasozialfonds soll Haushalte mit geringem Einkommen unterstützen, um auch einkommensschwächeren Gruppen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen. Diese Förderung richtet sich an Menschen mit begrenztem finanziellem Spielraum, etwa Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner oder Geringverdienende, für die der Kauf eines E-Autos bislang nicht realisierbar war.

Die gezielte Förderung von Plug-in-Hybridfahrzeugen (PHEVs) und Elektrofahrzeugen mit Range Extender (EREVs) ist ebenfalls Teil des Plans. Diese Maßnahme ist besonders interessant für Menschen, die regelmäßig lange Strecken zurücklegen und auf eine hohe Reichweite angewiesen sind, sowie für jene, die den Wechsel zu einem reinen Elektrofahrzeug noch scheuen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau und der Finanzierung des Ladenetzes. Ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Ladenetz soll sowohl Pkw als auch Lkw, einschließlich des Schnellladens, umfassen. Unternehmen mit größeren Fahrzeugflotten, wie im Handwerk oder in der Logistik, profitieren von einer gezielten Unterstützung beim Aufbau eigener Ladeinfrastruktur.

Nahaufname eines Mannes, der seinen Dienstwagen auflädt
Ein zentraler Punkt des 8-Punkte-Plans der Bundesregierung ist die steuerliche Förderung von E-Fahrzeugen als Dienstwagen.

Die Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw wird über das Jahr 2026 hinaus verlängert, was vor allem Speditionsunternehmen und Logistikdienstleistern spürbare Kosteneinsparungen ermöglicht. Diese Regelung schafft Planungs- und Investitionssicherheit für Betriebe, die auf emissionsfreie Lkw umstellen wollen.

Neben Batterieantrieben soll auch die Wasserstofftechnologie gezielt gefördert werden. Der Ausbau einer Ladeinfrastruktur für Wasserstoff-Nutzfahrzeuge ist Teil des technologieoffenen Ansatzes der Regierung. Diese Maßnahme richtet sich vor allem an Unternehmen im Schwerlast- und Fernverkehr, für die Wasserstoffantriebe aufgrund ihrer Reichweite und kurzen Betankungszeiten eine sinnvolle Alternative darstellen.

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Hier noch einmal der 8-Punkte-Plan der neuen Bundesregierung in einer kurzen Übersicht:

  1. 0,25-%-Regelung für E-Dienstwagen: Gilt künftig bis zu einem Listenpreis von 100.000 Euro.
  2. Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge: Gewerbliche Käufer:innen können Anschaffungskosten schneller abschreiben.
  3. Verlängerte Kfz-Steuerbefreiung: Elektroautos bleiben bis 2035 steuerfrei.
  4. Förderung für einkommensschwache Haushalte: Unterstützung beim E-Auto-Kauf über den EU-Klimasozialfonds.
  5. Wiedereinführung der Förderung von PHEVs und EREVs: Für Nutzer:innen mit hohem Reichweitenbedarf oder Einstiegshürden.
  6. Ausbau der Ladeinfrastruktur: Flächendeckendes Netz für Pkw und Lkw, inklusive Förderung für Firmenflotten.
  7. Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw: Verlängerung über 2026 hinaus schafft Kostenvorteile für die Logistikbranche.
  8. Förderung der Wasserstofftechnologie: Ladeinfrastruktur für Wasserstoff-Nutzfahrzeuge wird ausgebaut.

Anreize statt Regulierung

Der 8-Punkte-Plan ist ein klares Bekenntnis zur Elektromobilität als tragender Säule künftiger Verkehrspolitik und zur Modernisierung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Die Maßnahmen zielen auf Anreize statt Regulierung und sollen durch eine breit angelegte Förderung möglichst viele Bevölkerungsgruppen erreichen. Zugleich betont der Vertrag die Notwendigkeit, technologieoffen zu agieren – also verschiedene Antriebsformen zuzulassen, statt sich einseitig festzulegen. Wer den Umstieg auf ein klimafreundliches Fahrzeug plant, findet künftig bessere Bedingungen vor – ob privat oder gewerblich.

31. Juli 2025
Elektromobilität

Text: Redaktion #positiveenergie. Fotos: Getty Images.

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