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Produkte


Strom für Privat- und Gewerbekund:innen

HeizStrom
HeizStrom - Preise
HeizStrom - Produktinformation

MitgliedsStrom
MitgliedsStrom - Preisblatt ab 01. Oktober 2022

enercity Strom natürlich versorgt (GVV)
Strom natürlich versorgt - Preisblatt ab 01. Oktober 2022
enercity Strom natürlich versorgt - Vertragsinhalte

Ökostrom Premium
ÖkoStrom Premium - Preisblatt ab 01. Oktober 2022

Umweltstrom mit Förderung
Umweltstrom mit Förderung - Preisblatt ab 01. Oktober 2022
Umweltstrom mit Förderung (Aktion) - Preisblatt ab 01. Oktober 2022



Strom für Business Accounts und Key Accounts (Großkund:innen)



Gas für Privat- und Gewerbekund:innen

enercity Gas natürlich versorgt (GVV)
Gas natürlich versorgt - Preisblatt ab Februar 2024
enercity Gas natürlich versorgt - Allgemeine Preise ab Februar 2024
enercity Gas natürlich versorgt - Vertragsinhalte

MitgliedsGas
MitgliedsGas - Preisblatt ab Februar 2024


Services


Energiesparen & Energieeffizienz

Infoblatt Stromverbrauchsmessung
Testen Sie Ihren Stromverbrauch

Infoblatt Energieausweise
Der Energieausweis für Wohngebäude

Verbrauchsausweis Energie
Der verbrauchsorientierte Energieausweis

Bedarfsausweis Energie
Der bedarfsorientierte Energieausweis



Servicebroschüren

SEPA Infoblatt
SEPA - das europaweit einheitliche Zahlungssystem

Abschlagszahlung Info
Ihre Abschlagszahlung - fair und transparent

Nutzungsbedingungen zum ServicePortal
Allgemeine Nutzungsbedingungen zum ServicePortal

Wichtige Rufnummern und Ansprechpartner
Der richtige Partner für Sie

Zahlungsverzug - mehrsprachige Infobroschüre
Zahlungsverzug - was tun?

Zählersperrung - mehrsprachige Infobroschüre
Zählersperrung - was tun?

Vermeidung der Versorgungsunterbrechung - mehrsprache Infobroschüre
Informationen für Haushaltskunden zur angedrohten Versorgungsunterbrechung

Ankündigung der Unterbrechung der Energiebelieferung
Mehrsprachige Informationen


Anträge & Formulare

Pflichtmitteilungen, Gesetze & Verordnungen


EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2015

Bericht der Stadtwerke Hannover AG nach § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014
Elektrizitätsversorgungsunternehmen: Stadtwerke Hannover AG
Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 20002357

Bericht Belastungsausgleich nach § 77 EEG



EEG-Umlage gemäß Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem EEG vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.

Mit der EEG-Umlage fördert der Staat die erneuerbaren Energien: Wer etwa Strom aus Windkraft-, Solar- oder Biomasseanlagen erzeugt, kann ihn zu einem festen garantierten Preis ins Netz einspeisen und verkaufen. Die EEG-Umlage zahlt jeder Verbraucher über seine Stromrechnung.

Aus zwei Gründen steigt die EEG-Umlage momentan stark an. Erstens wird mehr und mehr Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland produziert, viele neue Anlagen gehen ans Netz. Der zweite Grund erscheint zunächst paradox: Erneuerbare Energien erhöhen das Stromangebot in Zeiten großer Nachfrage – und senken dadurch den Strompreis an der Börse. Wenn das aber passiert, steigt die Differenz zwischen dem tatsächlichen Strompreis und dem festgelegten Abnahmepreis, den Betreiber von Ökostromanlagen gesetzlich garantiert bekommen. Diese Differenz wird durch die EEG-Umlage finanziert.

gesetze-im-internet.de



Versorgungsbedingungen für unsere Produkte

Versorgungsbedingungen Fernwärme
Versorgungsbedingungen Fernwärme Stand: 01.10.2022

Versorgungsbedingungen Strom
Versorgungsbedingungen Strom Stand: 01.01.2023

Versorgungsbedingungen Gas
Versorgungsbedingungen Gas Stand: 01.01.2023

Versorgungsbedingungen Wasser
Versorgungsbedingungen Wasser Stand: 01.01.2023



Stromkennzeichnung

Mit der Zunahme des Wettbewerbs in der Energiewirtschaft steigen die Anforderungen an Transparenz und Verbraucherinformation. Daher hat die Europäische Gemeinschaft die Mitgliedsländer zur Einführung und Umsetzung einer Stromkennzeichnung als notwendigen Beitrag für einen verbesserten Verbraucherschutz verpflichtet.

Der deutsche Gesetzgeber hat diese europäischen Vorgaben im Rahmen des „Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ (EnWG) vom 7. Juli 2005 in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 15. Dezember 2005 hat gegenüber dem Letztverbraucher der Ausweis der Stromherkunft zu erfolgen. Als Letztverbraucher gelten Privat-, Industrie- und Gewerbekunden mit Strombezug aus Netzen, die der allgemeinen Versorgung dienen.

Mit dem „Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften“ vom 26.07.2011, das am 04.08.2011 in Kraft trat, wurde das EnWG u. a. hinsichtlich der Ausgestaltung der Stromkennzeichnung erheblich geändert. Neben einer detaillierten Unterscheidung der fossilen und erneuerbaren Energieträger werden alle Mixe jetzt auch grafisch veranschaulicht.

Die Anteile erneuerbarer, fossiler, nuklearer und sonstiger Energieträger werden angegeben für:

  • enercity-Mix: Durchschnittswerte der gesamten Stromlieferung der enercity AG
  • Deutschlandmix: Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland
  • Verbleibender Energieträger-Mix (ET-Mix): verbleibender Mix, wenn vom Unternehmensmix von enercity* alle ausgewiesenen Produktmixe abgezogen werden.
  • Produktmix: spezifischer Wert eines bestimmten Produktes

enercity natürlich versorgt - Stromkennzeichnung
Stromkennzeichnung mit Produktmix enercity Strom natürlich versorgt

enercity natürlich garantiert - Stromkennzeichnung
Stromkennzeichnung mit Produktmix enercity Strom natürlich garantiert

enercity natürlich garantiert XL - Stromkennzeichnung
Stromkennzeichnung mit Produktmix enercity Strom natürlich garantiert XL

Stromkennzeichnung: Natürlich frei
Stromkennzeichnung mit Produktmix Natürlich Frei

Stromkennzeichnung enercity diverse Stromprodukte
Stromkennzeichnung mit Produktmix enercity diverse Stromprodukte

Stromkennzeichnung: Verbleibender Energieträgermix
Stromkennzeichnung mit verbleibenden Energieträgermix

Stromkennzeichnung NaturOption
Stromkennzeichnung mit Produktmix NaturOption

Stromkennzeichnung: Verbleibender Energieträgermix
Stromkennzeichnung mit verbleibenden Energieträgermix Vertrieb



Ersatzversorgung Strom für Haushaltskunden

Hiermit geben wir bekannt, dass die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Hannover AG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Ersatzversorgung den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der Stadtwerke Hannover AG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen.

Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen, der einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigt.

Die Allgemeinen Preise Strom finden Sie hier zum Download:

enercity Strom natürlich versorgt - Allgemeine Preise



Ersatzversorgung Gas für Haushaltskunden

Hiermit geben wir bekannt, dass die Allgemeinen Bedingungen und Preise der Stadtwerke Hannover AG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas im Rahmen der Ersatzversorgung den Allgemeinen Bedingungen und Preise der Stadtwerke Hannover AG für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas im Rahmen der Grundversorgung entsprechen.

Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen, der einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigt.

Die Allgemeinen Preise Gas finden Sie hier zum Download:

enercity Gas natürlich versorgt - Allgemeine Preise ab Februar 2024
enercity Gas natürlich versorgt - Allgemeine Preise ab Oktober 2022



Ersatzversorgung Gas für Nicht-Haushaltskunden

Preise Nieder- und Mitteldruck

enercity Gas natürlich versorgt - Allgemeine Preise ab Februar 2024
enercity Gas natürlich versorgt - Allgemeine Preise ab Oktober 2022



Sicherheitsdatenblatt Erdgas

Die enercity AG ist verpflichtet, Ihren Kunden das Sicherheitsdatenblatt Erdgas zur Verfügung zu stellen.
Das Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, §5 GefStoffV, Erdgas, getrocknet, können Sie unter dem folgenden Link herunterladen.

Sicherheitsdatenblatt Erdgas



Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung Preise für Fernwärme ab 01. April 2024

Bekanntmachung Preise für Gas zum 01. Februar 2024

Bekanntmachung Preise für Fernwärme ab 01. Oktober 2023

Bekanntmachung Preise für Fernwärme ab 01. April 2023

Bekanntmachung Preise für Fernwärme ab 01. Oktober 2022

Bekanntmachung Preise für enercity Strom und Gas zum 01. Oktober 2022

Bekanntmachung Preise für enercity Gas zum 01. Oktober 2022 - Ergänzung um neue Gasumlagen

Bekanntmachung Ersatzversorgung Strom für Nichthaushaltskunden ab 01. August 2022

Bekanntmachung Trinkwasser Hannover ab 01. Juni 2022

Bekanntmachung Trinkwasser Laatzen ab 01. Juni 2022

Bekanntmachung Preise für Fernwärme ab 01. April 2022

Bekanntmachung Versorgungsbedingungen Fernwärme zum 01. März 2021

Bekanntmachung Preise für enercity Strom und Gas zum 01. April 2021

Bekanntgabe der zur Trinkwasseraufbereitung verwendeten Zusatzstofe zum 01. Februar 2021

Bekanntmachung Trinkwasser Hannover ab 01. Januar 2021

Bekanntmachung Trinkwasser Laatzen ab 01. Januar 2020

Bekanntmachung Versorgungsbedingungen Strom zum 01. Oktober 2019

Bekanntmachung der ergänzenden Begingungen der Stadtwerke Hannover AG für die Versorgung mit Wasser sowie Änderung der Ergänzenden Bedingungen der enercity Netzgesellschaft

Bekanntmachung der Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Hannover AG für die Versorgung mit Wasser

Bekanntmachung der ergänzenden Bedingungen Grundversorgung

Bekanntmachung Preise WebGas Umland zum 01. Januar 2016

Bekanntmachung Preise für enercity Strom, Gas und Trinkwasser zum 01. Januar 2016

Bekanntmachung Widerrufsrecht zum 13. Juni 2014

Bekanntmachungsanzeige zum Wechsel des Börsensegments



Gleichbehandlungsbericht 2022



enercity Leitlinie Umweltschutz und Energieeffizienz



GKH - Information Öffentlichkeit StörfallVO


Dienstleistungen im Messwesen


Einbau von enercity-Wohnungswasserzählern

Sie sind Eigentümer eines Mehrfamilienobjektes, vielleicht auch mit kleineren Gewerbeeinheiten und wollen sich nicht mehr um die Abrechnung der individuellen Trinkwasserverbräuche Ihrer Mieter/Pächter kümmern? Dann helfen wir Ihnen gern. Für solche Zwecke bieten wir Ihnen an, Ihr Objekt vollständig mit enercity-Wohnungswasserzählern (enercity-WWZ) auszustatten und anschließend die Direktabrechnung mit Ihren Mietern/Pächtern durchzuführen. Die wichtigsten Informationen und Unterlagen haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Information und Preise Wohnungswasserzähler
Information und Preise Wohnungswasserzähler für Hauseigentümer

Angebotsanfrage für Einbau eines enercity-Wohnungswasserzählers
Angebotsanfrage enercity-Wohnungswasserzähler

Allgemeine Versorgungsbedingungen Wasser
enercity Wasser Versorgungsbedingungen

Bedingungen für Einbau und Nutzung von Wohnungswasserzählern



Vermietung von Standrohrwasserzählern

Infoblatt Standrohrwasserzähler

Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
enercity Wasser Versorgungsbedingungen

Mietvertrag gültig ab 01.05.2023
Mietvertrag über die Benutzung von Standrohrwasserzählern

Preisblatt gültig ab 01.05.2023
Preisblatt Standrohrwasserzähler

Rückgabeformular gültig ab 01.01.2024
Rückgabeformular Standrohrwasserzähler

Benutzungsbestimmungen gültig ab 01.05.2023
Bestimmungen zur Benutzung von Standrohrwasserzählern und Unterflurhydrante

Vollmacht gültig ab 01.05.2023
Einmalige Vollmacht über die Anmietung von Entgegennahme eines Standrohrwasserzählers

SEPA-Lastschriftmandat für Standrohre gültig ab 01.01.2022

 



Durchführung von Befundprüfungen

Sie haben Zweifel an der Messgenauigkeit eines enercity-Wasser- bzw. Wärmemessgerätes? Dann helfen wir Ihnen gern. Für solche Zwecke bieten wir Ihnen die Durchführung einer Befundprüfung bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle an. Die wichtigsten Informationen sowie das Antragsformular haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Preise, Informationen und Bedingungen gültig ab 01.01.2017
Befundprüfungen Wasser-/Wärmemessgeräte - Preise, Informationen und Bedingungen

Antrag auf Durchführung einer Befundprüfung ab 01.02.2017
Antragsformular für die Durchführung einer Befundprüfung



Bereitstellung von Datenschnittstellen

Sie benötigen aus unseren Strom-, Gas-, Wasser- oder Wärmezählern eine technische Schnittstelle, um beispielsweise vor Ort ein Energiecontrolling aufzubauen? Dann helfen wir Ihnen gern. Für solche Zwecke bieten wir Ihnen die Bereitstellung von Datenschnittstellen an. Die wichtigsten Informationen sowie die Vertragsunterlagen haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Preise und Nutzungsbedingungen für Datenschnittstellen gültig ab 01.11.2016
Preise,Informationen und Bedingungen für Datenschnittstellen

Antrag Datenschnittstellen gültig ab 01.12.2015
Antragsformular auf die Bereitstellung von Datenschnittstellen



Zählereinbau und Zählerwechsel

Sie benötigen für Ihr Bauvorhaben vorübergehend einen Wasserzähler oder Sie möchten den vorhandenen Wasserzähler umbauen lassen? Dann helfen wir Ihnen gern. Die wichtigsten Informationen sowie die Vertragsunterlagen haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Umbau der Wasser-Messeinrichtung gültig ab 01.01.2016
Preisblatt Umbau Wasser-Messeinrichtung


Edifact

Mit der EDIFACT-Nachricht werden alle relevanten Informationen innerhalb der durch die GPKE und GeLiGas festgelegten Prozesse transportiert. Hier finden Sie unsere Ansprechpartner zum Thema EDIFACT:

Kommunikationsdatenblätter

Edifact Kommunikationsdatenblatt Strom nach BNetza
Kommunikationsdatenblatt des Stromlieferanten enercity AG nach BNetzA, Stand 15.01.2024

Edifact Kommunikationsdatenblatt Gas nach BNetza
Kommunikationsdatenblatt des Gaslieferanten enercity AG nach BnetzA, Stand 15.01.2024

Edifact Kommunikationsdatenblatt wMSB Strom und Gas
Kommunikationsdatenblatt des wettbewerblichen Messtellenbetreibers (Strom und Gas) enercity AG, Stand 15.01.2024



Public-Key-Infrastruktur

enercity betreibt ein eigenes Signatur- und Verschlüsselungsgateway, um vertrauliche Kommunikation per E-Mail mit externen Partnern zu gewährleisten.

Der elektronische Datenaustausch zwischen den Marktpartnern erfordert eine Verschlüsselung der relevanten Daten. enercity nutzt hierfür den Datenaustausch über SMTP (E-Mail) mit S/MIME Verschlüsselung.

Im beigefügten PDF-Dokument finden Sie die Beschreibung für den Aufbau einer sicheren E-Mail-Kommunikation und die Anleitung zur sicheren Kommunikation mit externen Partnern für S/MIME Verschlüsselung.

Zudem stellen wir Ihnen hier die aktuellen Zertifikate für den Download bereit.

Secure Infrastructure 2016
Anleitung zur sicheren Kommunkation mit externen Partnern

Zertifikate gültig ab 01.03.2022