
Gebäudemodernisierungsgesetz: Was Haushalte jetzt wissen müssen
Wärmepumpe oder Gasheizung? Kaum ein Gesetz hat in Deutschland so heftige Diskussionen ausgelöst wie das sogenannte „Heizungsgesetz“. Nun hat die Bundesregierung das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend überarbeitet und zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG oder GMG) umbenannt. Seit dem 29. Juli 2026 regelt die Neufassung, welche Anforderungen für den Einbau, Austausch und die Modernisierung von Heizungsanlagen gelten.
Die Reform bleibt umstritten: Kritiker:innen warnen vor steigenden Kosten für Verbraucher:innen und vor möglichen Rückschritten beim Klimaschutz. Unabhängig von der politischen Debatte stellt sich für Hausbesitzer:innen und Mieter:innen vor allem die Frage: Welche Änderungen kommen beim Einbau einer neuen Heizungsanlage jetzt auf sie zu?
Was ändert sich mit dem GModG beim Heizungstausch?
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Die 65-Prozent-Pflicht entfällt: Die bisherige Vorgabe, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu betreiben, entfällt. Hausbesitzer:innen können damit wieder zwischen mehr Technologien wählen. Der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bleibt unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich.
Einführung von Bio-Treppe und Grüngasquote: Statt der bisherigen 65-Prozent-Pflicht setzt das Gesetz auf zwei neue Instrumente. Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen gilt künftig die sogenannte Bio-Treppe: Ab 2029 müssen die Anlagen schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen. Zudem ist eine Grüngas- und Grünheizölquote vorgesehen. Sie verpflichtet Anbieter von Gas, Heizöl und Flüssiggas für die Wärmeversorgung, den Anteil klimaneutraler Brennstoffe in ihrem Angebot schrittweise zu erhöhen. Die Details der Regelung will die Bundesregierung bis Ende 2026 ausarbeiten.
Förderungen bleiben erhalten: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird fortgesetzt. Seit dem 21. Juli 2026 gelten jedoch angepasste Fördersätze und Höchstbeträge. Unterstützt werden weiterhin energetische Sanierungen sowie der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Vor einer Investitionsentscheidung sollten Eigentümer:innen die aktuellen Förderkonditionen prüfen.
- Heizkostenbremse für Mieter:innen: Die Mehrkosten, die durch die vorgeschriebenen Anteile klimaneutraler Brennstoffe im Rahmen der Bio-Treppe entstehen, werden künftig zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen aufgeteilt. Damit soll berücksichtigt werden, dass Mieter:innen die Wahl des Heizungssystems in der Regel nicht beeinflussen können. Die Beteiligung der Vermieter:innen ist allerdings gedeckelt: Sie gilt nur bis zu einer Quote von 30 Prozent. Steigt der vorgeschriebene Anteil darüber hinaus, müssen die zusätzlichen Kosten von den Mieter:innen getragen werden.
Was gilt für Bestandsgebäude nach dem GModG?
Eigentümer:innen haben beim Heizungstausch wieder mehr Wahlmöglichkeiten. Neben Wärmepumpen, dem Anschluss an ein Fernwärmenetz, Hybrid- und Biomasselösungen bleiben unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gas- und Ölheizungen zulässig.
Wer eine solche Anlage einbaut, muss jedoch die Bio-Treppe berücksichtigen: Ab 2029 müssen mindestens zehn Prozent der Wärme aus klimaneutralen Brennstoffen wie etwa Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff stammen. Das Prinzip kennen Autofahrer:innen bereits vom E10-Kraftstoff: Dort wird dem herkömmlichen Kraftstoff Bioethanol beigemischt, das aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt wird. Auch Heizungen sollen künftig nicht mehr nur mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden, sondern schrittweise klimafreundlichere Alternativen nutzen. Der Mindestanteil steigt 2030 auf 15 Prozent, 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent. Bis 2045 sollen schließlich alle fossilen Brennstoffe durch klimaneutrale Alternativen ersetzt werden.

Was viele bei der Wahl der Heizung unterschätzen
Mit dem GModG bleibt der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen also unter Auflagen weiterhin möglich. Doch heißt „erlaubt“ auch automatisch zukunftsfähig?
Entscheidend sind neben den Anschaffungskosten vor allem auch die Ausgaben in den Jahren danach. Denn die CO₂-Preise steigen weiter, Gasnetze werden teilweise umgebaut oder zurückgebaut, und die Netzkosten verteilen sich künftig auf weniger Gasanschlüsse. Wer heute eine neue fossile Heizung einbaut, könnte daher in zehn Jahren mit deutlich höheren Betriebskosten konfrontiert sein.
Ein weiterer Unsicherheitsfaktor: Die Bio-Treppe setzt voraus, dass in Zukunft ausreichend klimaneutrale Brennstoffe vorhanden sind. Insbesondere Biomethan gilt jedoch als begrenzte Ressource, denn die organischen Reststoffe, aus denen es hergestellt wird, wie etwa Pflanzenreste, Bioabfälle oder Gülle, stehen nur begrenzt zur Verfügung. Gleichzeitig wird Biomethan auch in der Industrie, der Kraft-Wärme-Kopplung sowie anderen Bereichen der Energieversorgung benötigt. Ob langfristig genügend Biomethan für eine große Zahl von Gasheizungen verfügbar sein wird und zu welchen Preisen, bleibt offen.
Was bedeutet das GModG für Hannover?
Die Stadt Hannover verfügt bereits über eine kommunale Wärmeplanung. Sie zeigt, welche Stadtteile an die zunehmend grüne Fernwärme angeschlossen werden können und wo dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen sinnvoll sind. Für Eigentümer:innen ist das ein Vorteil: Die Wärmeplanung schafft Orientierung und erleichtert die Entscheidung für ein neues Heizsystem.
Parallel treibt enercity den Ausbau der Fernwärmeversorgung weiter voran und stellt die Wärmeerzeugung schrittweise auf klimafreundliche Energiequellen wie Abwärme, Biomasse, Biomethan, Großwärmepumpen und Power-to-Heat um. Damit wird das Gasnetz in der Wärmeversorgung langfristig an Bedeutung verlieren.
In Hannover nutzen bereits viele Bürger:innen Fernwärme von enercity. Erfahren Sie mehr über die zuverlässige Wärmeversorgung.
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