
E‑Auto‑Förderung kehrt zurück: Das plant die Bundesregierung für 2026
Nach dem deutlichen Einbruch der E-Auto-Förderung in den Jahren 2023 und 2024, als Bundes-Umweltbonus und KfW-Förderprogramme wegfielen, hat die Bundesregierung beschlossen, im Jahr 2026 wieder ein staatliches Förderprogramm für Elektroautos einzuführen. Die Förderanträge sollen voraussichtlich über das BAFA abgewickelt werden. Die genauen Richtlinien stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Zustimmung durch die EU-Kommission, doch die zentralen Eckpunkte sind bereits bekannt.

Kaufprämie 2026: Basis, Boni und Grenzen
Die neue staatliche Kaufprämie soll insbesondere private Käufer:innen und kleine Unternehmen beim Umstieg auf E-Autos unterstützen und setzt auf ein gestuftes Modell aus Basisprämie und Zusatzboni. Kern der Förderung ist eine Grundprämie von mindestens 3000 Euro pro rein batterieelektrisches Fahrzeug. Darüber hinaus sollen Familien besonders profitieren: Für jedes im Haushalt lebende Kind ist ein Kinderbonus von 500 Euro vorgesehen, wobei maximal zwei Kinder berücksichtigt werden. Dadurch kann sich die Förderung um bis zu 1000 Euro erhöhen.
Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit einem Brutto-Jahreseinkommen von bis zu rund 80.000 Euro, bei zwei Kindern bei 90.000 Euro. Für Haushalte mit einem Einkommen von maximal 60.000 Euro gibt es nicht nur 3000, sondern sogar 4000 Euro, für Haushalte mit einem Maximal-Einkommen von 45.000 Euro 5000 Euro.
Die höchste Förderung erhalten also Familien mit zwei Kindern mit einem Maximal-Einkommen von 45.000 Euro: Für sie sind insgesamt 6.000 Euro staatliche Unterstützung drin.
Leasing-Fahrzeuge, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender
Die staatliche E-Auto-Prämie kann sowohl beim Kauf als auch beim Leasing eines neuen Elektroautos beantragt werden. Maßgeblich ist dabei das Datum der Erstzulassung in Deutschland ab dem 1. Januar 2026 – unabhängig davon, ob es gekauft oder geleast wurde.
Auch Plug-in-Hybride, also Autos, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können, sowie Fahrzeuge mit einem Reichweitenverlängerer (Range Extender), die nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben, sollen mit 1.500 Euro gefördert werden. Ab dem 1. Juli 2027 soll die Förderung der Fahrzeuge mit Range Extender aber nochmals angepasst werden, angedacht sind dann Vorgaben, die sich stärker am CO2-Ausstoß im realen Betrieb orientieren.
Für Sie wichtig zu wissen: Nicht gefördert werden gebrauchte E-Autos.
Steuervorteile und andere indirekte Förderungen
Kfz-Steuerbefreiung
E-Autos bleiben weiterhin bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, wenn die Erstzulassung bis spätestens 31. Dezember 2030 erfolgt. Ursprünglich sollte die Regelung zur Steuerbefreiung bereits 2030 auslaufen, die Bundesregierung hat sie aber bis Ende 2035 verlängert. Gut zu wissen: Je später das Auto zugelassen wird, desto kürzer ist der Zeitraum der Steuerbefreiung. Wer sein E-Auto beispielsweise 2028 erstmals zulässt, kann für höchstens acht Jahre von der Kfz-Steuer befreit sein. Bei einer Erstzulassung im Jahr 2029 sind es entsprechend sieben Jahre.
Wer ein gebrauchtes E-Auto kauft, kann ebenfalls von der Kfz-Steuerbefreiung profitieren, denn: Auch wenn noch nicht feststeht, ob die weiter oben beschriebene direkte Förderung (Grundprämie, Boni etc.) beim Kauf eines E-Autos für gebrauchte Fahrzeuge gilt, ist klar, dass der Steuervorteil in jedem Fall genutzt werden kann. Voraussetzung: Die Erstzulassung liegt noch nicht länger als zehn Jahre zurück (vgl. § 3d Abs. 2 KraftStG).
Nach Ablauf der Steuerbefreiung wird die Kfz-Steuer anhand des Gesamtgewichts des Fahrzeugs ermittelt:

THG-Quote nicht vergessen
Über die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) können sich Halter:innen eines E-Autos einmal pro Jahr die sogenannte THG-Prämie sichern. Wer ein E-Auto besitzt und seine THG-Quote veräußern möchte, muss zunächst Namen, Anschrift, Kontodaten sowie ein Foto des Fahrzeugscheins beim Umweltbundesamt einreichen. Dieses stellt ein Zertifikat aus, das anschließend an quotenpflichtige Unternehmen verkauft werden kann. Die Höhe der Prämie hängt vom Marktwert der THG-Quote ab.
Lesenswerter Artikel für berufstätige E-Autofahrer:innen: „Die Vorteile einer Wallbox am Arbeitsplatz“.
Wie steht es um die E-Auto-Förderung bei Unternehmen?
Für Unternehmen, Freiberufler:innen und bestimmte öffentliche Körperschaften bietet die KfW als Alternative zur BAFA-Förderung weiterhin zinsgünstige Kredite für den E-Auto-Kauf.
Mit dem KfW-Investitionskredit 268 können Investitionen in klimafreundliche Mobilität finanziert werden, darunter Elektroautos, E-Lkw, E-Busse sowie die dazugehörige Ladeinfrastruktur. Die maximale Fördersumme beträgt je nach Variante bis zu 50 Millionen Euro (Standardvariante) beziehungsweise ab 25 Millionen Euro (Individualvariante). Beantragt wird der Kredit über die Hausbank oder Finanzierungspartner, die die Antragstellung an die KfW weiterleiten. Damit unterstützt der Kredit Unternehmen bei der Umstellung auf nachhaltige Fahrzeuge und senkt gleichzeitig die finanziellen Einstiegshürden in die Elektromobilität.
Darüber hinaus fördert die KfW den Kauf von Elektrofahrzeugen im Rahmen der „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ (KfW-Programm 293). Der Kreditbetrag von maximal 25 Millionen Euro wird Unternehmen sowie Freiberufler:innen gewährt.
Zu den förderfähigen Vorhaben zählen unter anderem:
- PV-Anlagen und Energiespeicher
- E-Autos, E-Lkw und E-Busse
- elektrisch betriebene Züge
- Ladestationen und Wasserstofftankstellen
Degressive Sonderabschreibung für Unternehmen
Für gewerbliche Nutzer:innen gibt es zusätzlich eine degressive Sonderabschreibung, die den Kauf von Elektroautos besonders attraktiv macht. Wer ein E-Auto zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 anschafft, kann im Anschaffungsjahr 75 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen. In den Folgejahren wird der absetzbare Betrag dann gestaffelt reduziert.
Neben der Sonderabschreibung profitieren Unternehmen auch von der 0,25-Prozent-Dienstwagenbesteuerung für E-Autos mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro. Zusammen senken diese steuerlichen Vorteile die Anschaffungs- und Nutzungskosten von Elektrofahrzeugen im Geschäftsbereich erheblich. Das macht die Umstellung auf Elektromobilität nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich attraktiv – sowohl für Unternehmen als auch für Selbstständige.
Weitere Fragen zur zukünftigen E-Auto-Förderung klären wir in unseren FAQs:
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